Berichtsvorlage - M/17/2686-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwertung der Knotenpunkte (Querungsstellen) von Rad- und Fußwegetrassen mit Stadtstraßen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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29.11.2022
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Geplant
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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30.11.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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01.12.2022
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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06.12.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Auf Oberhausener Stadtgebiet verlaufen mehrere Rad- und Fußwegetrassen, welche zum größten Teil auf stillgelegten ehemaligen Bahntrassen entstanden sind und eine wesentliche Achse für den Rad- und Fußverkehr darstellen, abseits von Straßen. Diese Trassen werden bereits heute intensiv vom Alltags- und Freizeitradverkehr genutzt. Problemstellen sind jedoch die plangleichen Knotenpunkte (Querungsstellen) mit Stadtstraßen (i. d. R. Anlieger- bzw. Sammelstraßen) im Verlauf dieser Radwegetrassen. Einen Teil der Querungsstellen konnte bereits beim Bau der Radwegetrassen zum komfortablen, d. h. schnellen und sicheren Überqueren, planfrei (durch Brücken oder durch Unterführungen) hergestellt werden. Leider war dies, aufgrund der baulichen Situationen, nicht an allen Querungsstellen möglich. Die Querungsstellen sind in der Regel nicht als hochwertige Fuß- und Radverkehrsquerungsstellen ausgebaut und bieten keine komfortable und verkehrssichere Querungsmöglichkeit. Zudem ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) gegenüber dem Radverkehr an allen Knotenpunkten mit den Rad- und Fußwegetrassen bevorrechtigt. Zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs ist daher geplant, an 14 Querungsstellen der HOAG- Trasse, des Grünen Pfades, der Jacobi-Trasse, der Styrumer Allee und der Richard-Wagner-Allee eine bauliche Aufwertung vorzunehmen. Zudem wird jeweils die Möglichkeit einer Bevorrechtigung des Rad-und Fußverkehrs geprüft. Der Umbau der Querungsstellen ist Teil des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Oberhausen.
Das Ziel der baulichen Maßnahmen ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie eine deutliche Aufwertung der Trassen und die Verringerung der Benachteiligung für den Rad- und Fußverkehr. Hierzu werden, neben einer Verringerung der Reisezeiten, der Komfort und die Sicherheit beim Queren der Straßen deutlich gesteigert. Dabei soll die Nutzbarkeit der Straßen für den MIV nicht eingeschränkt werden. Des Weiteren soll sich die Gestaltung der Querungsstellen an den Hinweisen für den Rad- und Fußverkehr – Querungsstellen für die Nahmobilität – der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) orientieren.
Die Planung und der Bau wird durch das Förderprogramm „Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ des Bundesministeriums Digitales und Verkehr (BMDV) zu 100 % finanziert.
Die Gestaltung, Ausführungsplanung und Bauleitung zur Realisierung der Querungsstellen wurden an die Planungsbüros nts Ingenieurgesellschaft und Mobycon vergeben. Die beauftragten Büros haben eine Bestandsaufnahme inkl. Verkehrszählungen durchgeführt. Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme und der bereitgestellten Vermessungen wurde ein Gestaltungskonzept für alle Querungsstellen durch das holländische Planungsbüro Mobycon erstellt. Bei der Gestaltung wurde darauf geachtet ein sichereres, schnelles und komfortables Queren der Straßen zu ermöglichen und dabei die Nutzbarkeit der Straße für den MIV sicherzustellen. Zudem wurde eine möglichst einheitliche Gestaltung aller Querungsstellen geplant, um auch einen Wiedererkennungswert für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, welche zu einer besseren Erkennbarkeit und Verständnis der Querungsstellen beiträgt. Im Bereich von Tempo 30 und geringen Verkehrsstärken ist eine Bevorrechtigung für den Rad- und Fußverkehr möglich. Diese Bevorrechtigung konnte nicht nur durch eine reine Verkehrsbeschilderung umgesetzt werden, sondern durch eine dem Knotenpunkt entsprechende Umgestaltung der Querungsstelle. Hierzu gehört insbesondere eine Anhebung (Aufpflasterung) der Querungsstellen auf Gehwegniveau mit langgezogenen Rampen und einer zusätzlichen Einengung des Straßenquerschnittes, welche den MIV zum Abbremsen zwingen und trotzdem noch komfortabel befahren werden können. Dies trägt dazu bei, dass im Bereich der Querungsstellen die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h auf der Straße eingehalten wird, die Aufmerksamkeit erhöht wird und die Sichtbeziehungen bzw. Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden.
Auf der Grundlage des Gestaltungskonzeptes wurde im nächstem Schritt die konkrete Planung durch das Planungsbüros nts Ingenieurgesellschaft erstellt. Die Planungen wurden mit dem ADFC und der Kommission für Barrierefreiheit abgestimmt. Die Planungen sind für alle Querungsstellen als Anlage beigefügt.
Für die Umsetzung der Planungen wurde zudem eine Kostenschätzung erstellt, welche in Tabelle 1 aufgeführt ist.
Tabelle 1: Kostenschätzung
Knotenpunkt | Baukosten (brutto) |
KP01 - HOAG - Bahnstraße | 141.831,00 € |
KP02 - HOAG - Graßhofstraße | 55.861,50 € |
KP03 - HOAG - Hagedornstraße | 47.412,50 € |
KP04 - HOAG - Rosastraße | * |
KP05 - Grüner Pfad - Skagerrakstraße | 72.767,50 € |
KP06 - Styrumer Allee - Grevenstraße | 43.002,25 € |
KP07 - Styrumer Allee - Akazienstraße | 53.237,25 € |
KP08 - Richard-Wagner-Allee - Dorstener Straße | 51.754,50 € |
KP09 - Richard-Wagner-Allee - Herbertstraße | 50.977,50 € |
KP10 - Richard-Wagner-Allee - Kniestraße | 54.402,25 € |
KP11 - Richard-Wagner-Allee - Winkelstraße | 58.942,50 € |
KP12 - Richard-Wagner-Allee - Fahnhorststraße | 67.090,25 € |
KP13 - Richard-Wagner-Allee - Michelstraße | 47.878,25 € |
KP15 - HOAG - Von-Trotha-Straße | 51.791,50 € |
Gesamtkosten | 796.948,75 € |
* Wird im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme umgesetzt. |
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Ein Vertreter der Planungsbüros wird an der Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses teilnehmen und Fragen zur Planung der Querungsstellen beantworten. Anregungen, und Hinweise können noch in den Planungsprozess eingebracht werden.
Die Verwaltung wird zur Einholung des Planungsbeschlusses in einer der nächsten Sitzungsfolgen eine Beschlussvorlage einbringen.
Sofern ein Beschluss erfolgt, kann die Ausschreibung der Querungsstellen im ersten Quartal 2023 erfolgen. Ein Umsetzungs- bzw. Baubeginn wird für das dritte Quartal 2023 angestrebt.
Um die Bürger über das Projekt zu informieren, wird im Rahmen der Umsetzung entsprechend Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Die Öffentlichkeitsarbeit dient dazu, über die neuen Querungsstellen, Verkehrsregelungen und Baumaßnahmen zu informieren. Hierzu sind neben einer öffentlichen Veranstaltung auch Informationsmaterialien und entsprechende Pressearbeiten geplant. Zudem sind in der Einführungsphase Hinweisschilder an den neuen Querungsstellen vorgesehen, welche auf die veränderten Verkehrsregelungen hinweisen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,4 MB
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