Berichtsvorlage - M/17/2454-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen 2022 - 2026(ehem. Alten und Pflegeplan der Stadt Oberhausen)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Verantwortung:
- Frank Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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16.11.2022
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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17.11.2022
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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22.11.2022
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.11.2022
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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14.02.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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12.12.2022
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Sachverhalt
Begründung
1. Ausgangslage:
Die kreisfreien Städte sind verpflichtet die Ergebnisse der örtlichen Planung gem. § 7 APG NRW (ehemals „Alten- und Pflegeplanung“) zusammenzustellen. Die örtliche Planung ist zweijährlich fortzuschreiben (Stichtag: 31.12.2021). Die Planung ist sowohl dem MAGS NRW zu übersenden als auch kostenfrei im Internet und in sonstiger geeigneter Form zu veröffentlichen.
Die aktuelle örtliche Planung berücksichtigt den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026. Daten zur Pflegestatistik basieren auf Auswertungen von Veröffentlichungen der Landesbehörde IT.NRW (Daten-Stichtag: 31.12.2019) sowie Sekundärdaten.
Gegenstand der örtlichen Planung ist die Bestandsaufnahme der pflegerischen Angebote sowie die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs (Bedarfsprognose). Aspekte der Teilhabe und altengerechten Quartiersentwicklung sollen berücksichtigt werden. Eine wesentliche Grundlage der Pflegebedarfsprognose ist die Bevölkerungsentwicklung differenziert nach Altersgruppen. Daten zur Bevölkerungsentwicklung wurden vom Bereich 4-5/Statistik (Stichtag 31.12.2021) zur Verfügung gestellt.
Die Daten zur Pflegestatistik wurden am 03.03.2022 in der Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vorgestellt (Mitwirkungsrecht) und erörtert.
2. Wesentliche Erkenntnisse aus dem beigefügten Bericht sind:
Pflegebedürftige, Pflegebedürftigkeit
Aufgrund des seit dem 01.01.2017 geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff[1] sind keine ausreichenden Datenreihen vorhanden um die bisherigen Pflegebedarfsprognosen fortzuschreiben. Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes um ca. 24% gestiegen. Die neue Bedarfsanalyse ergibt, dass durch die vorhandene pflegerische Infrastruktur in Oberhausen eine grundsätzliche Bedarfsdeckung gegeben ist. Allerdings besteht weiterhin Handlungsbedarf bei Zielgruppen mit besonderem pflegerischem Handlungsbedarf. Dies sind Demenzerkrankte, Junge Pflegebedürftige und Schwerbehinderte mit zusätzlichem, altersbedingtem Pflegebedarf. Hinsichtlich der gendersensiblen Pflege sowie gleichgeschlechtlicher Lebensweisen wird weiterhin die Sensibilisierung für diese Handlungsfelder unterstützt. Zur kultursensiblen Pflege werden mehrere Projekte durchgeführt.
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einer grundsätzlichen Steigerung der Anzahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren zu rechnen.
Ein renommierter Betreiber stationärer Versorgungsangebote für „Junge Pflegebedürftige“ wird in Oberhausen wahrscheinlich eine Einrichtung mit ca. 80 Plätzen errichten. Damit dürfte die Versorgung „Junger Pflegebedürftiger“ auskömmlich sein.
Pflegepersonal
In der Altenpflege ist der Fachkräftemangel weiterhin (bundesweit) präsent. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung ist davon auszugehen, dass sich die Nachfrage nach professionellen Pflegedienstleistungen verschärfen wird. Auf Bundes- und Landesebene wird versucht mit Gesetzen und Konzertierten Aktionen die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Aufgrund der Altersstruktur der Beschäftigten sind im ambulanten und stationären Bereich mittelfristig erhebliche Altersabgänge in Oberhausen zu erwarten, die zusätzlich den Fachkräftemangel verschärfen werden.
Stationäre Pflege / Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Die Anzahl der vorhandenen stationären Pflegeplätze deckt den prognostizierten Bedarf bis ins Jahr 2026. Die prozentuale Nachfrage ist bezogen auf die gestiegene Anzahl aller Pflegebedürftigen weiterhin rückläufig. Im Jahr 2022 ist die Eröffnung einer zusätzlichen stationären Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen angekündigt.
