Berichtsvorlage - M/17/2837-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/2190-01, Ratsbeschluss vom 19.12.2016 über das Integrierte Handlungskonzept und Festlegung des Programmgebietes „Soziale Stadt Brückenschlag (Oberhausen-Innenstadt / Lirich)“.

 

Drucksache Nr. A/17/2002-01, Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: schriftlicher, ausformulierter Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der Maßnahmen/Teilmaßnahmen des Projekts Brückenschlag.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung

 

1. Anlass und Zielsetzung

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das Integrierte Handlungskonzept Brückenschlag sowie das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadterneuerungsgebiet Oberhausen Brückenschlag beschlossen (Vorlage B/16/2190-01).

Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) beinhaltet in der beschlossenen Fassung Handlungsfelder, Entwicklungsziele und Teilmaßnahmen der Städtebauförderung, die im Rahmen der Stadterneuerung in einer Höhe von derzeit rd. 25 Mio. EUR umgesetzt werden. Eine verbindliche Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt NRW“ (aktuelle Programmbezeichnung: „Sozialer Zusammenhalt“) ist 2017 erfolgt.

Unter Einbeziehung der unterschiedlichsten Akteure vor Ort sowie seitens der Fachverwaltung wurden seitdem für Teilmaßnahmen aus den unterschiedlichsten Handlungsfeldern Förderanträge für die Städtebauförderung eingereicht und nach erfolgter Bewilligung weitergehend planerisch qualifiziert und umgesetzt.

Der nachfolgende Sachstandsbericht gibt sowohl einen Überblick über den aktuellen Stand der Teilmaßnahmen des IHK Brückenschlag als auch einen Ausblick auf die weiteren Arbeitsschwerpunkte und geplanten Tätigkeiten.

 

2. Laufende und abgeschlossene Teilmaßnahmen

Zwecks Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden nachfolgend die IHK-Teilmaßnahmen zusammenfassend aufgeführt, die zur Förderung beantragt wurden (bzw. Vorarbeiten laufen), sich in Umsetzung befinden oder bereits abgeschlossen sind.

Nr.

Teilmaßnahmen IHK Brückenschlag

Projektbegleitung (vgl. Pkt. 2.1)

P.1

Einrichtung / Durchführung Quartiersmanagement / Einrichtung Quartiersbüro (P.1.1)

Konzepte und Wettbewerbe (vgl. Pkt. 2.2)

R.2

Nutzungs- und Gestaltungskonzept für den Bereich Marktstraße

R.4

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Bahnhofsumfeld mit Verbindung in die Innenstadt

V.4

Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes

Baumaßnahmen (vgl. Pkt. 2.3)

R.14

Schulhofumgestaltung Anne-Frank-Realschule

R.15

Schulhofumgestaltung Hans-Sachs-Berufskolleg

R.16

Schulhofumgestaltung Elsa-Brändström-Gymnasium

R.10

Aufwertung des Friedensplatzes

V.5

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

G.1

Energetische Sanierung Arbeitersiedlung Gustavstraße

K.1

Vision 2020 – Umbau / Sanierung Zentrum Altenberg und LVR-Industriemuseum

K.1.1

Energetische Sanierung des Gebäudebestandes

K.1.2

Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit

K.1.3

Städtebauliche Aufwertung des öffentlichen Raumes

K.1.4

Maßnahmen zur Umsetzung des Museumskonzeptes

K.1.5

Maßnahmen zur Instandhaltung und zum Brandschutz

K.2

Umbau der ehemaligen Klempnerei in eine multifunktionale Ausstellungs- und Veranstaltungshalle

K.5

Umnutzung der St. Martin-Schule zu einem Familienzentrum

Unterstützung sozialer Maßnahmen (vgl. Pkt. 2.4)

S.1

Präventives Sozialprojekt

S.1.1

Aufsuchende Berufsberatung für Jugendliche (-> Bildungsbrücke)

S.1.2

Sprachkurse für Migranten (-> Aufsuchende Sprachkursberatung)

S.1.3

Qualifizierung für Langzeitarbeitslose und Beschäftigte (-> Stadtteilservice / Einkaufsservice)

R.12

Beschäftigung eines Quartiershausmeisters (siehe S.1.3)

S.1.4

Thematische Berufsorientierung (-> Bildungsbrücke)

S.1.5

Mobile Angebote zum Thema Gesundheitsförderung (-> Gemeinsam Gesund)

o. Nr.

