Beschlussvorlage - B/17/2638-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Vereins Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. (RBSG Königshardt) für die Benutzung von Sportstätten (Kegelbahnanlage)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- A. Beulshausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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27.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. für die regelmäßige Benutzung einer Kegelbahnanlage einen Zuschuss Höhe von 500,- € zu gewähren.
Sachverhalt
Begründung
Der Verein RBSG Königshardt betreibt das Kegeln als Leistungssport und nimmt seit dem Jahr 2003 an den Rundenspielen des Behinderten- und Rehabilitationssportverbands Nordrhein-Westfalen (BRSNW) teil. Der Klub kann unter anderem auf Deutsche Meisterschaftstitel mit der Mannschaft in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 zurückblicken.
Da in Oberhausen keine geeignete und erforderliche Vier-Bahnen-Kegelanlage existiert, trainiert und bestreitet der Verein seine Wettkämpfe seit dem Jahr 2018 auf einer Acht-Bahnen-Kegelanlage in Kamp-Lintfort.
In der ersten kompletten Saison seit der Corona-Pandemie sind die ersten Damen- und Herren-Teams Landesmeister 2022 geworden. Nach der wiederholten Absage der Deutschen Meisterschaft (DM) in diesem Jahre möchte sich der Verein mit drei Mannschaften für eine mögliche stattfindende DM 2023 in Gütersloh qualifizieren.
Bei 26 aktiven Keglerinnen und Keglern entstehen dem Verein jährliche Trainingskosten in Form von Entgelten für die Benutzung der Kegelbahnen in Höhe von mittlerweile annähernd 2.000,- €. Für die Teilnahme an Wettkämpfen bringt der Verein zusätzlich ca. 500,- € im Jahr auf. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 2.500,- € kann der Verein durch Beiträge, Spenden und/oder Zuschüsse alleine nicht mehr aufbringen. Deshalb beantragt er einen angemessenen städtischen Zuschuss für das Jahr 2022.
Die Sportverwaltung schlägt analog zu den Vorjahren vor, der RBSG Königshardt für die Benutzung und Unterhaltung einer angemieteten Kegelbahnanlage einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten zu gewähren.
