Beschlussvorlage - B/17/2638-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. für die regelmäßige Benutzung einer Kegelbahnanlage einen Zuschuss Höhe von 500,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2022 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Verein RBSG Königshardt betreibt das Kegeln als Leistungssport und nimmt seit dem Jahr 2003 an den Rundenspielen des Behinderten- und Rehabilitationssportverbands Nordrhein-Westfalen (BRSNW) teil. Der Klub kann unter anderem auf Deutsche Meisterschaftstitel mit der Mannschaft in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 zurückblicken.

 

Da in Oberhausen keine geeignete und erforderliche Vier-Bahnen-Kegelanlage existiert, trainiert und bestreitet der Verein seine Wettkämpfe seit dem Jahr 2018 auf einer Acht-Bahnen-Kegelanlage in Kamp-Lintfort.

 

In der ersten kompletten Saison seit der Corona-Pandemie sind die ersten Damen- und Herren-Teams Landesmeister 2022 geworden. Nach der wiederholten Absage der Deutschen Meisterschaft (DM) in diesem Jahre möchte sich der Verein mit drei Mannschaften für eine mögliche stattfindende DM 2023 in Gütersloh qualifizieren.

 

Bei 26 aktiven Keglerinnen und Keglern entstehen dem Verein jährliche Trainingskosten in Form von Entgelten für die Benutzung der Kegelbahnen in Höhe von mittlerweile annähernd 2.000,- €. Für die Teilnahme an Wettkämpfen bringt der Verein zusätzlich ca. 500,- € im Jahr auf. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 2.500,- € kann der Verein durch Beiträge, Spenden und/oder Zuschüsse alleine nicht mehr aufbringen. Deshalb beantragt er einen angemessenen städtischen Zuschuss für das Jahr 2022.

 

Die Sportverwaltung schlägt analog zu den Vorjahren vor, der RBSG Königshardt für die Benutzung und Unterhaltung einer angemieteten Kegelbahnanlage einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten zu gewähren.

 

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