Beschlussvorlage - B/17/2542-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „9. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022“.
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Sachverhalt

Begründung

 

Der Verein „CityO.-Management e. V.“ hat am 08.09.2022 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 23.10.2022 in Zusammenhang mit dem „Cityfest“ gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „9. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022“ soll nunmehr am 23.10.2022 ein Verkaufssonntag in der Innenstadt Alt-Oberhausen freigegeben werden. Der Rat wird gebeten, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten, um die Öffnung der Ladenlokale am Sonntag, 23.10.2022, in der Innenstadt Alt-Oberhausen zu ermöglichen. Da die nächste Ratssitzung erst am 14.11.22, also erst nach der Veranstaltung, stattfindet, ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 26.09.22 erforderlich.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 21.03.2022 zwei Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 beschlossen, die die Freigabe der Verkaufssonntage am Sonntag, 03.04.2022, in Zusammenhang mit dem Frühlingsfest mit Ostermarkt in Alt-Oberhausen und am Sonntag, 24.04.2022, in Zusammenhang mit dem Sterkrader Spiel- und Sportwochenende zum Gegenstand hatten.

In der Sitzung am 20.06.22 hat der Rat der Stadt Oberhausen zudem die 3.,4.,5.,6. und 7. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 beschlossen. Die Verordnungen hatten die Freigabe von Verkaufssonntagen zum Gegenstand für die Termine am 04.09.22 in Osterfeld anlässlich des Osterfelder Stadtfestes, am 11.09.22 in Schmachtendorf anlässlich der Krööskärmes. am 02.10.22 in der „Neuen Mitte“ Oberhausen anlässlich des CentrO-Familienfestes, am 04.12.2022 in Schmachtendorf anlässlich des Nikolausmarktes und am 11.12.22 in der „Neuen Mitte“ Oberhausen anlässlich des CentrO-Weihnachtsmarktes.

 

Gesetzliche Grundlagen für verkaufsoffene Sonntage

 

Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen müssen.

Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient (Nr. 2),

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),

*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder

*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).

Von der durch den unverändert gebliebenen § 6 Abs. 4 LÖG eröffneten Möglichkeit, entsprechende Tage durch Verordnung frei zu geben, hat die Stadt Oberhausen seit vielen Jahren Gebrauch gemacht.

 

City Fest vom 20.10.2022 bis 23.10.2022

 

Der CityO.-Management e. V. hat die Öffnung der Verkaufsstellen in der Oberhausener Innenstadt am Sonntag, 23.10.2022 beantragt, anlässlich des Cityfestes vom 20.10.2022 bis zum 23.10.2022. Bei dem Cityfest handelt es sich um eine traditionelle Veranstaltung, die seit 1986 stattfindet, dieses Jahr zum 35. Male. Die Veranstaltung wird stets in der Oberhausener Innenstadt im Stadtteil Alt-Oberhausen, durchgeführt.

Bei dem traditionellen Cityfest handelt es sich um ein Stadtfest in der Oberhausener Innenstadt. Alljährlich wird das Fest federführend vom CityO.-Management e.V. durchgeführt. Das Programm dreht sich rund um die Familie. Dazu verwandeln der Verein mit Unterstützung weitere Oberhausener Institutionen die Fußgängerzone und Plätze in unterschiedliche Aktionsflächen.

 

Der traditionelle Jahrmarkt inklusive Gastromeile beginnt bereits am Donnerstag, den 20. Oktober mit zahlreichen Schaustellern und Händlern und endet am Sonntag, den 23. Oktober. Das Cityfest öffnet Donnerstag und Freitag von 10 -19 Uhr, Samstag von 10 -18 Uhr und Sonntag von 11- 18 Uhr seine Tore. Spaß und gute Laune garantiert das jährlich stattfindende Stadtfest für die ganze Familie. Während sich die Erwachsenen an den verschiedenen Ständen mit Bratwurst, Reibekuchen oder Crêpe stärken, können sich die kleinen Besucher auf den zahlreichen Karussells nach Herzenslust austoben. Maßgeblich beteiligen sich auch die Alt-Oberhausener Kaufleute an diesem Fest, so dass dieses Fest durch einen verkaufsoffenen Sonntag begleitet wird.

 

Zusätzlich zu diesem bekannten Kern des Cityfestes sollen in diesem Jahr zahlreiche Akteure bzw. Projekte der Stadt Oberhausen in das Cityfest eingebunden werden. Das Ziel ist es die verschiedenen Institutionen und Projekte den Oberhausener Bürgern näher zu bringen. Dazu werden die verschiedenen Partner mit Ausstellungsflächen, Touren und Kurzpräsentationen in das Fest eingebunden. Die Einbindung erfolgt dabei ausschließlich an den Veranstaltungstagen am Wochenende.

