Beschlussvorlage - B/17/2513-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

A.     Grundlage der Förderrichtlinie

 

Mitte Juni 2021 wurde vom Umweltministerium NRW ein neues, aus Mitteln der EU finanziertes Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ veröffentlicht. Das Programm ist integriert in die Förderlandschaft des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), genauer gesagt, in die darin neu geschaffene Komponente „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (REACT-EU). REACT-EU will einen Beitrag zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen leisten. Ziel ist es, grüne Infrastruktur vorwiegend im urbanen Umfeld zu entwickeln, zu erhalten und zu verbessern sowie naturtouristische Angebote in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.

 

Im Rat der Stadt wurde am 17.12.2018 entschieden, dass sich Oberhausen an der Internationalen Gartenaus-stellung 2027 beteiligen wird. Dabei hat sich mittlerweile der Ruhrpark in Alstaden als vielversprechendes Projekt herausgebildet. Aufgrund der bisher positiven Bewertung durch den Beirat „Unsere Gärten“ hat er gute Chancen in die Projektfamilie der IGA 2027 aufgenommen zu werden.

 

Das zentrale Thema wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger die Optimierung des Ruhrparks sein. Darüber hinaus soll ein Netzlückenschluss zum Ruhrtalradweg in Verbindung mit einer Steigerung der Erlebbarkeit des Feuchtbiotops am Ruhrbogen in Alstaden erfolgen.

 

Da das geplante Maßnahmenpaket exakt in die Förderkulisse des REACT-EU Förderprogramm Grüne Infrastruktur passt, wurde 2021 durch die Stadt Oberhausen ein entsprechender Förderantrag in Höhe von rd. 600.000 Euro im Sinne einer 100%-Förderung gestellt und bewilligt.

 

B.     Inhalte der Gesamtplanung

 

Bei dem Feuchtgebiet handelt es sich um ein rd. 8 ha großes Gebiet nördlich des Ruhrdeiches mit mehreren großen Flachwasserteichen, die durch einen Ringgraben miteinander verbunden sind. Röhrichte, Flutrasen und Hochstauden ergänzen diesen wertvollen Lebensraum. Der Standort gehört zur Ruhraue zwischen Duisburg und Essen-Kettwig und ist von herausragender Bedeutung im landesweiten Biotopverbund.

 

Das Feuchtgebiet und die angrenzenden Bereiche stellen darüber hinaus ein wertvolles Freiraumpotential für die Bürger*innen des Stadtteils Alstaden dar. Mit der Mischung aus Freiraumangebot, Erholungsachse und artenreichem Lebensraum ergibt sich ein zukunftsfähiger Erholungsstandort der Klimaaspekte und Biodiversität integriert. Um den auentypischen und anthropogenen Lebensraum für zahlreiche gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu optimieren, Naturbeobachtungen für Erholungssuchende jeden Alters zu ermöglichen und das Interesse am Erhalt der Natur zu steigern, soll die verbuschte Senke ökologisch verbessert und revitalisiert, sowie eine Beobachtungsplattform errichtet werden. Dies soll mit Hilfe folgender Maßnahmen geschehen:

 

• Verbesserung der ökologischen Strukturen durch Freistellung der verbuschten Flächen, Baumfällungen und Entfernung der Wurzelballen zur langfristigen Freistellung des geschützten Feuchtgebiets.

 

• Revitalisierung des Naturraums durch den Einsatz von Nisthilfen, wie z.B. Nistkästen für Eisvögel.

 

• Sicherung, Entwicklung und Erhalt des Feuchtgebietes durch Einzäunung als Schutzmaßnahme vor Störungen des geschützten Habitats durch Mensch und Tier.

 

• Gezielte Besucherlenkung und Steuerung von Besucherströmen durch Anlage einer barrierefreien Beobachtungsplattform in Form eines Stegs zum Schutz der ökologisch sensiblen Bereiche vor Störungen.

