Beschlussvorlage - B/17/2453-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 24.06.2022 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

1)      an der Heinrich-Böll-Gesamtschule erfolgt eine Mehrklassenbildung zum Schuljahr 2022/23.

 

2)      Abschluss eines Mietvertrages für eine eingeschossige Raumzellenanlage als Schulklassengebäude mit zwei Klassenräumen für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option auf Verlängerung für den Hauptstandort Heinrich-Böll-Gesamtschule, vorbehaltlich eines Höchstmietzinses in Höhe von monatlich 8.000,00 EUR;

 

3)      Abschluss eines Mietvertrages für eine eingeschossige Raumzellenanlage als Schulklassengebäude mit zwei Klassenräumen für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option auf Verlängerung für die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Dependance Königshardt, vorbehaltlich eines Höchstmietzinses in Höhe von monatlich 8.000,00 EUR;

 

4)      die folgende Aufwendung für Mietzahlungen im Jahr 2022 überplanmäßig bereitzustellen:

 

Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung   Betrag/EUR

330003010600 Gesamtschulen 542210   Aufwendungen f. Miete 64.000,00

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

5)      die folgenden außerplanmäßigen investiven Mittel im Jahr 2022 bereitzustellen:
 

Finanzstelle Bezeichnung  Finanzposition  Bezeichnung  Betrag/EUR

330003010600004 Heinrich-Böll-Gesamtschule 785100        Hochbaumaßnahme 83.000,00

 

Deckungsvorschlag:

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Die diesbezügliche Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt. Der Kreditrahmen der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel, sowohl für den konsumtiven als auch investiven Teilhaushalt, werden im Rahmen der Entwurfshaushaltsplanung 2023 ff. angemeldet.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/2268-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 24.06.2022 haben Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Frau Sonja Bongers nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die als Anlage dieser Drucksache beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Inhaltlich ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung über eine Mehrklassenbildung an der Heinrich-Böll-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2022/2023 für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren.

 

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit wird auf die Zeilen 22-177 der Anlage (Drucksache B/17/2268-01) Bezug genommen.

 

Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW ist eine nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen; dem dient diese Drucksache.

 

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