Beschlussvorlage - B/17/2817-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2023hier: Studierende im neu konzipierten Dualen Studiengang Soziale Arbeit sowie Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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12.12.2022
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Sachverhalt
Begründung
- Einstellung von Nachwuchskräften im Aufgabenfeld Soziale Arbeit im Jahr 2023
Vom Rat der Stadt Oberhausen wurde am 16.05.2022 sowie am 20.06.2022 die Einstellung von 123 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2023 beschlossen. Im Rahmen dieser Beschlüsse wurde die Einstellung von Nachwuchskräften für das Aufgabenfeld Soziale Arbeit zunächst zurückgestellt.
In der Vergangenheit wurden die Bedarfe an Nachwuchskräften im Bereich der Sozialen Arbeit über die Einstellung von Berufspraktikanten*innen im Anerkennungsjahr gedeckt. Hier ist festzustellen, dass die Nachfrage nach diesen Stellen seit einiger Zeit rückläufig ist, da immer mehr (Fach-) Hochschulen auf entsprechende Praktika in Form des Anerkennungsjahres verzichten.
Die Gewinnung fertig ausgebildeter Sozialarbeiter*innen gestaltet sich aufgrund der Bewerber*innen-Lage und der gleichzeitig hohen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt als schwierig.
Um die Bedarfe dennoch bestmöglich abzudecken und am Markt als potenzieller Arbeitgeber auftreten zu können, wurde in enger Abstimmung mit der Fachverwaltung die Einführung eines Dualen Studiengangs Soziale Arbeit konzeptioniert.
Die Einführung eines solchen Studiengangs bietet für die Stadt Oberhausen den entscheidenden Vorteil, junge Menschen schon unmittelbar nach dem Erwerb der (Fach-)Hochschulreife gewinnen zu können. Der Kreis potentieller Bewerber*innen ist damit ungleich größer als der der akademisch ausgebildeten Fachkräfte.
In diesem Studiengang sollen die fachtheoretischen und fachpraktischen Anteile eng miteinander verknüpft werden, damit die Studierenden die theoretischen Inhalte direkt in der Praxis anwenden können. In Abstimmung mit der Fachverwaltung ist beabsichtigt, eine Kooperation mit der Fliedner-Hochschule in Düsseldorf einzugehen, da aufgrund des langjährigen Studienangebotes und des festgelegten Studienablaufs eine bestmögliche Verzahnung von Theorie und Praxis erzielt werden kann. Die reguläre Studienzeit beträgt hier 42 Monate (sieben Semester). Das Studium schließt mit dem akademischen Grad eines*einer Bachelor of Arts (B. A.) ab. Die Vergütung der Studierenden soll in Anlehnung an die städtischen Stadtinspektoranwärter*innen erfolgen (z. Zt. 1.355,68 €). Zudem sollten zur Steigerung der Attraktivität des Bildungsganges die Studiengebühren durch die Stadt Oberhausen getragen werden. Dies wird auch durch umliegende Kommunen so praktiziert.
Um den Kreis potentieller Bewerber*innen möglichst groß zu halten, sollen im Jahr 2023 beide Ausbildungsmodelle im Bereich Soziale Arbeit angeboten werden: Neben vier Plätzen im Rahmen des Dualen Studiums sollen weiterhin zwei Plätze für Berufspraktikanten*innen im Anerkennungsjahr angeboten werden, da auch hier vereinzelt vielversprechende Bewerbungen im Ausbildungsteam eingehen.
Wie auch in allen anderen Berufsgruppen wurden die Bedarfe in den Spezialberufen auch auf Basis einer Fluktuationsanalyse ermittelt und sind als organisatorisch begründet zu betrachten.
- Übernahme
Mit Blick auf die Lage des Arbeitsmarkts für Sozialarbeiter*innen und zur Vermeidung der Ungleichbehandlung mit anderen städtischen Nachwuchskräften des Einstellungsjahrgangs 2023 soll die Übernahmeregelung, die für alle anderen Ausbildungsberufe gilt, auch für diesen Beschäftigtenbereich Anwendung finden.
- Finanzieller Aufwand Ausbildung 2023 – 2026:
Für die unter A. vorgeschlagenen Einstellungen für das Ausbildungsjahr 2023 ergeben sich für die im Rahmen dieser Vorlage vorgeschlagenen Einstellungen von Nachwuchskräften folgende finanzielle Aufwendungen (Gehaltsaufwendungen, hier Arbeitgeberbrutto inkl. etwaiger Sonderzahlungen sowie Kosten für die Übernahme von Studiengebühren):
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | Summe |
Studierende Dualer Studiengang | 37.647,68 € | 112.943,04 € | 112.943,04 € | 112.943,04 € | 18.823,84 € | 395.300,64 € |
Berufspraktikanten*innen | 29.268,84 € | 29.268,84 € | - | - | - | 58.537,68 € |
Summe | 66.916,52 € | 142.211,88 € | 112.943,04 € | 112.943,04 € | 18.823,84 € | 453.838,32 € |
Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40/Aus-und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten.
Das Beteiligungsverfahren nach dem LPVG wurde paralell eingeleitet.