 

• Information der Besucher*innen mit Hilfe von Pulttafeln zur Verbindung der Querschnitts-ziele Naturschutz und Naturerleben, sowie der Information über Natur und biologische Vielfalt (Avifauna, Klimaanpassung, Biodiversitätsstrategie u.a.).

 

• Durchführung von Mitmachaktionen mit den Schulen und Kindergärten.

 

C.     Gegenstand des Antrages auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Oberhausen gem. §67 BNatSchG

 

Das Feuchtbiotop befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt Oberhausen. Dieser setzt für das Projektgebiet das Landschaftsschutzgebiet 1.2.18 „Ruhrpark/Ruhraue“ fest. In Landschaftsschutzgebieten ist es gem.  Abschnitt C 1.2 – Landschaftsschutzgebiete –insbesondere verboten:

 

• Landschaftselemente wie Bäume, Kopfbäume, Sträucher, Hecken oder sonstige Gehölze, Staudensäume, Hochstaudenfluren und Röhrichte ganz oder teilweise zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder auf andere Weise in ihrem Wachstum oder Bestand zu gefährden.

 

Die auf der Halde Alstaden befindlichen Feuchtgebiete drohen ohne Rodung durch den immer dichteren Gehölzaufwuchs und die Verschlammung zu verlanden. Durch die Veränderung des Lebensraumes konnte bereits eine Abnahme des Artenvielfalt festgestellt werden, die sich zukünftig weiter fortsetzen würde. Der entstandene Gehölzaufwuchs soll dafür im weiteren Projektverlauf gem. des vorliegenden Rodungsplans (Anlage 1), entfernt werden. Diese Gehölzrodung ist die Grundlage für den vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Oberhausen gem. §67 BNatSchG.

 

Zur Vermeidung der Auslösung der Verbotstatbestände nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes wurde zur vertieften Untersuchung des Vorkommens planungsrelevanter sowie weiterer wertgebender Arten im Untersuchungsgebiet zwischen März und Juni 2022 eine Artenschutzprüfung der Stufe II durchgeführt (Anlage 2).

 

Die Kartierungen ergaben diverse Artvorkommen planungsrelevanter und nicht-planungsrelevanter Arten im Untersuchungsgebiet. Da negative Auswirkungen des Vorhabens auf die Artvorkommen nicht ausgeschlossen werden können, wurden Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen, durch deren Umsetzung Verbotstatbestände gem. §44 BNatSchG verhindert werden können (vgl. Anlage 2, S. 16 ff.)

 

Somit ist sichergestellt, dass durch das Vorhaben und die damit verbundene Entfernung von Gehölzen:

 

• keine Tiere verletzt oder getötet werden (entspr. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

 

• keine Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört werden, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population

verschlechtert (entspr. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

 

• keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört

werden, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten

bleibt (entspr. § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG).

 

Kurzfassung

 

Die Stadt Oberhausen plant im Rahmen des Förderaufrufes „Grüne Infrastruktur“ (Teil-komponente „REACT EU“) Maßnahmen im Feuchtgebiet Halde Altstaden durchzuführen. Ziel ist es, das Feuchtgebiet Halde Altstaden dauerhaft ökologisch zu optimieren, die Artenvielfalt zu erhöhen und zu einem wertvollen Ort der Umweltbildung und Bewegung umzugestalten. Neben der ökologischen Aufwertung, soll zu umweltpädagogischen Zwecken eine Beobachtungsplattform errichtet werden. Die ökologische Aufwertung umfasst die Freistellung der Gewässerflächen und macht eine Entfernung der vorhandenen Gehölze notwendig. Durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet 1.2.18 „Ruhrpark/Ruhraue“ ist zur Rodung der Gehölze eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Oberhausen gem. §67 BNatSchG notwendig. Um auszuschließen, dass Verbotstatbestände gem. §44 BNatSchG erfüllt werden, wurden diverse Kartierungen durchgeführt, deren Ergebnisse in einer Artenschutzprüfung der Stufe 2 schriftlich festgehalten wurden.

 

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Anlagen

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