Beschlussvorlage - B/17/2754-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2023 - 2027.

 

2. Der Rat beschließt das als Anlage 2 beigefügte Straßenbauprogramm 2023 der Stadt Oberhausen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4.020.100 EUR und Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 1.750.000 EUR.

 

2.1 Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen 500.000 EUR

Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.

Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO

 

2.2. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen

Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm 1.500.000 EUR

Gemeindestraßen

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

Verpflichtungsermächtigungen 2023

kassenwirksam 2024 1.500.000 EUR

Finanzstelle 560112010190000 –Straßenbauprogramm

Kreisstraßen  600.000 EUR

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

Verpflichtungsermächtigungen 2023 250.000 EUR

kassenwirksam 2024

Finanzstelle 560212010190000 –Straßenbauprogramm

Landesstraßen 250.000 EUR

 

Auszahlungen investiver Straßenbau gesamt  2.850.000 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 2023 kassenwirksam 2024

gesamt  1.750.000 EUR

 

2.3 Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-

maßnahmen 150.000 EUR

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.

öffentl. Verkehrsflächen

Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm

Ing. Leistungen

 

2.4. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst. 714.070 EUR

öffentl. Verkehrsflächen

Auftrag 560112010104 – Kreisstraßen 204.020 EUR

Auftrag 560212010106 – Landesstraßen 102.010 EUR

Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendung konsumtiver Straßenbau gesamt 1.170.100 EUR

 

Gesamtbudget 2023 4.020.100 EUR

 

 

3. Der Rat beschließt das als Anlage 3 beigefügte Kanalbauprogramm 2023 der WBO mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2023 in Höhe von 13.893.800 EUR (13.450.000 EUR investiv für Kanalbaumaßnahmen inkl. 1.450.000 EUR für Emscherumbaumaßnahmen und 443.800 EUR konsumtiv).

 

 

4. Der Rat beschließt die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH,

 

4.1 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen inkl.

Planungsleistungen              7.300.000 EUR (4.700.000 EUR VE aus 2022 wurden bereits beauftragt)

Investitionsnummer 560011030100000

Kanalbauprogramm

Finanzposition 785230

AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.2 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen 6.900.000 EUR

aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2023

Kassenwirksam 2024

Investitionsnummer 560011030100000

Kanalbauprogramm

Finanzposition 785230

AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.3 Kanalbauprogramm konsumtiv  443.800 EUR

Auftrag 110011030100

Abwasserbeseitigung

Kostenart 521190                        387.630 EUR

Kostenart 521191                          56.170 EUR

 

4.4 Emscherumbaumaßnahmen 1.450.000 EUR

 Investitionsnummer 560011030100000

 Kanalbauprogramm

 Finanzposition 785200

 AIB Tiefbaumaßnahmen 

 

Beauftragungsvolumen 2023  16.093.800 EUR

 

 

5. Der Rat beschließt das als Anlage 4 beigefügte Beleuchtungsprogramm 2023 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.655.500 EUR (investiv 1.287.500 EUR und konsumtiv 1.368.000 EUR).

 

 Finanzstelle 560012010120000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen –  sowie Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 – Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung.

 

6. Der Rat beschließt die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen:

 

- Falkensteinstraße von Mülheimer Straße bis Liebknechtstraße

- Mülheimer Straße von Hermann-Albertz-Straße bis Eckstraße

- Friesenstraße von Mecklenburger Straße bis Lanterstraße

- Roonstraße von Friedrich-Karl-Straße bis Bebelstraße.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/0050-01

B/17/0949-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Den Bezirksvertretungen Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade, dem Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßen- und Wegekonzept, in dem das Kanalbauprogramm, das Straßenbauprogramm, das Beleuchtungsprogramm sowie alle Förder- und Unterhaltungsmaßnahmen nunmehr integriert sind, zur Anhörung, zur Vorberatung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

In dem Straßen- und Wegekonzept sind die Stadtbezirke bezeichnet, in denen die Straßen liegen, in denen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

 

 

1. Straßen- und Wegekonzept

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Im Straßen- und Wegekonzept ist das Kanal- und das Straßenbauprogramm sowie das Beleuchtungsprogramm integriert, des Weiteren enthält das Konzept auch alle Fördermaßnahmen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) und anderen Förderrichtlinien sowie die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Oberhausen, die in den nächsten fünf Jahren geplant sind.

Wie dem Bezug zu entnehmen ist, wurde im Jahr 2021 erstmalig das Straßen- und Wegekonzept aufgestellt. Die sukzessive Abarbeitung und die Betrachtung neuer Maßnahmen führen zur jährlichen Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzept.

 

 

2. Straßenbauprogramm 2023 der Stadt Oberhausen

 

Die im Straßen- und Wegekonzept unter der Rubrik „Straßenbauprogramm 2023 Stadt Oberhausen“ aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern sowie den Kanalbaumaßnahmen der WBO abgestimmt.

 

Bei allen Mittelbindungen sowie freien, nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus dem Jahre 2022, die kassenmäßig nicht abgewickelt werden konnten, erfolgt eine Kompensation durch die Haushaltsansätze 2023ff.

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf einer Schadensermittlung der WBO in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen. Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Priorisierung der durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen nach Abstimmung mit den Versorgern.

 

Das durch den Rat zu beschließende Straßenbauprogramm 2023 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 2 beigefügt.

