Beschlussvorlage - B/17/1595-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des

Haushaltsplanentwurfs 2023:

 

Produktbereich 01 Innere Verwaltung   Seiten 102-131 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 02  Sicherheit und Ordnung  Seiten 132-157 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 03  Schulträgeraufgaben   Seiten 158-204 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 04  Kultur- und Wissenschaft  Seiten 205-225 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 05  Soziale Leistungen   Seiten 226-239 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 06  Kinder- und Familienhilfe Seiten 240-257 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 07  Gesundheitsdienste   Seiten 258-269 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 08  Sportförderung    Seiten 270-286 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 09  Räumliche Planung   Seiten 287-303 des Haushaltsplanentwurfes

   und Entwicklung, Geoinformation

Produktbereich 10  Bauen und Wohnen   Seiten 304-316 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 11  Ver- und Entsorgung   Seiten 317-328 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 12  Verkehrsflächen   Seiten 329-359 des Haushaltsplanentwurfes

   und -anlagen, ÖPNV

Produktbereich 13  Natur- und Landschaftspflege  Seiten 360-373 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 14  Umweltschutz    Seiten 374-381 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 15  Wirtschaft und Tourismus Seiten 382-393 des Haushaltsplanentwurfes

Produktbereich 16  Allgemeine Finanzwirtschaft Seiten 394-402 des Haushaltsplanentwurfes

 

2. Der Rat der Stadt nimmt die folgenden Anlagen des Haushaltsplanentwurfs 2023 zur Kenntnis:

 

a) Haushaltsquerschnitt

b) Haushaltsvorbericht

c) Bilanz des Vorvorjahres

d) Stellenplan

e) Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen

f) Übersicht: Zuwendungen an Fraktionen

g) Übersicht: Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten

h) Übersicht: Entwicklung des Eigenkapitals

i) Übersicht der Budgets nach § 21 Abs. 2 KomHVO („Zweckbindungen“)

j) Wirtschaftspläne

  • ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen

(Liegt zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2023 noch nicht vor.)

  • Theater Oberhausen am Ebertplatz (Anlage 1)
  • SBO Servicebetriebe Oberhausen (s. Drucksache B/17/2559-01)

k) Jahresabschlüsse der

  • ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH
  • ASO Service GmbH
  • Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Werkbundsiedlung Am Ruhrufer e. G.“
  • Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH - ENO
  • Energieversorgung Oberhausen AG
  • Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
  • FSO GmbH & Co. KG
  • Gasometer Oberhausen GmbH
  • IKF Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH
  • Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
  • OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
  • O.Vision Projektgesellschaft mbH Oberhausen
  • OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
  • PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH i.L.
  • STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
  • TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH
  • VZO Verwaltungszentren Oberhausen GmbH

(Liegt zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2023 noch nicht vor.)

  • WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH Oberhausen

l) Übersicht: Bezirksbezogene Haushaltsangaben

  • Alt-Oberhausen
  • Sterkrade
  • Osterfeld

 

3. Der Rat der Stadt berät und beschließt Dringlichkeitslisten hinsichtlich der unaufschiebbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2023 (Stand November 2022):

 

  • Liste 1: Investitionen der Stadt Oberhausen - Rentierliche Maßnahmen - (nur kostenrechnende Einrichtungen/Gebührenhaushalte) (Anlage 2)
  • Liste 2: Investitionen der Stadt Oberhausen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (Anlage 3)
  • Liste 3: Investitionen der Stadt Oberhausen – Einzahlungen nach Produkten und

 Maßnahmennummern, denen keine konkreten Auszahlungen gegenüberstehen  (Anlage 4)

 

4. Der Rat der Stadt berät und beschließt den Ergebnisplan 2023.

 

5. Der Rat der Stadt berät und beschließt den Finanzplan 2023.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

Gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe h) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung. Gem. § 80 Abs. 4 S.1 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Entsprechend der Vorschrift des § 59 Abs. 2 GO NRW ist der Finanzausschuss zuständig für die Vorbereitung der Haushaltssatzung. Daher erfolgt die abschließende Vorberatung zum Haushalt 2023 im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Diese Vorlage ersetzt die Leitfäden für die Haushaltsberatungen der Vorjahre. Die Vorlage wird bis zur Sitzung des Rates laufend aktualisiert. Die Änderungen werden in der Begründung sukzessive erläutert. Bei Änderungen wird die Drucksachen-Nr. angepasst (-02er-Vorlage).

 

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Anlagen

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