Antragsvorlage - A/17/2703-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten, bei den Berichterstattungen zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes Kinderschutz in Oberhausen im Jugendhilfeausschuss jeweils die folgenden Aspekte einzubeziehen:

 

  1. Konkrete Auswirkungen der jeweils aktuellen Ergebnisse der Begutachtung auf die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit haben.

Hier sind insbesondere personelle und finanzielle Auswirkungen darzustellen.

  1. Konkrete Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses.
  2. Planungen zum Auf-, bzw. Ausbau eines interdisziplinären Netzwerks.
  3. Die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Städten und die Einbindung der Träger der Jugendhilfe.
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Sachverhalt

Begründung

 

Dank der CDU-geführten Landesregierung können wir in NRW neue Maßstäbe für den Schutz unserer Kinder setzen. Der CDU-Fraktion ist es überaus wichtig, diese Chance zu nutzen und alle Möglichkeiten, die das neue Gesetz bietet, vollumfänglich zu nutzen.

 

Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion darum, bei jedem Zwischen-, bzw. Endbericht, den Herr Prof. Dr. Nüsken und Herr Lukasczyk im Jugendhilfeausschuss zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes Kinderschutz in Oberhausen vorstellen, wesentliche Aspekte für den Erfolg des Kinderschutzgesetzes darzustellen.

 

Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Ist-Stand des Kinderschutzes in unserer Stadt ist eine Voraussetzung dafür und durch die Beauftragung der Begutachtung bereits angelaufen. Ebenso hilft eine begleitende Bewertung durch die Fachverwaltung im laufenden Prozess der Politik sich aktiv mit in den Prozess der Entwicklung eines aktuellen Konzeptes zum Kindeswohl und Kinderschutz auseinander zu setzen.

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