Kinder- und Jugendarbeit (-> Digitaler Kinderstadtplan)

o. Nr.

Migrationsarbeit (-> Lotsenprojekt)

o. Nr.

Kunst und Kultur (-> Platz schaffen)

Handel- und Gewerbestandort / Gebäudebestand (vgl. Pkt. 2.5)

H.1

Leerstandsmanagement

H.3

Zwischen- und Umnutzungskonzepte für Leerstände

P.3

Baufachliche Beratung durch einen Quartiersarchitekten

G.2

Fassaden- und Innenhofprogramm

G.3

Schaffung von barrierearmen Wohnraum

G.4

Energetische Optimierung des privaten Gebäudebestandes

Teilhabe / Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit (vgl. Pkt. 2.6)

N.1

Bürgermitwirkungsbudget (Anträge an der Verfügungsfonds Nr. 17)

H.6

Einrichtung eines Projektfonds (Verfügungsfonds Nr. 14)

N.2

Begleitende Image-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (->Veranstaltungen, Internetauftritt, Plakate etc. / Entwicklung eines Corporate Designs)

N.3

Unterstützung, Beratung, Betreuung von bürger-/nachbarschaftlichen Quartiersinitiativen und Netzwerken

N.4

Entwicklung und Durchführung von Gemeinschaftsaktionen zur Verbesserung der Wahrnehmung des Quartiers „Brückenschlag“

 

Im Folgenden werden die oben aufgeführten Maßnahmen näher erläutert und der jeweilige Bearbeitungs- und Umsetzungsstand dargestellt. Auf die zusammenfassende tabellarische Darstellung zum Umsetzungsstand der einzelnen IHK-Teilmaßnahmen in Anlage 1 wird verwiesen.

 

2.1 Projektbegleitung

Mit der Eröffnung des Stadtteilbüros (P.1 / P.1.1) im Jahre 2018 in der Marktstraße 97 begann im Rahmen des Quartiersmanagements die Projektarbeit vor Ort. Seitdem dient das Büro als gut frequentierte Anlaufstelle für Bürger/innen und zahlreiche innenstadtrelevante Akteure. In kontinuierlicher Abstimmung mit der Fachverwaltung werden durch das Stadtteilbüro unterschiedliche Projekte und Teilmaßnahmen vorangebracht, zu denen insbesondere das Fassaden- und Innenhofprogramm (G.2, vgl. unten), die beiden Fonds (H.6 und N.1: Projekt- und Verfügungsfonds, vgl. unten) sowie die Unterstützung bei der Umsetzung des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ zählen.

Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des Stadterneuerungsprozesses in Alt-Oberhausen sowie als Entscheidungsgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus dem Projekt- und Verfügungsfonds wurde der Stadtteilbeirat Brückenschlag eingerichtet. Der Stadtteilbeirat wird vom Stadtteilbüro und der Fachverwaltung in seiner Tätigkeit als Vergabegremium für die genannten Fonds begleitet.

Durch Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit wurden die Beratungsleistungen des Stadtteilbüros - trotz pandemischer Einschränkungen - sichtbar und präsent gemacht. Im Rahmen von Presseartikeln, Flyern, der Webseite und punktuellen Veranstaltungen konnten sich Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Umsetzungsstand von Teilprojekten des Brückenschlags informieren und austauschen. Für weitergehende Ausführungen zur Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit (N.2 bis N.4) wird auf den Pkt. 2.6 verwiesen.

An vier Tagen in der Woche sind die Mitarbeiter/innen des Stadtteilbüros Brückenschlag innerhalb der offenen Sprechzeiten von dienstags bis freitags vor Ort erreichbar. Über die offenen Sprechzeiten hinaus arbeiten Mitarbeiter/innen von montags bis freitags ganztägig vor Ort.

