Beschlussvorlage - B/17/2609-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Stundensatzes um weitere 5 % ab 01.01.2023 in der Kindertagespflege der Stadt Oberhausen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Ridders o. V. i. A.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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02.11.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.11.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Erhöhung des Stundensatzes in der Kindertagespflege um 5% zum 01.01.2023.
Die prognostizierte Mehrbelastung durch die Erhöhung beläuft sich auf 586.880,00 EUR. Dadurch ergibt sich für den Haushalt der Stadt Oberhausen im Jahr 2023 für den Auftrag 310106010104, Kostenart 533128 eine Summe von insgesamt 15.041.520,00 EUR.
Sachverhalt
Begründung
Mit der Verabschiedung der Satzung der Stadt Oberhausen über die Kindertagespflege vom 01.07.2021 mit der Drucksache B/17/0694-01 wurde eine Anpassung der Höhe der laufenden Geldleistung beschlossen:
- Eine jährliche Anpassung der Entgeltpauschalen analog zum § 37 KiBiz, rückwirkend zum 01.08.2020 (als Voraussetzung für den Erhalt des Landeszuschusses, s. § 24 Abs. 3 Nr. 9 KiBiz)
- Eine Erhöhung des Stundensatzes um 5 % zum 01.08.2021.
Den Kindertagespflegepersonen wurde im Rahmen des Beteiligungsprozesses eine weitere Erhöhung des Stundensatzes um 5 % zum 01.01.2023 in Aussicht gestellt, sofern der Haushalt der Stadt Oberhausen Möglichkeit dazu bietet.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses hatten die Kindertagespflegepersonen die Erhöhung des Stundensatzes um 0,50 EUR auf insgesamt 5,50 EUR (10% Erhöhung) gefordert. Die Kindertagespflegepersonen begründeten die Forderung mit der fehlenden Anerkennung der Leistung in den letzten zehn Jahren durch gleichbleibende Vergütungshöhe. Die Kindertagespflegepersonen begründeten ihre Forderung weiter mit einem Kaufkraftverlust durch Inflation und den in den tariflichen Abschlüssen der letzten zehn Jahre enthaltenen Lohnsteigerungen für kommunale Beschäftigte.
Hinzukommend wird an dieser Stelle der Hinweis gegeben, dass ein Interkommunaler Vergleich der Stundenlöhne von Kindertagespflegepersonen vorgenommen wurde. Im Vergleich mit anderen Kommunen befindet sich die Entgelthöhe der Stadt Oberhausen im angemessenen Mittelfeld.
Als Kompromiss mit den Kindertagespflegepersonen wurde obenstehende Anpassung der Geldleistung zugesagt und beschlossen.
