Beschlussvorlage - B/17/1595-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Verantwortung:
- Heithausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.11.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des
Haushaltsplanentwurfs 2023:
Produktbereich 01 Innere Verwaltung Seiten 102-131 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 02 Sicherheit und Ordnung Seiten 132-157 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Seiten 158-204 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 04 Kultur- und Wissenschaft Seiten 205-225 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 05 Soziale Leistungen Seiten 226-239 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 06 Kinder- und Familienhilfe Seiten 240-257 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 07 Gesundheitsdienste Seiten 258-269 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 08 Sportförderung Seiten 270-286 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 09 Räumliche Planung Seiten 287-303 des Haushaltsplanentwurfes
und Entwicklung, Geoinformation
Produktbereich 10 Bauen und Wohnen Seiten 304-316 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung Seiten 317-328 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 12 Verkehrsflächen Seiten 329-359 des Haushaltsplanentwurfes
und -anlagen, ÖPNV
Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege Seiten 360-373 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 14 Umweltschutz Seiten 374-381 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 15 Wirtschaft und Tourismus Seiten 382-393 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Seiten 394-402 des Haushaltsplanentwurfes
2. Der Rat der Stadt nimmt die folgenden Anlagen des Haushaltsplanentwurfs 2023 zur Kenntnis:
a) Haushaltsquerschnitt
b) Haushaltsvorbericht
c) Bilanz des Vorvorjahres
d) Stellenplan
e) Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen
f) Übersicht: Zuwendungen an Fraktionen
g) Übersicht: Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten
h) Übersicht: Entwicklung des Eigenkapitals
i) Übersicht der Budgets nach § 21 Abs. 2 KomHVO („Zweckbindungen“)
j) Wirtschaftspläne
- ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen
(Liegt zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2023 noch nicht vor.)
- Theater Oberhausen am Ebertplatz (Anlage 1)
- SBO Servicebetriebe Oberhausen (s. Drucksache B/17/2559-01)
k) Jahresabschlüsse der
- ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH
- ASO Service GmbH
- Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Werkbundsiedlung Am Ruhrufer e. G.“
- Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH - ENO
- Energieversorgung Oberhausen AG
- Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
- FSO GmbH & Co. KG
- Gasometer Oberhausen GmbH
- IKF Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH
- Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
- OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
- O.Vision Projektgesellschaft mbH Oberhausen
- OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
- PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH i.L.
- STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
- TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH
- VZO Verwaltungszentren Oberhausen GmbH
(Liegt zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2023 noch nicht vor.)
- WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH Oberhausen
l) Übersicht: Bezirksbezogene Haushaltsangaben
- Alt-Oberhausen
- Sterkrade
- Osterfeld
3. Der Rat der Stadt berät und beschließt Dringlichkeitslisten hinsichtlich der unaufschiebbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2023 (Stand November 2022):
- Liste 1: Investitionen der Stadt Oberhausen - Rentierliche Maßnahmen - (nur kostenrechnende Einrichtungen/Gebührenhaushalte) (Anlage 2)
- Liste 2: Investitionen der Stadt Oberhausen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (Anlage 3)
- Liste 3: Investitionen der Stadt Oberhausen – Einzahlungen nach Produkten und
Maßnahmennummern, denen keine konkreten Auszahlungen gegenüberstehen (Anlage 4)
4. Der Rat der Stadt berät und beschließt den Ergebnisplan 2023.
5. Der Rat der Stadt berät und beschließt den Finanzplan 2023.
Sachverhalt
Begründung
Gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe h) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung. Gem. § 80 Abs. 4 S.1 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Entsprechend der Vorschrift des § 59 Abs. 2 GO NRW ist der Finanzausschuss zuständig für die Vorbereitung der Haushaltssatzung. Daher erfolgt die abschließende Vorberatung zum Haushalt 2023 im Haupt- und Finanzausschuss.
Diese Vorlage ersetzt die Leitfäden für die Haushaltsberatungen der Vorjahre. Die Vorlage wird bis zur Sitzung des Rates laufend aktualisiert. Die Änderungen werden in der Begründung sukzessive erläutert. Bei Änderungen wird die Drucksachen-Nr. angepasst (-02er-Vorlage).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,2 kB
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2
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44,2 kB
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113,2 kB
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105,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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151 kB
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6
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(wie Dokument)
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261,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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150,1 kB
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