 

2.2 Konzepte und Wettbewerbe

Der Bereich Marktstraße ist seit Jahren durch Trading Down Prozesse mit einer zunehmenden Entwertung gekennzeichnet. Zunehmende Leerstände, viele wenig qualitätsvolle Nutzungen und ein verbesserungswürdiges Erscheinungsbild prägen die Einkaufsstraße. Die komplette Marktstraße als Handelslage erscheint nicht mehr zukunftsfähig. Aus diesem Grunde wurde ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept mit Entwicklungsperspektiven für die Marktstraße (R.2) unter Einbeziehung der Akteure vor Ort erarbeitet, welches nach fachverwaltungsinterner Abstimmung dem Stadtteilbeirat und den politischen Gremien vorgestellt wird. Das abgestimmte Nutzungs- und Gestaltungskonzept stellt die perspektivische und zielgerichtete Grundlage für die Umbaumaßnahme der Marktstraße dar (R.2.1 und R.2.2 - Aufwertung der oberen und unteren Marktstraße). Für die geplante Förderantragsstellung zum Umbau der Marktstraße auf Basis des genannten Konzeptes und mit qualifizierten Planunterlagen stehen laut IHK rd. 5,5 Mio. € zur Verfügung.

Der Betrachtungsraum rund um den Oberhausener Hauptbahnhof spielt im Zuge der Stadterneuerungsmaßnahmen aufgrund seiner Lage und seiner historischen sowie gegenwärtigen Bedeutung eine wichtige Rolle und dient zudem als Eingangstor und als „Scharnier“ zwischen den zu verbindenden Orten der Innenstadt. An diesem Punkt setzt der Freiraumplanerische Realisierungswettbewerb „Bahnhofsumfeld Oberhausen mit Verbindung in die Innenstadt“ (R.4) an, der die Aufwertung des öffentlichen Raumes, die Dimensionierung und Führung der Verkehrsflächen und Möglichkeiten der besseren (wahrnehmbaren) Anbindung der Innenstadt in den Fokus nimmt. Der für die Teilmaßnahme erforderliche Förderbescheid liegt nunmehr vor, so dass in einem nächsten Schritt über den geplanten Wettbewerb informiert wird.

Zur Stärkung der Nahmobilität wurde durch ein extern beauftragtes Fachbüro ein Konzept für die Innenstadt von Alt-Oberhausen sowie für Lirich erarbeitet (V.4 - Nahmobilitätskonzept), das im März 2022 vom Rat zur Kenntnis genommen wurde und mit dem Auftrag an die Verwaltung verbunden ist, einzelne Maßnahmen umzusetzen. Konkrete Ziele sind die Förderung von Fuß- und Radverkehr sowie die Verbesserung der Erreichbarkeit des ÖPNV als Bestandteil des Umweltverbundes.

 

2.3 Baumaßnahmen

Viele der Schulhöfe im Stadterneuerungsgebiet Brückenschlag weisen derzeitig eine geringe Nutzungs- und Aufenthaltsqualität auf und entsprechen somit nicht den heutigen Anforderungen an eine moderne und nachhaltige Schulhofgestaltung. Aus diesem Grunde wurden im Jahre 2021 Planungen unter Beteiligung der relevanten Vor-Ort-Akteure für die Schulhofumgestaltungen der Anne-Frank-Realschule (R.14), des Hans-Sachs-Berufskollegs (R.15) sowie des Elsa-Brändström-Gymnasiums (R. 16) erarbeitet und im Ergebnis drei Anträge zur Projektförderung eingereicht. Mit der Vorlage des entsprechenden Zuwendungsbescheides vom 08.11.2022 ist die Grundlage für die Förderung gegeben, so dass nun die weiteren konkretisierenden Planungsschritte erfolgen, um darauf aufbauend baldmöglichst die Baumaßnahmen umzusetzen.

Der Friedensplatz ist durch seine Gestaltung sowie seine einfassende Bebauung ein städtebaulich prägender Ort im Brückenschlag-Gebiet. Jedoch sind sein derzeitiges Erscheinungsbild und damit auch die Aufenthaltsqualität als defizitär anzusehen. Aus diesem Grunde stellt die Aufwertung des Friedensplatzes (R.10), bei der zudem die Verbesserung der Anbindung an den Hauptbahnhof sowie die Marktstraße mitzudenken ist, ein zentrales Projekt im öffentlichen Raum dar. In diesem Zusammenhang gilt es, auch den Folgewirkungen des Klimawandels mit zunehmenden Extremwetterlagen und Folgewirkungen (Trockenheit, Hitze, Starkregen etc.) zielgerichtet entgegenzuwirken. Deshalb hat die Fachverwaltung zum 15.10.2022 eine Projektskizze für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit einem Kostenansatz von ca. 4,9 Mio. € eingereicht. Für seitens des Fördermittelgebers ausgewählte Projektanträge umfasst die 2. Phase die konkrete Beantragung der Fördermittel durch die entsprechenden Kommunen.

