Antragsvorlage - A/17/2652-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen SPD, DIE GRÜNEN und Linke.Liste in der Bezirksvertretung Osterfeld gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Radwegebeschilderung und Radverkehrsführung auf der Arminstraße / Kreuzung Osterfelder Straße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Stefanie Schadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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25.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Osterfeld beauftragt die Verwaltung, die widersprüchliche beziehungsweise verwirrende Radwegebeschilderung auf der Arminstraße zu korrigieren und eine Verbesserung der Radverkehrsführung vor der Kreuzung mit der Osterfelder Straße zu prüfen.
Sachverhalt
Begründung
Von der Osterfelder Straße kommend wird der Radverkehr zunächst auf der Straße geführt. Nach Hausnummer 52 (kurz hinter dem "Vondernbüdchen") wird der Fußweg für den Radverkehr freigegeben (Zeichen 239 mit Zusatz "Radfahrer frei"), weitere ca. 150 m später wird der Fußweg mit Zeichen 240 als benutzungspflichtiger, gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert. Das Schild steht allerdings längs zur Fahrbahn, sodass es nur für Radfahrende sichtbar ist, die aus der Glückaufstraße einbiegen. Ein Grund für eine Benutzungspflicht ist nicht zu erkennen.
Von der Burg Vondern aus in Richtung Osterfelder Straße ist der Hochbordradweg nicht als benutzungspflichtig beschildert, trotzdem endet er mit einem Radweg-Ende-Schild. Dieses Schild ist überflüssig und kann ggf. zu Irritationen führen.
Es soll geprüft werden, ob eine verbesserte Verkehrsführung möglich ist für Radfahrende, die durch die Unterführung in Richtung Osterfeld-Mitte fahren wollen. Aktuell warten sie in der Regel auf der Fahrbahn an der Ampel und müssten unmittelbar nach dem Abbiegen absteigen um das Rad auf dem sehr schmalen Fußweg zu schieben.
