Beschlussvorlage - B/17/2521-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Lehrschwimmbäder im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprojektes „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell - DISKO“hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Verena Merten
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2022
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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03.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag in EUR
330003010005000 Lehrschwimmbecken 785100 Auszahlungen 530.000,00
f. Hochbaumaßnahmen
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit.
Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr. B/16/5391-01 vom 17.02.2020
Umsetzung des Förderprojekts „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell (DISKO)“
Drucksache-Nr. B/17/0610-01 vom 03.05.2021
Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen Lehrschwimmbäder
Drucksache-Nr. B/17/2309-01 vom 08.08.2022
Sanierung der Lehrschwimmbäder im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprojektes „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell - DISKO“
hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Mit Bescheid vom 21.04.2020 bewilligte die Bezirksregierung Düsseldorf Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 für die Implementierung eines digitalen Energiemanagements für die 7 Oberhausener Lehrschwimmbäder mit einem Gesamtvolumen von bis zu 8,1 Mio. EUR bei Bau- und Planungskosten von 9 Mio. EUR. Damit weist das DISKO-Projekt landesweit die höchste Einzelprojektförderung auf. Die Kombination von Digitalisierungselementen und Klimaschutzmaßnahmen sowie die Verwendung schadstofffreier innovativer Baumaterialien („Strohdämmung“) konnte den Projektträger überzeugen. Von daher besteht ein gesteigertes Interesse an einer entsprechenden Publizierung der sich anschließenden Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen.
Für das Förderprojekt wurde eine entsprechende investive Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 (kassenmäßige Restabwicklung und letzter Fördermittelabruf) vorgenommen.
Das Förderprojekt DISKO umfasst die folgenden Maßnahmen:
- Erneuerung der Gebäudeleit- und Schwimmbadtechnik,
- Erneuerung der Heizkreisverteiler und Errichtung von solarthermischen Anlagen,
- Erneuerung der Blitzschutzvorrichtungen, der Beleuchtung und der Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen),
- Herstellung von Tragwerkskonstruktionen zur Durchführung von Dachbegrünungen,
- Aufbau einer Dachaußendämmung (Strohballendämmung),
- Herstellung einer Wand-Außendämmung (Strohballendämmung) und Holz-Vorhang-
- Fassade, Erneuerung der Fenster und Außentreppen
Neben einer Reduzierung der CO2-Emissionen um ca. 1.200 t/a kann durch die Umsetzung des Förderprojekts mit Einsparungen durch reduzierte Energiekosten von rd. 300.000,00 EUR/a gerechnet werden.
Für das Gesamtprojekt wurde die Maximalsumme von insgesamt 9 Mio. EUR Auszahlungsbudget beim Fördergeber angemeldet und entsprechend bewilligt (8,1 Mio. EUR bewilligte Fördermittel). Diese Summen wurden auch bei den Haushaltsanmeldungen möglichst immer für die Gesamtdauer der Maßnahme in den jeweiligen Haushaltsjahren abgebildet.
Momentan (Stand: 26.08.22) lässt sich feststellen, dass für das Gesamtförderprojekt seit 2019 insgesamt ca. 2,9 Mio. EUR an Baukosten und Planungsleistungen tatsächlich verausgabt wurden.
Weitere ca. 5 Mio. EUR sind als Mittelbindungen für vergebene Bau- und Planungsaufträge 2022 erfasst.
Im Rahmen der Vergabe der kostenintensiven Zimmererarbeiten für insgesamt 4 Schulstandorte wurde festgestellt, dass für das Haushaltsjahr 2022 nur noch ca. 45.000 EUR Auszahlungsbudget und 160.000,00 EUR als Verpflichtungsermächtigung für 2023 zur Verfügung standen. Dementsprechend wurde eine überplanmäßige Mittelbereitstellung Ende Juli 2022 über 1.411.000,00 EUR beantragt und in Form einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen.
Die Notwendigkeit der Nachfinanzierung ließ sich auf den Umstand zurückführen, dass bei der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2022 im Oktober 2021 davon ausgegangen wurde, dass insgesamt 1.950.000,00 EUR förderfähige Baukosten und Planungsleistungen noch im Haushaltsjahr 2021 abgerechnet und haushaltsmäßig kassenwirksam werden. Tatsächlich konnten aber nur noch insgesamt ca. 1.050.000,00 EUR an Baukosten und Planungsleistungen in 2021 kassenwirksam verausgabt werden, da die Firmen – bedingt durch den verzögerten Maßnahme-Beginn - die erwarteten Rechnungen nicht mehr gestellt haben und diese somit den Haushalt 2022 zusätzlich belasten. Allein diese Differenz machte eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von ca. 900.000,00 EUR erforderlich, ohne dass hier Mehrkosten abgebildet waren. Vielmehr wurde hier die Bereitstellung des Gesamtauszahlungsbudgets von 9 Mio. EUR wieder sichergestellt und die notwendige Vergabe von weiteren Aufträgen im Rahmen des ursprünglich geplanten Auszahlungsbudgets ermöglicht.
Zu diesen 900.000,00 EUR wurden weitere 511.000,00 EUR überplanmäßig bereitgestellt – DS-Nr. B/17/2309-01 -, um die für den 2. Bauabschnitt (BA) bereits vorliegenden Auftragsvergaben sowie die Nachträge Gerüstbau und zusätzliche Schadstoffsanierungen des Estrichbetons zu beauftragen.
Bei der Ermittlung des üpl. Finanzbedarfs durch das Immobilienmanagement wurde jedoch nicht beachtet, dass einige Baubeauftragungen (ca. 485.000 EUR) und eine Rechnung über rund 60.000,00 EUR zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im SAP-System als Mittelbindung erfasst waren, da auch hierfür kein Budget zur Verfügung stand. Dies führt nun dazu, dass die letzten 3 Bauaufträge des DISKO-Projekts mangels Budgets nicht mehr vergeben werden können, ohne eine weitere Nachfinanzierung in Höhe von 530.000,00 EUR vorzunehmen. Das restliche Verpflichtungsermächtigungsbudget für 2023 in Höhe von 160.000,00 EUR soll hierbei zunächst möglichst unangetastet bleiben, um weitere Kostensteigerungen im Rahmen der Zahlbarmachung von Schlussrechnungen auffangen zu können und die Liquidität über den Jahreswechsel sicherzustellen. Die Schlussrechnungen für den 1. Bauabschnitt stehen nun an.