Die bestehenden Haltestellen im Stadterneuerungsgebiet Brückenschlag sind nicht flächendeckend barrierefrei und seniorengerecht gestaltet. Um das Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit zu erreichen ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen (V.5) bereits in Umsetzung. Im kommenden Jahr wird die 10. Ausbaustufe zur Förderung durch die STOAG angemeldet. Darin sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen aufgeführt, die ausbaufähig sind.

Die Wohnhäuser der denkmalgeschützten Arbeitersiedlung Gustavstraße (G.1) sollen in einem überschaubaren Rahmen saniert und mit zeitgemäßen Bädern modernisiert werden. Die gesamten Wohnhäuser werden im Zuge der Umbaumaßnahme an das städtische Fernwärmenetz angebunden. Die Wohnungsgrundrisse wurden neu konzipiert, damit unterschiedliche Wohnungsgrößen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. 2018 wurde der Förderantrag für die Umbaumaßnahme eingereicht und bewilligt. Bedingt durch eine Kostensteigung des Projektes musste der Förderrahmen neu angepasst werden. Hinzu kommt, dass ein Quartiershaus und eine KTE-Waldgruppe mit dem neuen Förderrahmen einhergehen. In Absprache mit dem Fördermittelgeber wurde ein neuer Förderantrag erforderlich. Der Förderantrag umfasst nun den Umbau von 10 Wohnhäusern und eines Quartiershauses. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde bestätigt, jedoch steht der aktuelle Förderbescheid durch die Bewilligungsbehörde noch aus. Zurzeit laufen logistische Planungen, in welcher Reihenfolge die Wohnhäuser saniert werden.

Der LVR verfolgt mit der Vision 2020 am Standort der Zinkfabrik Altenberg (K.1, K.1.1, K.1.2, K.1.3, K.1.4, K.1.5) die Zielsetzung, das vorhandene Industriemuseum an aktuelle Herausforderungen und aufgrund gewandelter Ansprüche und Erwartungen der Besucher/innen anzupassen. Die hiermit verbundenen Einzelmaßnahmen zielen auf eine Erneuerung veralteter Infrastrukturen, etwa im Hinblick auf die energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Sicherheit, ab. Vor allem sollen jedoch verbesserte Rahmenbedingungen für Sonderausstellungen und Begleitveranstaltungen geschaffen werden, um somit auch neue Zielgruppen zu generieren. Dazu sind auch Investitionen in die Substanz des Museums sowie eine Neuordnung der Flächennutzungen für eine städtebauliche Aufwertung des Außenbereichs vonnöten. Für die Umsetzung dieses Bauvorhabens wurden Fördermittel in Höhe von ca. 5,4 Mio. EUR bewilligt. Der Abschluss der Baumaßnahme ist bis Ende 2023 vorgesehen.

Der Umbau der ehemaligen Klempnerei zu einer Multifunktionshalle (K.2) steht in enger Verbindung zur Vision 2020. Auf Basis einer erstellten Machbarkeitsstudie erfolgte die Aufnahme dieser Teilmaßnahme in das IHK mit einem ermittelten Kostenvolumen in Höhe von rd. 5,1 Mio. €. Im Rahmen eines Termins im Jahre 2020 zur Besprechung der weiteren Schritte wurde das Vorhaben seitens der Fördermittelgeber begrüßt. Zudem wiesen die Fördermittelgeber darauf hin, dass für einen qualifizierten Förderantrag insbesondere ein vom Trägerverein des Zentrums Altenberg (SOVAT e.V.) zu erstellendes Nutzungs- und Betriebskonzept einzureichen ist, welches sich in Erarbeitung befindet.

Bereits vor einigen Jahren wurde der Fehlbedarf an Kindertageseinrichtungen in Oberhausen im Rahmen des entsprechenden Entwicklungsplans festgestellt. Im Zuge dessen wurde das Gebäude der St. Martin-Schule (Grundschule) abgerissen und durch den Neubau einer städtischen Kindertageseinrichtung (K.5) ersetzt. Die Fördermaßnahme nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW) umfasste laut IHK eine Kostensumme von 3,7 Mio. €.

