Beschlussvorlage - B/17/2518-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neueinrichtung von zwei Vollzeitstellen im Bereich 4-5/ Integrierte Stadtentwicklung und Statistik im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ des BMI.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marc Cziuraj
- Verantwortung:
- Dez 0 Herr Güldenzopf , Dez 4 Herr Jehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2022
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Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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20.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Neueinrichtung von zwei Vollzeitstellen für die Dauer von fünf Jahren im Bereich 4-5/ Integrierte Stadtentwicklung und Statistik für die Aufgabenerledigung im Zusammenhang mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der Modellprojekte Smart Cities.
Deckungsvorschlag
Die zwei Vollzeitstellen werden jährlich mit 90 % über die KfW gefördert. Im Übrigen Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 22.124,- EUR.
Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 221.240,- EUR stehen für die Haushaltsjahre 2023 ff. im Deckungsring Personal (D00000001) zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Unter dem Motto "Change City Oberhausen - Smart. Strong. Resilient." vereinen sich Oberhausens Geschichte und Zukunft. Beteiligung der vielfältigen Bewohner*innen ist Oberhausens DNA und soll unter Nutzung der Digitalisierung für die Gestaltung der Stadtentwicklung im Rahmen der Smart City-Strategie weiter ausgebaut werden. Die Stadt ist geübt im stetigen Wandel und findet gemeinsam "smarte Lösungen" für die Zukunft. Maßnahmen werden auf breite Partizipation ausgerichtet, unabhängig von Herkunft, Bildung usw. Formate werden (weiter-) entwickelt: u.a. Online-Beteiligungsplattform, Ideenwettbewerb, Hackathon, Barcamps, "Bürgerforschung". Zielgruppenspezifische und inklusive Beteiligungsangebote binden die gesamte Stadtgesellschaft ein.
Mit Modellprojekten werden strukturelle Voraussetzungen geschaffen und Weichen gestellt, die Oberhausen als Smart City nachhaltig stärken und Instrumente für die Lösung zentraler Herausforderungen bereitstellen. Smart City als integrierter Teil der städtischen Weiterentwicklung zahlt sich auf die Entwicklungsziele der Stadt aus.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützt Smart Cities in Deutschland und weltweit gemeinsam im Dialog zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Im Smart City Dialog werden dazu verschiedene Aktivitäten vorangetrieben:
- der nationale Dialog zu Smart Cities durch die „Nationale Dialogplattform Smart Cities“ und die „Smart City Charta“,
- die Förderung von Modellprojekten „Smart Cities Made in Germany“
- der internationale Dialog durch den Aufbau eines Internationalen Smart Cities Netzwerks sowie
- die Zusammenarbeit in der EU durch das Vorhaben „Smart Cities befähigen – Handlungsansätze für die europäische Vernetzung“.
Die Stadt Oberhausen hat nach Antragstellung am 15.07.2021 die Zusage erhalten, eine der vom BMI geförderten Städte im Rahmen der „Modellprojekte Smart Cities“ zu sein. Mit einer Förderquote von 90% stehen insgesamt rund 11,5 Mio. € bis 2027 zur Verfügung. Personalkosten sind unter anderem Teil der Fördersumme.
Im Bewilligungsbescheid zur Umsetzungsphase vom 10. Dezember 2021 wurde als verbindliche Auflage formuliert „mindestens zwei der geförderten Stellen in der Abteilung Stadtplanung/Stadtentwicklung anzusiedeln, was von der Stadt Oberhausen zu bestätigen ist“ (Zuschusszusage Umsetzung, 7. Auflage der Fachgutachter und des BMI, S. 3). Dieser Auflage trägt der hiermit vorliegende Entscheidungsvorschlag Rechnung und schafft die notwendigen Voraussetzungen für den Beginn der Umsetzungsphase ab 2023.
Personal- / Stellenbedarf
Um die oben skizzierte Auflage zu erfüllen und die weitere Umsetzung des Projekts Smart City im Sinne des Zuwendungsbescheids zu gewährleisten, ergibt sich ein Bedarf von zwei Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zunächst für die Dauer des Förderzeitraumes von fünf Jahren.
Aus den oben genannten Gründen sowie aus fachlicher und organisatorischer Sicht ist es erforderlich, dass diese zwei Vollzeitplanstellen „Projektplaner*innen“ innerhalb des Bereiches 4-5 im Fachbereich 4-5-20/ Stadtentwicklung eingerichtet werden. Vor dem Hintergrund vergleichbarer Tätigkeiten in der Gesamtverwaltung wurden die Stellenwerte entsprechend einer ersten Einschätzung mit EG 13 TVöD festgelegt und als gerechtfertigt angesehen.
