Beschlussvorlage - B/17/2699-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2023.

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf spiegelt den jetzigen Beratungsstand wieder.

 

Unter anderem aufgrund von noch nicht beratenen weiteren Änderungsvorschlägen können erst in der Ratssitzung am 14.11.2022 die endgültigen Zahlen der Haushaltssatzung festgeschrieben werden.

 

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Anlagen

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