Berichtsvorlage - M/17/2785-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Im sog. 11-Punkte-Plan, den die Oberbürgermeister und Landräte im Regionalverband Ruhr (RVR), die Verkehrsunternehmen sowie der RVR unterzeichnet haben, sind verschiedene Ansätze zur Verbesserung des ÖPNV im Ruhrgebiet benannt. Als Punkt 2 ist eine synchrone und gemeinsame Fortschreibung der Nahverkehrspläne vorgesehen, um das ÖPNV-Angebot zwischen benachbarten Städten besser abzustimmen. Die daraus resultierenden Verbesserungen sollen zu Jahresbeginn 2024 umgesetzt werden.

 

Konzept des Regionalverband Ruhr

Der RVR hat die Federführung zur gemeinsamen Fortschreibung der Nahverkehrspläne übernommen und die verschiedenen Aufgabenträger des RVR-Verbandsgebietes, den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und einen Vertreter der VRR-Verkehrsunternehmen in einer Projektgruppe organisiert. Der RVR verfolgte das Ziel, interkommunal relevante Möglichkeiten zur punktuellen Verbesserung des ÖPNV-Angebotes aufzuzeigen. Dazu wurden vom RVR und VRR zusammen mit den Verkehrsverbänden ProBahn und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Die von einem Vorschlag betroffenen Aufgabenträger sollten eine Stellungnahme abgeben, ob die Maßnahmen aus ihrer Sicht grundsätzlich sinnvoll sind und kurzfristig bis zum Jahreswechsel 2023/2024 umgesetzt werden können. Diese Vorschläge sind in der Anlage enthalten.

 

Das beigefügte Konzeptpapier ersetzt nicht die aktuell gültigen Nahverkehrspläne der kommunalen Aufgabenträger. Es ist vielmehr ein ergänzendes Teilkonzept mit ausschließlichem Fokus auf das stadtgrenzüberschreitende ÖPNV-Angebot.

 

Für die Stadt Oberhausen sind in dem Konzeptpapier folgende Vorschläge enthalten, die durch die STOAG bereits grob validiert worden sind:

 

 Nr. 19 Verlängerung der Linie 917 bis Oberhausen Hbf

Die Maßnahme sieht vor, die im Oktober 2019 durch die Stadt Duisburg und die DVG eingerichtete Linie 917 von ihrer bisherigen Endhaltestelle Oberhauser Straße an der Obermeidericher Straße in Höhe der Flügelstraße bis Oberhausen Hbf zu verlängern. Für das Konzept des RVR ist eine Linienführung parallel zur Linie SB93 über die Duisburger Straße/Würpembergstraße/Am Förderturm vorgesehen, wobei die STOAG aktuell auch andere Linienwege auf ihre Effektivität prüft.

 

Die Maßnahme folgt dem Ziel des Oberhausener Nahverkehrsplans, die Liniennetze von Oberhausen und Duisburg besser zu verknüpfen (vgl. NVP Oberhausen S. 67).

 

Nr. 20 Verlängerung der Linie SB94 bis Oberhausen-Borbeck

Die Maßnahme sieht vor, die Linie SB94 von der bisherigen Endhaltestelle Essen-Unterstraße bis nach Oberhausen-Borbeck zu verlängern, um Borbeck besser an die Straßenbahnlinie 105 anzubinden. Diese Maßnahme bedeutet auch, dass es dann eine zweite Linie zwischen Oberhausen-Borbeck und Oberhausen Hbf gibt. Diese Maßnahme ist im Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen als eigener Steckbrief hinterlegt (vgl. NVP Oberhausen S. 59). Sie steht allerdings in Konkurrenz zu einer Verlängerung der Linie SB94 bis Essen-Dellwig Bf (vgl. NVP Oberhausen S. 58), die im Rahmen des RVR-Projektes ebenfalls untersucht wurde, allerdings wegen Parallelverkehren in Essen aktuell nicht umsetzbar ist.