 

2.4 Unterstützung sozialer Maßnahmen

Im Rahmen der Umsetzung des IHK Brückenschlag werden unter dem gemeinsamen Dach des präventiven Sozialprojektes in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von sozialen Einzelmaßnahmen realisiert. Grundlage für die Arbeit im präventiven Sozialprojekt sind die im IHK beschriebenen Handlungsfelder (vgl. auch Anlage 1). Diese werden regelmäßig mit der Fachverwaltung abgestimmt und hinsichtlich ihrer Ausrichtung und Zielerreichung ausgewertet. Das präventive Sozialprojekt ist somit als Prozess zu verstehen, bei dem bei Bedarf stetige Anpassungen an die aktuelle Situation erfolgen können.

Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten bereits die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen und Projekte initiiert bzw. umgesetzt werden:

  • Bildungsbrücke (Ausbildungspatenschaftsprojekt „Berufsorientierung“: ehrenamtlich Engagierte begleiten Jugendliche der Sekundarstufe I)
  • Aufsuchende Sprachkursberatung (niedrigschwelliges Angebot / Kooperation mit der VHS)
  • Stadtteilservice & Einkaufsservice (Arbeitsgelegenheiten (AGH)-Maßnahmen für langzeitarbeitslose Personen: Aufnahme von Mängeln im öffentlichen Raum (Bezug: R.12, Beschäftigung eines Quartiershausmeisters); Einkaufshilfe für Bedürftige)
  • Gemeinsam Gesund (Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung, z.B. Workshops und Angebote zur Bewegungsförderung)
  • Digitaler Kinderstadtplan (Spiel- und Freizeitangebote; Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet)
  • Lotsenprojekt (Teilhabe und Chancengleichheit für Migranten bei Sport-, Kultur- und Bildungsangeboten)
  • Mitarbeit und fachliche Begleitung in Arbeitskreisen und Veranstaltungsreihen (Expert*innendialoge, Planer*innengruppe, AK Soziales, Sozialraumgremien Innenstadt und Lirich)

Im Kontext der Konzeption und Umsetzung der verschiedenen Projektideen wurden umfangreiche Kontakte zu den Akteuren in den Sozialräumen aufgebaut bzw. vertieft und werden prozessbegleitend gepflegt. Die bisher akquirierten Fördermittel und eingebrachten Eigenmittel der für das präventive Sozialprojekt zuständigen RUHRWERKSTATT Kultur-Arbeit im Revier e.V. sowie Drittmittel belaufen sich auf bisher bereits 650.000,- €.

 

2.5 Handel- und Gewerbestandort / Gebäudebestand

Das Fassaden- und Innenhofprogramm (G.2) wurde von den Immobilieneigentümern/innen im Brückenschlag-Gebiet mit großem Interesse angenommen. Mit Stand November 2022 haben knapp 200 Eigentümer/innen mit ca. 240 Immobilien ihr Interesse am Fassaden- und Innenhofprogramm bekundet. Davon konnten allerdings über 80 Anfragen nicht weiterverfolgt werden, weil sich die entsprechenden Objekte außerhalb des Fördergebietes Brückenschlag befinden. Bisher wurden mit Fördermitteln aus diesem Programm 19 Maßnahmen umgesetzt und die Immobilien von den Privateigentümern somit aufgewertet. Weitere 3 Maßnahmen befinden sich kurz vor Realisierung. Bisher wurden insgesamt ca. 115.000,- € an Förderzuschüssen ausgezahlt.

Neben dem o.g. Fassaden- und Innenhofprogramm wurden seitens der Stadt Oberhausen ab dem Jahr 2020 Mittel zur Fassaden- und Hofgestaltung mit einem Gesamtvolumen von 137.000,- € bereitgestellt, um die coronabedingten Folgewirkungen für Immobilieneigentümer/innen abzufedern. Hier wurden bislang 8 Maßnahmen mit einem Förderzuschuss von ca. 51.000,- € umgesetzt. 4 weitere Maßnahmen befinden sich derzeit mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von ca. 54.000,- € in Umsetzung.

Die seit dem Jahre 2021 vor Ort tätigen Quartiersarchitekten (P.3) beraten, aufbauend auf einem Erstkontakt durch das Stadtteilbüro, mit ihrer fachlichen Expertise insbesondere zum Fassaden- und Innenhofprogramm und tragen damit signifikant zur erfolgreichen Programmumsetzung bei. Auch zu thematischen Fragestellungen, wie der Schaffung barrierearmen Wohnraums (G.3) sowie zur energetischen Optimierung des Gebäudebestandes (G.4) werden Erstberatungen durchgeführt und Informationen zu Ansprechpartnern für eine diesbezügliche weitergehende Bearbeitung gegeben.

