Beschlussvorlage - B/17/2765-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Rahmen der Flüchtlingshilfe Ukraine im Haushaltsjahr 2022.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Frau Ridders o.V.i.A.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.11.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.12.2022
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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12.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2022 beim Auftrag 310006050696 – Flüchtlingshilfe Ukraine wie folgt zu:
Sachkonto | Bezeichnung | APL Betrag |
533120 |
HzE-Leistungen für junge Volljährige §41 |
42.000 Euro |
533132 |
EGH seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige |
3.250 Euro |
533136 |
Ambulante und flexible Hilfen Minderjährige |
10.750 Euro |
533220 |
Stationäre Hilfen |
454.200 Euro |
533986 |
Sonstige soziale Leistungen - Unterhaltsvorschussgesetz |
210.000 Euro |
| Gesamtsumme | 720.200 Euro |
Deckungsvorschlag
Einsparung vom Haushaltsansatz im Auftrag 310006050200 - Amtsvormundschaften,-pflegschaften,-beistand Sachkonto 533990 - Sonstige soziale Leistungen in Höhe von 210.000 Euro.
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 510.200 Euro. Entsprechende Mehrerträge erfolgen in den folgenden Haushaltsjahren.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß Verordnung nach § 96a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden Haushaltsbelastungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen gesondert ausgewiesen. Für den Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie wurde hierzu im Produkt 060506 – Erzieherische Hilfen der Auftrag 310006050696 - Flüchtlingshilfe Ukraine eingerichtet.
Im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie entstehen die oben genannten Haushaltsbelastungen unter anderem bei der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine sowie bei der Versorgung Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) aus der Ukraine.
Gemäß aktueller Hochrechnung werden im Jahr 2022 insgesamt Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von 210.000 Euro an ukrainische Flüchtlinge ausgezahlt werden. Hierfür werden außerplanmäßige Auszahlungen/Aufwendungen auf dem Auftrag 310006050696 - Flüchtlingshilfe Ukraine, Sachkonto 533986 - Sonstige soziale Leistungen - UVG in gleicher Höhe benötigt.
Da die nächste Spitzabrechnung im Januar 2023 erfolgen wird, ist im Haushaltsjahr 2022 mit keinen Einnahmen zu rechnen. Stattdessen werden die Mehraufwendungen durch Einsparungen beim Auftrag 310006050200 - Amtsvormundschaften, -pflegschaften, -beistand Sachkonto 533990 - Sonstige soziale Leistungen in Höhe von 210.000 Euro gedeckt.
Des Weiteren entstehen für das Jahr 2022 insgesamt voraussichtlich Kosten in Höhe von 510.200 Euro zur Versorgung ausländischer Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine, die ohne Begleitung einer personen- oder erziehungsberechtigten Person (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 SGB VIII) nach Deutschland einreisen (UMA). Hierfür werden außerplanmäßige Mittel auf dem Auftrag 310006050696 - Flüchtlingshilfe Ukraine, Sachkonto 533120 - HzE-Leistungen für junge Volljährige §41 (42.000 Euro), Sachkonto – 533132 EGH seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (3.250 Euro), Sachkonto 533136 - Ambulante und flexible Hilfen Minderjähriger (10.750 Euro) und Sachkonto 533220 -Stationäre Hilfen (454.200 Euro) benötigt.
Auch hier werden im Haushaltsjahr 2022 keine Einnahmen erwartet, da dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) für das Jahr 2022 kaum noch Mittel zur Erstattung der UMA- Kosten an die Kommunen zu Verfügung stehen. Mit Mehrerträgen ist in den folgenden Haushaltsjahren überplanmäßig zu rechnen. Dadurch wird es im Haushaltsjahr 2022 zu einer Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit und in den folgenden Haushaltsjahren zu einer Verbesserung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit kommen.