Betreute Wohngemeinschaften und Servicewohnen
Seitens der WTG-Behörde (Heimaufsicht) wurden Daten (Quelle: („pfad.nrw“) zu den selbst- und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen zur Verfügung gestellt. Damit ist eine Darstellung im Überblick möglich. Die Nachfrage spricht für einen erheblichen Bedarf besonders beim „bezahlbaren“ Servicewohnen.
Das Angebot an Tagespflegeplätzen konnte weiter ausgebaut werden, so dass grundsätzlich in sämtlichen Sozialräumen ein auskömmliches Angebot vorhanden ist und eine wohnortnahe Versorgung ermöglicht wird. Die Mehrheit der Tagespflegen ist nicht voll ausgelastet.
Oberhausen gehört bundesweit zu den wenigen Kommunen in denen eine Nachtpflege angeboten wird.
Es werden eingestreute und solitäre Kurzzeitpflegeplätze angeboten. Erfreulicherweise konnte das solitäre Angebot erhöht werden. Die Nachfrage in den Einrichtungen und Erfahrungswerte sprechen – besonders saisonbedingt - für einen weiteren Bedarf. Dabei ist die Erweiterung des Angebots an solitären Kurzzeitpflegeplätzen – auch im Hinblick auf „frühzeitige (blutige) Krankenhausentlassungen“ und eine rehabilitative Ausrichtung - besonders wünschenswert.
Hospize
Oberhausen ist mit einem stationären Hospiz und zwei ambulanten Hospizen sowie dem Palliativnetzwerk Oberhausen in der Hospiz- und Palliativversorgung gut aufgestellt. Das stationäre Hospiz St. Vinzenz Pallotti und das Ambulante Hospiz St. Vinzenz Pallotti haben sich in der Christlichen Hospize Oberhausen gGmbH zusammengeschlossen.
Die Anzahl der von ambulanten Diensten betreuten Personen ist seit 2017 um ca. 24% gestiegen (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff). Im gleichen Zeitraum wurde ca. 14% mehr Personal eingesetzt. Angebot und Nachfrage haben entscheidenden Einfluss auf die Gründung eines Pflegedienstes (Marktregulierung). Bis ins Jahr 2026 ist eine weitere Zunahme der Nachfrage nach professioneller, ambulanter Betreuung aufgrund demografischer Effekte zu erwarten. Es findet eine weitere „Ambulantisierung“ der Pflege statt.
Komplementäre Dienste /Unterstützungsleistungen
Durch individuelle Hilfs- und Unterstützungsangebote kann die alltägliche Lebenssituation und die Teilhabe an der Gemeinschaft gestärkt werden, so dass ein längerer Verbleib im vertrauten Wohnumfeld ermöglicht wird. Angebote sollten erheblich ausgebaut werden. Das Angebot von ZAQ (Arbeitsgelegenheitsmaßnahmen; Seniorenunterstützung) ist ein wertvoller Baustein, der unmittelbar in der Praxis ankommt.
Inzwischen werden 85% der Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit versorgt, davon ca. 66% in reiner Angehörigenpflege. Angehörige sind die wichtigste Stütze unseres Pflegesystems. Sie sind zu fördern und zu unterstützen, damit eine Stärkung des häuslichen Pflegepotenzials erreicht und eine Überlastung vermieden wird. Aufgrund des demografischen Wandels und sich verändernder Familienstrukturen ist ein Rückgang des häuslichen Pflegepotenzials zu erwarten.
Altersgerechte Quartiersentwicklung
Ein Ausbau der alter(n)sgerechten Quartiersentwicklung ist ein wichtiger Baustein bei der Sozialraumorientierung. In den sechs Oberhausener Sozialräumen wurden geförderte Quartiersbüros eingerichtet, welche die Quartiersentwicklung unterstützen. Beratungs- und Informationsangebote sowie quartiersorientierte Seniorenarbeit wurden als wohnortnahe Angebotsstruktur realisiert. Die Knüpfung nachbarschaftlicher Kontakte und der Ausbau tragfähiger sozialer Netzwerke sind sehr wichtig. Die gemeinsame „Klammer“ für alles ist der gelebte Sozialraum. Ein inhaltlicher Ausbau des Angebots der Quartiersbüros ist anzustreben.
[1] Pflegestärkungsgesetz II – 01.01.2017
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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