Beschlussvorlage - B/17/2534-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturschutzrechtliche Befreiung gem. §67 BNatSchG für die Errichtung einer Beobachtungskanzel im Landschaftsschutzgebiet 1.2.5 „Lohfeld“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- 2-2 Azubi 2-2
- Verantwortung:
- Wittpahl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Naturschutzbeirat
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Beschlussfassung
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28.09.2022
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Sachverhalt
Begründung
Herr Johann Schuffert ist Jagdpächter des Reviers 2 Nord – Los 2 Oberhausen. Das Revier umfasst u.a. das Feuchtbiotop an der Emmericher Straße. Das Feuchtbiotop befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt Oberhausen. Dieser setzt für die betrachteten Flächen das Landschaftsschutzgebiet 1.2.5 „Lohfeld“ fest.
Aufgrund der Bedeutung des Feuchtbiotops für Wasserwild plant Herr Johann Schuffert die Errichtung einer Beobachtungskanzel am nordöstlichen Ufer des Feuchtbiotops (Anlage 1). Gem. Schreiben des Antragstellers vom 09.09.2022 soll die Kanzel der Beobachtung und Zählung der Wasservögel dienen und entsprechend auf die Einflugschneise der Wasservögel ausgerichtet sein. Beobachtungen und Zählungen sollen gem. Antragsteller Aufschluss über den tages- und jahresabhängigen Besatz sowie den Zusammenhang mit weiteren Einflussfaktoren (wie z.B. dem Wetter) geben.
Die Errichtung erfolgt in einer schlichten Bauweise aus Holz und einer abschließenden Verkleidung mit Schilfplatten (Anlage 2). Entsprechende Fundamente sind bereits durch eine vorherige Nutzung des Biotops vorhanden.
Das Feuchtbiotop ist momentan lediglich über den privaten Garagenhof der Eigentümergemeinschaft Emmericher Straße 57 – 65 zu erreichen. Aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit ist durch die Errichtung der Beobachtungskanzel nicht von einem erhöhten Besucheraufkommen im Feuchtbiotop auszugehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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655,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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