Beschlussvorlage - B/17/2408-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.      Der Rat der Stadt nimmt die Vorschläge des Beirats für Menschen mit Behinderung zur Neuaufnahme von Organisationen und Einrichtungen zur Kenntnis.

 

 

2.      Der Rat der Stadt bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025 folgende, von den jeweiligen Organisationen, Einrichtungen oder Verbänden schriftlich benannten Vertreterinnen und Vertreter, zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderung:

 

 

 

Organisation/Einrichtung

Mitglied 

stellvertretendes Mitglied

Arbeiter-Samariter-Bund

Regionalverband Oberhausen-Duisburg e.V.

Barbara Körner (neu)

 

für Gabriele Hardt

 

N.N.

Caritas Oberhausen

Stephanie Schütte (neu)

 

für Paul Grünewald

Michael Kreuzfelder

Evangelische Stiftung

Hephata Wohnen gGmbH

Bernd Maasjost (neu)

 

für Marion Spee

Spee, Marion (neu)

 

für Bernd Maasjost

FRIEDENSDORF INTERNATIONAL

Myriam Günzke (neu)

 

für Sebastian Tinnefeld

 

Claudia Peppmüller

intego Oberhausen

Sabine Stratmann (neu)

 

für Jürgen Müller

Jana Mölleken (neu)

 

für Sabine Stratmann

Integrationsfachdienst (IFD)

Sabine Stratmann

Jana Mölleken (neu)

 

für Jürgen Müller

Lebenshilferat

Petra Kempken (neu)

 

für N.N.

 

TuS Alstaden 1887/97 e.V.

N.N.

 

für Rolf-Peter Sommerfeldt

 

N.N.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Neuaufnahme in den Beirat für Menschen mit Behinderung ist im §2 Abs. 3 und 4 der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013 geregelt:

„Die Vertreterinnen und Vertreter der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind dem Rat der Stadt Oberhausen von den jeweiligen Organisationen und Einrichtungen schriftlich zu benennen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen kann weitere Beiratsmitglieder bestellen, die nicht einer der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen angehören müssen. Der Beirat kann dem Rat der Stadt Vorschläge für die Bestellung weiterer Beiratsmitglieder unterbreiten; an die Vorschläge des Beirates ist der Rat der Stadt nicht gebunden.“

 

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Anlagen

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