Antragsvorlage - A/17/2688-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Derzeit wird an wenigen Punkten im gesamten Stadtgebiet kostenlos Trinkwasser im öffentlichen Innen- sowie Außenraum bereitgestellt. Dies ist insbesondere in Hitzesommern ein Problem.

Die Bundesregierung hat im August 2022 beschlossen, dass künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagt u.a. dazu: „Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehören zudem zu den Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge. Wenn Kommunen jetzt aktiv werden, dann leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und vor allem Hitzeschutz von Bürgerinnen und Bürgern. Leitungswasser ist ein kontrolliertes Lebensmittel, es spart Energie und wird am Trinkbrunnen verpackungsfrei bereitgestellt – so profitiert auch die Umwelt."

 

Anlass ist zudem, dass die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1) bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umzusetzen ist.

 

Hat sich die Stadt Oberhausen auf diese anstehende Pflichtaufgabe vorbereitet und wenn ja, wie?

 

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

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