Mithilfe des seit Ende des Jahres 2020 laufenden „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ konnten zudem die laufenden Aktivitäten zum Leerstandsmanagement (H.1) sowie zur Zwischen- und Umnutzung leerstehender Ladenlokale (H.3) durch das Stadtteilbüro und die Fachverwaltung intensiviert und auf eine finanzielle Basis gestellt werden. 5 geförderte Mietverhältnisse wurden bereits über das o.g. Förderprogramm (Förderbaustein: Anmietung leerstehender Ladenlokale) mit den jeweiligen Eigentümern abgeschlossen. Gleichzeitig sind während der Laufzeit des Sofortprogramms zusätzlich viele Ladenlokale neu vermietet und eröffnet worden, die nicht über das genannte Programm gefördert wurden.

 

2.6 Teilhabe / Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit

Zur Aktivierung des privaten Engagements sowie zur Belebung und Stärkung der Oberhausener Innenstadt wurde für das Programmgebiet ein Verfügungsfonds (Bürgermitwirkungsbudget, N.1) eingerichtet. Hierüber können zeitlich begrenzte, kleinteilige Projekte und Aktionen gefördert werden. Der Verfügungsfonds wurde seit Projektbeginn sehr gut von den Bürger/innen und Akteur/innen im Programmgebiet angenommen, die es, trotz der Einschränkungen in der Corona-Pandemie, als Chance sehen, ihre Ideen und Projekte umzusetzen. Insgesamt wurden seit Projektbeginn mit Stand Ende Oktober 2022 55 Anträge bewilligt und davon 40 Projekte bereits umgesetzt. Für die Projekte wurden bislang insgesamt knapp 134.000,- € Fördermittel ausgezahlt.

Um die Teilhabe engagierter Akteur/innen und die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft zu stärken, wurde neben dem Verfügungsfonds auch ein Projektfonds (H.6) eingerichtet. Durch die im Projektfonds vorgesehene anteilige Finanzierung aus privaten und öffentlichen Mitteln sollen private Finanzressourcen aktiviert werden. Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen. Dadurch soll die Vitalisierung, vor allem der Innenstadt Alt-Oberhausens, sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes im Projektgebiet gefördert werden. Als Ergebnis der intensiven Akquisition und Beratung von Interessenten ist nun in diesem Jahr ein Projekt bewilligt worden.

Die begleitende Image-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (N.2) des Stadtteilbüros umfasste anfangs das Bekanntmachen des Brückenschlag-Projektes auf Grundlage eines entwickelten Corporate Designs, um ein einheitliches Bild des Projektes in der Öffentlichkeit sowie eine große Bekanntheit zu erreichen. Im Speziellen stand bzw. steht die Bewerbung der Fördermittel im Fassaden- und Innenhofprogramm, dem Verfügungs- und Projektfonds, dem Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren, den im Beirat beschiedenen Projekten sowie Aktionen des Stadtteilmanagements im Fokus. Dabei werden verschiedene Kanäle zur Öffentlichkeitsarbeit (inkl. zwei durchgeführte Eigentümerkonferenzen) genutzt. Hierzu zählen insbesondere Pressemeldungen / Presseartikel, Flyer / Poster, Infostände auf dem Feierabendmarkt, zum Tag der Städtebauförderung oder wie zuletzt bei der Mitwirkung am Cityfest Ende Oktober 2022. Auch besteht ein kontinuierlicher Austausch mit diversen Akteur/innen, wie dem c.lab-Projekt, dem Akteurskreis Bebelstraße, den Gewerbetreibenden im Rahmen des Unternehmerfrühstücks des CityO.-Management e.V. und es erfolgt die Pflege von bürger- / nachbarschaftlichen Quartiersinitiativen (N.3, N.4). Die Webseite www.brueckenschlag-ob.de wird kontinuierlich gepflegt bzw. auf dem Laufenden gehalten und dient so der umfassenden Information der interessierten Öffentlichkeit.