 

 

3. Umsetzung des Kanalbauprogramms 2023 der WBO

4. Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

 

Die Maßnahmen des Kanalbauprogramms ermöglichen die Erschließung von Bebauungsplangebieten, die Erweiterung des Kanalnetzes, die Erneuerung von Kanälen einschließlich der Sanierung sowie die Beseitigung von Kanalschäden. Zudem werden gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf Kanalbaumaßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes realisiert. Die zusätzlich erforderlichen Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Emscherumbau werden separat aufgeführt und monetär abgebildet.

 

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bzw. der zeitnahen Umsetzung ist es erforderlich, das Kanalbauprogramm 2023 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12.443.800 EUR, plus 1.450.000 EUR für den Emscherumbau sowie die Beauftragung der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH dem Rat der Stadt Oberhausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Haushaltsjahr 2023 stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.900.000 EUR für Kanalbaumaßnahmen zur Verfügung, welche bei einer Inanspruchnahme im Jahr 2024 kassenwirksam werden.

 

Mit Ausnahme der Maßnahmen „Beseitigung von Wurzelschäden“ erfolgt eine Refinanzierung der reinen Kanalbaumaßnahmen durch die Veranschlagung von kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen über die Abwassergebühr bei entsprechender Berücksichtigung des Stadtanteils für die öffentlichen Verkehrsflächen. Die Art der Beitragserhebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und KAG NRW für die anteiligen Straßenbaukosten ist in der Anlage ersichtlich.

 

Im Kanalbauprogramm 2023 ist im Gesamtvolumen ein Restobligo von 4.700.000 EUR (VE aus 2022) enthalten, welches bereits im Vorjahr beauftragt wurde.

 

Das durch den Rat zu beschließende Kanalbauprogramm 2023 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 3 beigefügt.

 

Das zu beauftragende Gesamtvolumen der Kanalbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 14.643.800 EUR beinhaltet den investiven Anteil (7,3 Mio EUR) sowie die anteiligen investiven Planungsleistungen inkl. neuer Verpflichtungsermächtigungen (6,9 Mio EUR) als auch den gesamten konsumtiven Anteil in Höhe von 443.800 EUR. Das zu beauftragende Gesamtvolumen der Emscherumbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2023 beträgt 1.450.000 EUR.

 

Um die zeitnahe und kontinuierliche Realisierung des Kanalbauprogramms sowie des Emscherumbaus 2023 bzw. den entsprechenden Mittelabfluss in diesem Jahr zu gewährleisten, wird die Beauftragung der WBO GmbH mit dem Volumen in Höhe von 16.093.800 EUR erforderlich.

 

 

5. Umsetzung des Beleuchtungsprogramms 2023

 

Das Beleuchtungsprogramm 2023 mit einem Budget von insgesamt 2.655.500 EUR beinhaltet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbaumaßnahmen für das Jahr 2023 in Höhe von 1.287.500 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 –AiB Tiefbaumaßnahmen) und alle Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.368.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung).

 

Grundsätzlich obliegt der Stadt Oberhausen eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet. Sofern die Straßenbeleuchtung in Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht angelegt wurde, hat die öffentliche Beleuchtung dem allgemeinen Stand der Technik (DIN EN 13201) zu entsprechen. Bei der Errichtung und Entwicklung der Beleuchtung ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt zu beachten und daher ist die Entwicklung des Handlungskonzeptes   des Beleuchtungsprogramms – notwendig.

 

In einem stetigen laufenden Prozess werden die Straßenzüge innerhalb der Stadt Oberhausen auf eine normgerechte Ausleuchtung überprüft und kontrolliert. Im Zuge von gemeldeten Schäden oder Beschwerden werden diese Straßenzüge ebenfalls einer solchen Prüfung unterzogen. Wird auffällig, dass ein Straßenzug innerhalb dieser Prüfung nicht normgerecht ausgeleuchtet wird, wird diese neue Baumaßnahme in das Beleuchtungsprogramm für die Folgejahre aufgenommen.

 

Wie in der Berichtsvorlage (Drucksachen-Nr. M/17/1203-01) – Abschlussbericht zum Thema LED-Verbesserungsmaßnahmen der Straßenbeleuchtung in Oberhausen -  vom 13.12.2021 aufgeführt, wird ein strukturierter Umrüstungsplan auf energiesparenden und wartungsärmeren LED-Leuchten für die kommenden Jahre erstellt, um die restliche herkömmliche öffentliche Beleuchtung (ca. 12.562 Leuchtstellen) ebenfalls auf LED-Technik umzurüsten. Diese Umrüstung soll innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden und wurde in den zu beschließenden Haushalt-/Finanzplan 2023ff aufgenommen.

 

2023 sind zunächst 1.000.000 EUR für die Umrüstung auf LED-Technik vorgesehen und im investiven Budget berücksichtigt.

 

Das durch den Rat zu beschließende Beleuchtungsprogramm 2023 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 4 beigefügt.

 

 

6. Durchführung von Straßenbaumaßnahmen / Lärmaktionsplan:

 

Im Rahmen des Lärmaktionsplans der zweiten Stufe hat das Büro LK Argus im Auftrag des Fachbereiches 2-2-10/Ökologische Planung Straßen im Stadtgebiet aufgenommen.

 

Aus dieser Auswertung hat das Büro LK Argus und der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung eine Prioritätenliste mit insgesamt 18 Straßen erstellt, die mit lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut werden sollen.

 

Für 2023 sind daher die folgenden Maßnahmen geplant:

 

- Falkensteinstraße von Mülheimer Straße bis Liebknechtstraße

- Mülheimer Straße von Hermann-Albertz-Straße bis Eckstraße

- Friesenstraße von Mecklenburger Straße bis Lanterstraße

- Roonstraße von Friedrich-Karl-Straße bis Bebelstraße

 

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Anlagen

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