Beschlussvorlage - B/17/2670-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung entsendet die folgende stimmberechtigte Vertretung und Stellvertretung in den Beirat Brückenschlag des Stadterneuerungsprojektes “Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“:

 

 

     Vertreter/in     Stellvertreter/in

 

1.

 

 

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Bestellung der Vertretung und Stellvertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung für den Beirat Brückenschlag (B/17/0390-01 vom 25.02.2021)

 

Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen über die Bestellung der Mitglieder für den Beirat Brückenschlag (Drucksache B/17/0275-01 vom 20.01.2021)

 

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Brückenschlag (Drucksache B/17/0187-01 vom 14.12.2020)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen-Brückenschlag“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Brückenschlag“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Alt-Oberhausen beschlossen. Das Programm wird mittlerweile unter dem Namen „Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt.

 

Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des sich weiterhin vollziehenden Stadterneuerungsprozesses sowie als Entscheidungsgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus den Verfügungsfonds gemäß Nr. 14 und Nr. 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW wurde der Beirat Brückenschlag für das Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ in der Innenstadt von Alt-Oberhausen eingerichtet.

 

Der Beirat Brückenschlag begleitet seit 2019 als Bindeglied zwischen Akteur*innen aus dem Stadtteil, Gewerbetreibenden, engagierten Bürger*innen, Vereinen und Initiativen, Kulturschaffenden, politischen Vertreter*innen und der Stadtverwaltung den Stadterneuerungsprozess in Alt-Oberhausen. Bei den i.d.R. viermal im Jahr stattfindenden Sitzungen werden die Mitglieder des Beirats Brückenschlag über die Fortschritte im Stadterneuerungsprozess sowie den aktuellen Stand der Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept für das Brückenschlag-Gebiet informiert. Darüber hinaus entscheidet der Beirat Brückenschlag über Anträge an die Verfügungsfonds, durch die Projekte für den Stadtteil gefördert werden.

 

Mit dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2020 ist die Neufassung der Geschäftsordnungen für die Beiräte in Sterkrade, Osterfeld und im Brückenschlag-Gebiet in Kraft getreten. Mit dieser Neufassung der Geschäftsordnungen ist einheitlich formuliert, dass in jeden der Beiräte eine Vertretung aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung als stimmberechtigtes Mitglied entsandt wird.

 

Ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine Stellvertretung aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung sollten in der Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung am 25.02.2021 in den Beirat Brückenschlag entsendet werden (B/17/0390-01 vom 25.02.2021). Da es auf Grund des kurzen Vorlaufes und der wegen der Corona-Pandemie nicht anwesenden Mitglieder nur unzureichend möglich war, die Wahlen für die Stadtteilbeiräte durchzuführen, einigten sich die Anwesenden und der Bereich 0-4 / Chancengleichheit darauf, dass der Bereich Chancengleichheit darauf, dass der genannte Bereich alle Mitglieder mit Informationen zu den Stadtteilbeiräten anschreibt, um nach dem Interesse der Mitglieder zu fragen, in einem Stadtteilbeirat als Vertreter/in oder Stellvertreter/in mitzuwirken. Angesprochen wurden insbesondere die Beiratsmitglieder aus Inklusionsvertretungen. Die Mitglieder des Beirats wurden angeschrieben und gebeten sich zu melden, wenn sie Interesse an einer Funktion als (Stell-)Vertretung haben. Frau Katrin Meyer stellte sich als Vertreterin für den Beirat Brückenschlag zur Verfügung, um in diesem Gremium die Interessen des Beirats für Menschen mit Behinderung zu vertreten. Der Platz für die Stellvertretung von Frau Katrin Meyer ist bisher vakant.

 

Frau Katrin Meyer wird aus dem Beirat Brückenschlag ausscheiden, so dass aus diesem Grunde die Entsendung einer neuen Vertretung als auch Stellvertretung für den Beirat Brückenschlag zu beschließen ist, um die Interessen des Beirates für Menschen mit Behinderung im Beirat Brückenschlag zukünftig zu vertreten.

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