Berichtsvorlage - M/17/2627-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezug

 

Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld gem. § 2 der Geschäftsordnung:

Umgestaltung des Volksgarten Osterfeld (Drucksachen-Nr.: A/17/0792-01 vom 15.06.2021)

 

 

Sachdarstellung

 

Mit dem Beschlussvorschlag des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.06.2021 in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob nachfolgende Maßnahmen zur Verbesserung des Gesamteindrucks sowie der Aufenthaltsqualität des Volksgartens Osterfeld für die Bürgerinnen und Bürger durchzuführen sind:

 

  1. Die vorhandenen Wege sind zu sanieren und mit einer neuen Deckschicht auszustatten.

 

2. Die Spielgeräte für Kleinkinder sollten von der Freifläche zwischen der Mergel- und Kapellenstraße in Richtung Wiesenfläche unterhalb des Friesenhügels verlegt werden.

 

  1. Die Wiesenfläche im Bereich Kapellenstraße/Ecke Mergelstraße sollte in Absprache mit den Vertretern des Vereins Turnerbund Osterfeld zu einem Mehrgenerationenpark umgestaltet werden.

 

 

Nachfolgend werden die Prüfergebnisse aufgeführt.

 

Zu 1.

Die Wege im Volksgarten Osterfeld weisen altersbedingte Schäden auf, welche mit reinen Unterhaltungsmaßnahmen nicht zu kompensieren sind. Daher müssen diese in die Jahre gekommenen Wege einer Grundinstandsetzung unterzogen werden.

 

In diesem Zuge wird der Wegeunterbau erneuert und vorhandenes Pflaster nach der Aufbereitung des Unterbaus wieder eingebracht. Durch die vorab genannten Maßnahmen wird auch der Entwässerung der Wegebereiche Rechnung getragen und Ausspülungen entgegengewirkt.

 

Die Schätzkosten für diese Maßnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

 

  • Pflaster- und Plattenfläche im Dreieck Kapellenstr./Mergelstr. rd.  4.000,- €
  • Sanierung der Wege im Volksgartenwald und

Optimierung der Bankstandorte rd. 13.000,- €

  • Umgestaltung der Treppenanlagen und

Plattenflächen am Eingangsbereich Volksgartenspitze rd. 20.000,- €

 

 

Mittel für diese Grundinstandsetzungsmaßnahmen stehen bisher nicht zur Verfügung.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen könnte von den Servicebetrieben Oberhausen, auf zwei bis drei Jahre verteilt und sukzessive durchgeführt werden. Allerdings müssten die finanziellen Mittel hierzu erst bereitgestellt werden.

 

 

Zu 2.

Die Fläche zwischen Mergelstraße und Kapellenstraße, auf der die Spielgeräte für Kleinkinder derzeit stehen, liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Aufgrund des derzeitigen Bestandsschutzes können die Geräte im LSG erhalten bleiben. Der Fachbereich 3-1-50/Jugendförderung teilte mit, dass die Geräte ohne Mängel sind. Sofern die Geräte auf dieser Fläche zurückgebaut werden würden, wäre aufgrund des erlöschenden Bestandsschutzes keine neue Errichtung der Spielgeräte – baulicher Anlagen – innerhalb des LSG möglich.

 

Die Freifläche unterhalb des Friesenhügels wird regelmäßig geprüft. Eine gestalterische Veränderung der Fläche ist bis 2025 (Spielraumentwicklungsplan – Drucksachen-Nr. B/17/2164-01) nicht vorgesehen.

 

 

Zu 3.

Für die Einschätzung, ob die in Rede stehende Wiesenfläche für einen Mehrgenerationenpark geeignet ist, wurde vom Fachbereich 2-5-10/Sportentwicklung, Sportplanung bereits im Jahr 2020 eine analytische Bewertung vorgenommen (siehe Anlage 3 zur Drucksachen-Nr. M/17/0423-01).

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es auf der Fläche im Dreieck Kapellenstraße/Ecke Mergelstraße zwar ausreichend Platz gibt, um neue Bewegungsräume zu erschließen und zu gestalten.

 

Aufgrund der fehlenden Senioreneinrichtungen in unmittelbarer Nähe, die als Kooperationspartner diese Fläche regelmäßig bespielen könnten, ist es jedoch fraglich, inwieweit ein Mehrgenerationenpark an diesem Standort zielführend ist. Darüber hinaus befindet sich diese Fläche zwischen zwei Straßen und somit sprichwörtlich „auf dem Präsentierteller“. Erfahrungsgemäß funktionieren Seniorensportangebote besser in geschützten Bereichen, wie beispielsweise auf der Sportanlage Buchenweg. Die Angebote sind dort mit dem benachbarten Seniorenwohnpark entwickelt worden und befinden sich im hinteren, ruhigeren Teil der Anlage.

 

Da der Volksgarten Osterfeld ein Landschaftsschutzgebiet ist, erfordern jegliche Maßnahmen (außer der Gehwegsanierung) eine naturschutzrechtliche Befreiung von der Unteren Naturschutzbehörde. Eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten kann jedoch derzeit nicht vorgenommen werden, da keine konkretisierte Planung vorliegt.

 

Auf der Basis der vorstehenden Zwischenergebnisse wird der Bereich Sport auf den Sportverein Turnerbund Osterfeld zugehen, über die Nutzungsbeschränkungen informieren und die Möglichkeiten eines entsprechenden Angebotes für Seniorinnen und Senioren besprechen.

 

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