Berichtsvorlage - M/17/2360-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Aufgrund der angespannten Parkplatzsituation am St. Joseph-Friedhof, Bereich Landwehr 238, wandte sich die Kirchengemeinde an die Stadtverwaltung, um die dortige Parkplatzsituation zu prüfen. Es erfolgte die Überprüfung des Anliegens vom Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung, Signalwesen. Die Parkraumsituation wurde vor Ort beobachtet und ein Ortstermin mit der Kirchengemeinde durchgeführt.

 

Derzeit werden die Parkplätze am genannten Standort von parkenden Fahrzeugen längerfristig blockiert, sodass Friedhofsbesuchern bzw. Beerdigungsteilnehmern keine ortsnahen Parkplätze zur Verfügung stehen. Diese Parkplätze werden vorzugsweise von Mitarbeiter/innen aus dem unmittelbaren Umfeld – u.a. vom Personal der Helios Klinik – in Anspruch genommen. Die Parkplatzsuche gestaltet sich deshalb für die Besucher/innen als äußerst schwierig und langwierig. Durch eine Kurzzeitparkzone mit Parkscheibenregelung entstünden für die genannte Mobilitätsgruppe hinreichende Parkmöglichkeiten unmittelbar vor dem Friedhofsgelände.

 

In Abstimmung mit dem Friedhofsausschuss und der Pfarrei St. Joseph wird eine Parkscheibenregelung werktags von maximal 2 Stunden für 19 Stellplätze vor dem Friedhof auf der Landwehr eingerichtet (siehe Abbildung 1). Die Kurzparkzone wird werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingerichtet.

 

Abbildung 1: Bereich der Parkscheibenregelung. Digitale Aufnahme Landwehr (Quelle: Geobasis NRW: tim-online.nrw.de)

 

Die Maßnahme wird kurzfristig und zunächst übergangsweise umgesetzt, da im Frühjahr 2023 eine geplante Evaluation des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes – u.a. in Alt-Oberhausen – durchgeführt wird. Dabei werden mögliche Verdrängungseffekte in nicht bewirtschaftete Nachbargebiete identifiziert und das Parkraumbewirtschaftungskonzept optimiert. Das o.g. Gebiet am St. Joseph-Friedhof fällt in dieses Untersuchungsgebiet. Die Evaluation ist aktuell ausgeschrieben.

 

 

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