Beschlussvorlage - B/17/2753-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den von der Betriebsleitung des Theater Oberhausen aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023/24 gemäß Anlage.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] s. Wirtschaftsplan Theater Oberhausen

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Betriebsleitung des Theater Oberhausen legt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023/24 vor (§ 14 EigVO NW). Dieser ist nach § 5 EigVO NW vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebes vorzuberaten und nach § 4 EigVO NW vom Rat zu beschließen.

 

Der Wirtschaftsplan mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 9.869.500 EUR berücksichtigt in der Veränderung die feststehenden und die voraussichtlichen Tariferhöhungen 2023 und 2024 sowie erwarteten Sachkostensteigerungen in verschiedenen Szenarien aufgrund multipler Krisen und größerer Unsicherheiten. Als Basis für den Wirtschaftsplan 2023/24 wird ein sog. „Base Case“ sowie ein „Controlling Case“ zu Grunde gelegt. Zudem wurde als ceteris paribus Planung ein Plan-Szenario für eine „theoretische, normal anzunehmende“ Spielzeit erstellt. (HH Case, Haushalts-Case).

 

Aufgrund des Mehrbedarfs bei den Personal- und Sachkosten im Rahmen der Ukraine-Krise benötigt das Theater Oberhausen zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von rd. 667,5 bis 1.079,5 TEUR im Wirtschaftsjahr 2023/24.

 

In den Wirtschaftsplan wurden künstlerische Produktionen des Schwerpunkts Urban Arts aufgenommen, für die am 31.10.2022 eine 3-jährige Förderung beim Land NRW beantragt wurde. Im Falle einer Zusage mit Wirkung zum 01.08.2023 wird der Eigenanteil aus dem laufenden Theateretat finanziert. Der Aufbau als neue urbanen Sparte am Theater Oberhausen mit jährlichem Festival steht unter Vorbehalt der angestrebten Neue Wege Förderung durch das Land NRW.

 

 

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Anlagen

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