 

Nr. 22 Verlängerung der Linie SB94 von Oberhausen-Borbeck nach Essen-Dellwig Bf

Diese Maßnahme baut auf dem Maßnahmenvorschlag Nr. 20 auf (Verlängerung der Linie SB94 bis Oberhausen-Borbeck) und verlängert die Linie SB94 über die Straßen Klaumerbruch und Prosperstraße nach Essen-Dellwig Bf. Damit wäre ein attraktiver Anschluss von Essen-Dellwig Bf gegeben, sofern sich die Fahrzeiten dieser Linienführung über Oberhausen-Borbeck gegenüber einer direkten Führung über die Dellwiger Straße nicht wesentlich verlängern.

 

Die Maßnahme Nr. 22 betrifft fast ausschließlich das Essener Stadtgebiet, entspricht aber dem grundsätzlichen Ziel des Oberhausener Nahverkehrsplans, eine Verbindung zum Bahnhof Dellwig einzurichten (vgl. NVP Oberhausen S. 58).

 

Nr. 23 Verbindung zwischen Oberhausen und Landschaftspark

Diese Maßnahme soll die Verbindung zwischen Alt-Oberhausen und dem Duisburger Norden stärken und den Landschaftspark von Oberhausen aus erreichbar machen. Insbesondere Lirich profitiert von einem schnellen Zugang nach Duisburg.

Diese Maßnahme ist im Oberhausener Nahverkehrsplan (S. 60) enthalten, wobei die Grobplanung gezeigt hat, dass eine Linienverlängerung nicht möglich ist. Stattdessen ist ab Oberhausen Hbf eine neue Linie vorgesehen.

 

Für den Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen ergibt sich aus dem RVR-Konzept kein Anpassungsbedarf. Alle Maßnahmenvorschläge sind bereits im aktuellen Nahverkehrsplan enthalten. Bereits bei der Aufstellung des Oberhausener Nahverkehrsplans wurden die Verbindungen in die Nachbarstädte systematisch analysiert und Verbesserungsvorschläge als Steckbriefe dokumentiert. Eine Realisierung der Maßnahmen des RVR-Konzepts ist auf Grundlage des aktuellen Nahverkehrsplans der Stadt Oberhausen bereits heute möglich. Auch andere Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Fortschreibung des Nahverkehrsplans jederzeit umgesetzt werden. Hierauf wird in Kap. 6 des Nahverkehrsplanes der Stadt Oberhausen (Leistungen des Stadtverkehr Oberhausen) Bezug genommen: „Veränderungen der Betriebsleistung, die sich beispielsweise aus dem Maßnahmenprogramm des Nahverkehrsplans, aus betrieblichen Optimierungen oder aus dem Finanzierungsvorbehalt der Stadt Oberhausen ergeben, sind in bestimmten Grenzen möglich.“ Damit wurde bewusst ein Spielraum für Angebotsoptimierungen geschaffen, um schnell und unbürokratisch auf sich ändernde Rahmenbedingungen und Verkehrsbedürfnisse der Bevölkerung reagieren zu können. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Nahverkehrsplänen benachbarter Aufgabeträger. Dadurch erübrigen sich auch Bemühungen, die Laufzeiten der Nahverkehrspläne innerhalb des RVR-Raumes zu synchronisieren.

 

Finanzierung und weiteres Vorgehen:

Der RVR will sich mit dem Konzept für eine 100%-Finanzierung durch das Land einsetzen. Diese 100%-Finanzierung ist Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen. Die Gespräche zwischen dem RVR und dem Land stehen noch aus.

 

Diese Vorlage dient daher nur als Information. Über eine Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann erst dann entschieden werden, wenn die Höhe der Förderung und die finanzielle Belastung für die Stadt Oberhausen feststehen. 

 

Da der Nahverkehrsplan und das RVR-Konzept übereinstimmen, besteht kein Handlungsbedarf für den Oberhausener Nahverkehrsplan. Die Verwaltung wird den RVR über die Position der Stadt Oberhausen informieren.

 

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Anlagen

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