Berichtsvorlage - M/17/2504-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die bereits angespannte Situation am weltweiten Energiemarkt deutlich verschärft. Da die Energieversorgung sich zunehmend schwieriger und kostenintensiver darstellt, müssen durch Energieeinsparmaßnahmen die finanziellen Auswirkungen abgedämpft werden. Mit Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas hat der Deutsche Städtetag die Kommunen aufgefordert, ein Einsparziel von 20 % des Energieverbrauchs zu erreichen. Hierzu hat Herr Oberbürgermeister Schranz am 21.07.2022 eine Koordinierungsgruppe „Energiekrise“ einberufen, an der neben städtischen Verwaltungsbereichen und den Servicebetrieben Oberhausen auch die EVO AG und die Oberhausener Netzgesellschaft beteiligt sind.

 

Die Koordinierungsgruppe hat zunächst eine Vielzahl bereits in der Vergangenheit ergriffener Maßnahmen zur Energieeinsparung ermittelt. Diese aus 47 Einzelmaßnahmen bestehende Liste ist als Anlage 1 beigefügt. Hierbei ist besonders darauf hinzuweisen, dass einige dieser umgesetzten Maßnahmen erstmals im kommenden Winter 2022/2023 ihre volle Wirkung entfachen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Sanierung der sieben Oberhausener Lehrschwimmbecken, die alleine schon einen Einsparbeitrag von rund 8 % auf den gesamtstädtischen Energiebedarf ausmachen. Aber auch großflächige energetische Fassadensanierungen, z.B. an der Feuerwache 1, dem Bertha-von-Suttner-Gymnasium oder auch dem Elsa-Brändström-Gymnasium werden messbare Beiträge zur Energieeinsparung leisten.

 

Kurzfristige Maßnahmen

 

Um kurzfristig das vorgegebene Einsparziel von 20% zu erreichen, hat die Stadtverwaltung folgende sieben kurzfristig umsetzbare Maßnahmen entwickelt (siehe auch Anlage 2):

 

  • Abschluss der Sanierung der Lehrschwimmbecken (DISKO)
  • Regelungstechnik von Heizungsanlagen prüfen und optimieren
  • Nutzerverhalten / Leitfaden
  • Raumtemperaturen in städtischen Gebäuden senken
  • Beleuchtung im öffentlichen Raum verringern
  • Wassertemperatur in Schwimmbädern reduzieren
  • Raumtemperatur in Sporthallen reduzieren

 

 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird zu einer erwarteten Reduzierung des gesamtstädtischen Energiebedarfs führen, der nach vorsichtiger Einschätzung der Servicebetriebe Oberhausen das Einsparziel von 20 % erreichen lässt.

 

Mittelfristige Maßnahmen

 

Um darüber hinaus auch weiter Energie einzusparen, wurden durch die Koordinierungsgruppe weitere folgende mittelfristige Maßnahmen erarbeitet:

 

  • Konsequente Umrüstung diverser Beleuchtungskörper auf LED-Leuchtmittel unter Verwendung von Präsenzmeldern.
  • Justierung der Luftwechselraten bei Lüftungsanlagen
  • Überprüfung, ob alle mit Erdgas befeuerten Heizungsanlagen hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind. Ist ein Optimierungsbedarf gegeben, so ist dieser umzusetzen.
  • Gasheizungssysteme sind hydraulisch abzugleichen. Die Fristen sind abhängig von der Art der Gebäude und der Anzahl der Wohneinheiten. Für Nichtwohngebäude im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche und in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten beläuft sich die Frist auf den 30.09.2023. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten hat der hydraulische Abgleich bis zum 15.09.2024 zu erfolgen. 
  • Erneuerung veralteter Heizungsanlagen
  • Prüfung der Nutzung von Fernwärmeanlagen in städtischen Objekten
  • Fortsetzung der konsequenten Dachbegrünung bzw. Errichtung von Photovoltaikanlagen bei städtischen Neu- oder Erweiterungsbauten

 

Verschärfung durch die Bundesregierung

 

Durch die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) des Bundesrats, welche bereits zum 01.09.2022 in Kraft getreten ist, wurden die bereits erarbeiteten kurzfristigen Maßnahmen der Koordinierungsgruppe „Energiekrise“ zum Teil weiter verschärft. Ebenfalls verschärft die ab dem 01.10.2022 eintretende Mittelfristenenergiesicherungsmaßnahmenverordnung (ENSimiMaVO) die erarbeiteten Ergebnisse zusätzlich. Konkret sieht die EnSikuMaV vor, Temperaturen in allen öffentlichen Nichtwohngebäuden weiter abzusenken, als es zunächst durch die Stadtverwaltung erarbeitet wurde. Als Beispiel soll die Temperatur in städtischen Büroräumen im Gegensatz zu den im Arbeitsschutz vorgegebenen 20 Grad auf 19 Grad abgesenkt werden.

In allen Arbeitsräumen in Nichtwohngebäuden soll die Temperatur maximal 19 Grad Celsius betragen, bei körperlich schwerer Arbeit sogar lediglich 12 Grad Celsius. Zudem wird ein Verbot zum Beheizen von Gemeinschaftsflächen festgesetzt, wovon lediglich Schulen, KTE’s und weitere Medizinische- oder Pflegeeinrichtungen ausgenommen sind. Weiter wird die Beleuchtung im öffentlich Raum limitiert. Im ursprünglichen durch die Stadtverwaltung erarbeiteten Vorschlag sollten öffentliche Gebäude ab 22 Uhr nicht mehr beleuchtet werden. Die EnSikuMaV sieht aber ein grundsätzliches Verbot zur Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern von außen vor, außer es dient der Sicherheits- oder Notbeleuchtung.

 

Auch die Mittelfristenenergiesicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaVO) hat bei den mittelfristigen Maßnahmen bereits zu Verschärfungen geführt, wie beispielsweise die Pflicht des hydraulischen Abgleichs mit festgesetzten Fristen in Abhängigkeit der Gebäudeart.

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Anlagen

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