Neben den laufenden Aufgaben der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit rückt im Jahre 2023 vor allem der zentrale Innenstadtbereich um Marktstraße und Hauptbahnhof in den Fokus. In Abhängigkeit von der Umsetzung des Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes Marktstraße (R.2) und des Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Bahnhofsumfeld Oberhausen mit Verbindung in die Innenstadt“ (R.4) wird die Öffentlichkeitsarbeit themen- und anlassbezogen, z.B. in Form von Infoständen/-aktionen auf dem Feierabendmarkt oder auf Stadtfesten, erfolgen.

 

3. Ausblick und weitere Vorgehensweise

Die oben dargestellten und hinsichtlich ihres Umsetzungsstandes beschriebenen Teilmaßnahmen des IHK werden nun seitens der Fachverwaltung und des Stadtteilbüros aktiv und zielgerichtet weiterbearbeitet und unter Einbindung der unterschiedlichen Akteure zu einem zeitnahen Abschluss gebracht. Neue Teilmaßnahmen werden zudem aktiv angegangen. Dabei gilt es auch, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingetretenen zeitlichen Verzögerungen bei der Projektbearbeitung aufzuholen.

 

Mit dieser grundlegenden Zielsetzung ist eine Verstärkung der personellen Ressourcen verbunden. Konkrete Überlegungen zu personellen Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung bzw. im Beteiligungsverfahren.

 

Mit dieser Neuaufstellung im Projekt Brückenschlag wird die anstehende Phase mit dem Schwerpunkt der Umsetzung weiterer Bauvorhaben aktiv vorangetrieben. Im Fokus der weitergehenden Realisierung steht das Umbauvorhaben der Marktstraße, welches von seiner Strahlkraft her als Leuchtturmprojekt wirkt und von dem bedeutende nachhaltige und zukunftsgerichtete Impulse der Innenstadtentwicklung ausgehen werden.

Neben dem Umbau der Marktstraße sollen Bauvorhaben vorangebracht werden, die sichtbar und mit erkennbarem Mehrwert im öffentlichen Raum eine konkrete Qualitätssteigerung hinsichtlich Nutzung und Gestaltung, der wirtschaftlichen und ökologischen Belange sowie der allgemeinen Wohnumfeldverbesserung bewirken. Hierzu zählt die funktionale und gestalterische Aufwertung öffentlicher Plätze, zu denen insbesondere der Friedensplatz zählt.

Die oben genannten Planungsansätze und Zielvorstellungen werden in der anstehenden Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Brückenschlag aus dem Jahre 2016 aufgegriffen. Zudem werden im Rahmen der genannten Aktualisierung des IHK offene Teilmaßnahmen hinsichtlich ihrer Aktualität und Zielausrichtung überprüft und ggf. modifiziert werden (vgl. auch Anlage 1). Dies schließt die Aufnahme neuer (baulicher) Maßnahmen mit ein, um neue Entwicklungen und Bedarfe im Kontext einer zukunftsgerichteten Innenstadtentwicklung von Alt-Oberhausen aufzugreifen und abzubilden. Eine Aktualisierung der bisherigen maßnahmenbezogenen Kostenansätze aus dem Jahre 2016 ist dabei unerlässlich. Zudem wird für die anstehende Zeit der weiteren Umsetzung für das Stadterneuerungsprojekt Brückenschlag eine Priorisierung offener Maßnahmen durchgeführt und diese auf eine Zeitschiene für die entsprechenden Förderanträge gesetzt.

Für diesen anstehenden Bearbeitungsprozess ist die Beauftragung eines externen Fachbüros vorgesehen, so wie es bereits bei der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes der Fall war und gängige Praxis darstellt. Die Erarbeitung durch ein externes Fachbüro wird in enger Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung sowie unter Einbindung der politischen Gremien und des Stadtteilbeirates erfolgen. Ziel ist die politische Beschlussfassung für die aktualisierte Fassung des IHK, welches dann der Fördermittelgeberin (Bezirksregierung Düsseldorf) zur Genehmigung vorzulegen ist.

Das aktuelle IHK wird somit die Geschäftsgrundlage für die weitere konkrete Projektentwicklung und für Förderanträge darstellen und legt den Grundstein für die Durchführung vorrangig von Baumaßnahmen im Brückenschlag-Gebiet in der anstehenden Umsetzungsphase.

 

Anlage/n

 

Anlage 1: Übersicht der IHK - Teilmaßnahmen im Stadterneuerungsgebiet Brückenschlag / Bearbeitungsstand

 

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Anlagen

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