Berichtsvorlage - M/17/2657-01
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Quartalsbericht 2022 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Ridders
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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02.11.2022
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Der vorliegende zweite Quartalsbericht des Jahres 2022 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die seit dem Jahre 2017 unter Beteiligung der Firma Con_sens entwickelte Berichterstattung an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine Grundlage zur Steuerung der Hilfen zu liefern.
Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des
Jugendhilfeausschusses über die aktuellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.
Nach wie vor wird dieser Bericht fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.
Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LoGoData, wurden zum 20.09.2022 erhoben und beziehen sich auf alle Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das zuvor genannte Verfahren beglichen werden.
Deshalb gilt hierbei (wie bereits in den vorhergegangenen Berichten) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können.
2. Aufbau des Quartalsberichtes
Der vorliegende Quartalsbericht bezieht sich auf das zweite Quartal des Jahres 2022, die fiskalischen Daten und Entwicklungen im Fachbereich 3-1-40 betreffend.
Im Weiteren wird ein prognostischer Ausblick auf das laufende Haushaltjahr gegeben.
Überdies dominiert im zweiten Quartal 2022 die Lage in Osteuropa die Zahlen, insbesondere der jungen geflüchteten Menschen (UmA) aus der Ukraine.
3. Übersicht des 2. Quartals 2022








4. Effekte im zweiten Quartal 2022 bedingt durch die Flüchtlingsströme im Europa
Während im letzten Quartalsbericht noch von rückläufigen Zahlen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Menschen berichtet wurde, entwickelt sich dieses Handlungsfeld nunmehr dramatisch.
Allein im ersten Halbjahr 2022 wurden insgesamt 56 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern durchgeführt. Dies bedeutet eine prozentuale Steigerung von 400% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Erwartbar war, dass unbegleitete minderjährige Ausländer aus der Ukraine mit über 64% die größte Gruppe darstellen. Es zeigt sich jedoch ebenso, dass auch bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, die nicht aus der Ukraine geflüchtet sind, ein Anstieg der Inobhutnahmen von 43% im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen ist.

Für den Bereich der UMA ist bis dato einzigartig, dass rechtlich unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine nicht selten gemeinsam mit einem sozialen „System“ einreisen (Nachbarn, Freunde, etc.). Hier muss aus Sicht des Kindes bzw. Jugendlichen auch nach der, oftmals „nur“ formalen Inobhutnahme, der Verbleib in dem Bezugssystem bestehen bleiben. Hieraus resultiert nicht selten ein erweiterter Hilfe- bzw. Beratungsbedarf über „das einzelne Kind“ hinaus.
Darüber hinaus zeigt sich, dass ein großer Teil der ukrainischen UMA gemeinsam mit ihrem Bezugssystem in privaten Unterkünften aufgenommen werden.

5. Fazit
Nach den beiden durch die Corona-Pandemie massiv geprägten Jahren 2020 und 2021 zeigt sich die erste Jahreshälfte 2022, zumindest anhand der Datenlage, vergleichsweise „ruhig“. Auch wenn das Infektionsgeschehen bzw. dessen Prophylaxe und Verhaltensregeln auch im ersten Halbjahr 2022 noch allgegenwärtig waren, haben sich der Umgang damit und die daraus resultierenden Handlungsweisen, im Rahmen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, in der Praxis weitestgehend „eingespielt“.
Was sich im letzten Quartalsbericht bereits angedeutet hatte, ist nunmehr eingetroffen. Zu beobachten ist, dass nach einem zunehmenden „Aufatmen“ durch die stark verlangsamte Entwicklung der Corona-Pandemie und deren Einschränkungen, die aktuelle Lage in Europa eine bisher nie dagewesene Herausforderung birgt. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit verbundenen Flüchtlingsstrom kommen neue Herausforderungen auch auf die Jugendhilfe zu. Sichtbar wird bereits, dass die in den letzten Jahren rückläufigen Kosten im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wieder ansteigen. Es bleibt zurzeit noch abzuwarten, ob und wenn, welche Bedarfe bei den ukrainischen Familien entstehen, die in Oberhausen Zuflucht gefunden haben.
Zusammenfassend lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt festhalten, dass sich die tatsächlich aufgewendeten Kosten über alle Hilfen betrachtet, nahe an den Planzahlen bewegen und wir von einem auskömmlichen Jahresergebnis 2022 ausgehen. Natürlich können die ersten beiden Quartale eines Jahres erfahrungsgemäß noch nicht komplett aussagefähig sein. Es können sich in den noch folgenden Monaten Abweichungen ergeben. Dies wird in den folgenden Berichten entsprechend dargestellt werden.
Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung, Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