Mit der Umsetzung der Maßnahme wäre eine bis 2027 befristete Ausweitung des Stellenplans um insgesamt zwei VZÄ verbunden.
Kosten der Stellen/ Refinanzierung
Das Gesamtvolumen der zwei Vollzeitplanstellen beträgt gem. den KGST Richtwerten inklusive Sachkosten und Gemeinkosten jährlich:
Kostenarten | EG 13 TVöD |
Personalkosten | 84.100,- EUR |
Sachkosten | 9.700,- EUR |
Gemeinkosten | 16.820,- EUR |
Gesamt |
110.620,- EUR |
2 x 110.620,- = 221.240,- EUR
Jährliche Kosten der zwei Arbeitsplätze (EG 13 TVöD) gesamt = 221.240,- EUR
Eine Refinanzierung der zwei Vollzeitstellen wird im Rahmen der Fördermittel zu 90 % durch den Fördermittelgeber erfolgen. Bei einem Gesamtvolumen von 221.240,- EUR p.a. und einer Refinanzierung von rechnerisch derzeit insgesamt 199.116,- EUR ergeben sich Restkosten für die o.g. zwei Stellen von 22.124,- EUR jährlich. Neben der Refinanzierung von 199.116,- EUR besteht z.Zt. keine Möglichkeit einer Kompensation.
Stellenbesetzung
Für die Projektlaufzeit von fünf Jahren sind die Kosten des gemeldeten Stellenbedarfs Bestandteil der Förderung. Daher sollen die Stellen zunächst auf fünf Jahre befristet eingerichtet werden.
Das Ziel der Modellprojekte ist es, dass diese Stellen auch über den Projektzeitraum hinaus der Stadt Oberhausen zur Verfügung stehen und auch im Sinne der Nachhaltigkeit dauerhaft fortgeführt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine unbefristete Anstellung vorgenommen werden, um die Maßnahmen auch über die Projektlaufzeit hinaus gewährleisten bzw. vorantreiben zu können. Darüber hinaus würde sich bei dem akuten Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt eine Befristung des Arbeitsvertrages zusätzlich negativ auf die Rekrutierung des erforderlichen Personals und auch den Erfolg des Projektes auswirken.
Hinzu kommt die bekannte demografisch bedingte Fluktuation innerhalb der Stadtverwaltung, dass rd. 25 % der derzeit Beschäftigten der Stadtverwaltung Oberhausen in den nächsten 10 Jahren aus Altersgründen ausscheiden werden. Blickt man auf einen Zeitraum von 15 Jahren werden rd. 1.000 Kolleginnen und Kollegen die Stadtverwaltung planbar verlassen. Aus diesem Grund werden mit großer Wahrscheinlichkeit schon nach Ablauf der Projektlaufzeit von fünf Jahren auch in anderen Aufgabengebieten innerhalb der Verwaltung Bedarfe bestehen, in denen die Stelleninhaber*innen ohne zusätzliche Stellen eingesetzt werden können.
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der Fluktuation innerhalb der Stadtverwaltung in den nächsten Jahren und der Fortführung der Projekte wird aus organisatorischer und fachlicher Sicht eine unbefristete Einstellung für die Besetzung der zwei Stellen vorgeschlagen.
Um entsprechendes Fachpersonal zu finden, wird sowohl ein interne wie externe Ausschreibung anvisiert.
Das Beteiligungsverfahren wird zeitnah eingeleitet.
Kurzfassung
Aus dem Förderprogramm „Modelprojekte Smart Cities“ des BMI stehen der Stadt Oberhausen ca. rund 11,5 Mio. € zur Umsetzung von Smart City Projekten zur Verfügung. Für die Verwaltung der Stadt Oberhausen entsteht zur Durchführung des Projekts ein zusätzlicher Personalbedarf von zwei VZÄ.
Verbindliche Auflage im Rahmen des Bewilligungsbescheids ist die Einrichtung dieser Stellen in der „Abteilung Stadtplanung/Stadtentwicklung“. Daraus abgeleitet erfolgt eine Zuordnung der Stellen zum Fachbereich 4-5-20/Stadtentwicklung.
Die Personalkosten werden für die Projektlaufzeit von fünf Jahren zu 90% über die Fördersumme des Projektes getragen. Eine unbefristete Anstellung ist erforderlich, um die begonnene Smart City Strategie nachhaltig und dauerhaft in der Umsetzungsphase fortführen zu können sowie geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen.
