Beschlussvorlage - B/17/2761-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Errichtung einer Stützwand an der Solbadhalde in Oberhausen Alstaden im Landschaftsschutzgebiet 1.2.18 „Ruhrpark/Ruhraue“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- 2-2 Azubi 2-2
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Naturschutzbeirat
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Beschlussfassung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Begründung
Mit Schreiben vom 05. April 2022 wurde die Untere Naturschutzbehörde durch den Regionalverband Ruhr (RVR) über die Notwendigkeit der Erneuerung einer Stützwand an der Solbadhalde und Solbadstraße in Kenntnis gesetzt.
Die vorhandene Stützwand trennt die Solbadhalde von einem im Bestand befindlichen Geh- und Radweg und weist bei einer Höhe von 2 Metern und Länge von etwa 100 Metern starke Beschädigungen des Mauerwerkes auf. Als Folge ist der Geh- und Radweg bereits seit April 2022 gesperrt. Ein Ersatz für die marode Stützwand ist somit zwingend erforderlich.
Im Rahmen der Erneuerung der Stützwand wird deren Verlauf zusätzlich begradigt, da der bereits existierende Geh- und Radweg nicht den gängigen rechtlichen Normen entspricht. Durch die Begradigung ist ein Eingriff in vorhandene Vegetationsbestände unvermeidlich, sodass insgesamt ein Verlust von 45 m² Wald im Sinne von § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m § 1 Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG NRW) zu erwarten ist.
Im Bestand stockt auf den Eingriffsflächen ein Robinien-Birken-Mischwald mit einem Alter von 74 Jahren. Der Regionalverband Ruhr hat beim Landesbetrieb Wald und Holz einen Antrag auf dauerhafte Waldumwandlung eingereicht. Die verlorengehenden Gehölzbestände müssen durch den/die Vorhabenträger*in im Verhältnis von 1:2 ausgeglichen werden.
Bauablauf:
Nach dem Rückbau der Bestandswand sowie deren Hinterfüllung erfolgt die Gründung der neuen Stützwand. Die Errichtung der neuen Stützwand ist in Abschnitten zu ca. 10 bis 20 Metern geplant. Nach dem Setzen des ersten Abschnittes erfolgt die Hinterfüllung des nächsten Abschnittes mit dem Abtragsmaterial des Folgeabschnittes. Das Gelände oberhalb der Stützwand wird somit in jedem Bauabschnitt geringfügig abgetragen. Die neue Stützwand wird auf einer Länge von etwa 100 Metern mit einer Höhe von 1,55 bis 1,80 Meter parallel zum Gelände verlaufen.
Anlagen
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1
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404,1 kB
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