 

Laut Veranstalter am Sonntag wird bei Eintritt der Dämmerung feierlich das Winterlicht, das die Innenstadt in der dunklen Jahreszeit erleuchtet und erwärmt, angeschaltet. Mit großem Engagement sorgt der CityO.-Management e.V. mit Unterstützung zahlreicher Einzelhändler, Gastronomen, Dienstleister und Eigentümer seit Jahren dafür, dass die Oberhausener Bürger und Gäste mit einem festlichen Lichterschmuck empfangen und in einer gemütlichen Atmosphäre zum Verweilen eingeladen werden.

 

Der CityO.-Management e.V. verteilt im Vorfeld Plakate an Händler, die sich an dem verkaufsoffenen Sonntag beteiligen. Verschiedene Rabattaktionen, Give aways und besondere Aktionen sollen den Tag abrunden.

 

Die Gesamtveranstaltungsfläche beträgt für die Veranstaltung am 23.10.2022 ca. 28.000 m² und umfasst den Bereich der Marktstraße zwischen der Mülheimer Straße und der Friedrich-Karl-Straße, den Altmarkt, die Elsässer Straße, den Friedensplatz, die Langemarkstraße und den Saporoshje-Platz. Die Fläche der Verkaufsstellen beträgt ca. 15.000 m². Bei der Veranstaltung werden ca. 17.000 Besucher erwartet, in den Ladenlokalen rechnet man mit durchschnittlich 2530 Besuchern. Die Prognose für die Veranstaltung basiert auf Besucherfrequenzmessungen aus dem Jahre 2019 und langjährigen Erfahrungen.  Der voraussichtliche Kundenstrom in den Ladenlokalen wurde vom   CityO.- Management e. V. aufgrund einer nachvollziehbaren Prognoseberechnung ermittelt.

 

Die Öffnung der Ladenlokale soll auf folgende Straßen beschränkt werden, die im unmittelbaren Umfeld des Veranstaltungsbereichs liegen:

Elsässer Straße, Gewerkschaftsstr. 47 - 100, Goebenstr. 15 - 113, Havensteinstr. 27 - 54, Helmholtzstr. 13 - 173, Hermann-Albertz-Str. 54 - 206, Langemarkstraße, Lothringer Str. 2 - 37, Marktstr. 24 - 197, Nohlstr. 40 - 97, Paul-Reusch-Str. 4 - 81, Saarstr. 36 - 89, Stöckmannstr. 26 - 110 und Wörthstr. 3 – 19.

 

Hierbei handelt es sich insgesamt um Straßenzüge, in denen das Cityfest stattfindet, bzw. um Verbindungs- und Nebenstraßen, die die einzelnen Veranstaltungsorte miteinander verbinden, jedenfalls aber der Zuführung von Besuchern zum Veranstaltungsbereich Marktstraße dienen. Dies entspricht dem Charakter des Cityfestes, das als Gesamtveranstaltung darauf angelegt ist, dass die Besucher verschiedene Veranstaltungsorte aufsuchen. Im Hinblick auf diese räumliche Nähe zur Gesamtveranstaltung einerseits und die Größe des Cityfestes andererseits wird im Rahmen der Sonntagsöffnung auf eine Spartenbeschränkung verzichtet.

 

Rechtliche Bewertung des verkaufsoffenen Sonntages

 

Angesichts dieses Umfangs und Angebots des Cityfestes steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zu der Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt ist.

Aufgrund des vorstehend Ausgeführten kann das Bestehen eines öffentlichen Interesses im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Cityfest in Alt-Oberhausen bejaht werden. Die Ladenöffnung erfolgt am 23.10.2022 in der Zeit von 13:00 - 18:00 Uhr, also während (zeitgleich) des Cityfestes. Die Ladenöffnung ist zudem auf das Umfeld dieser Veranstaltung beschränkt, sodass die gesetzliche Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW (s. oben) greift.

Dass vorliegend entgegen dieser Vermutungsregel trotz Vorliegens der räumlichen und zeitlichen Nähe es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen und der Sonntagsöffnung fehlen könnte, ist nicht ersichtlich.

 

Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Die gesamte Werbung des Cityfestes befindet sich laut Antragsunterlagen des Veranstalters noch in der Planung. Muster der bisherigen Werbung aus dem/den vergangenen Jahr/en sind dem Antrag des CityO. – Management e. V. als Anlage/n beigefügt. Die aktuelle Werbung wird sich daran orientieren, ähnlich oder identisch sein.

 

Der CityO.- Management e. V. hat seinen Antrag zudem damit begründet, dass die Öffnung der Verkaufsstellen in Alt-Oberhausen am 23.10.2022 auch im öffentlichen Interesse liege, da sie dem Erhalt und der Stärkung der Oberhausener Innenstadt diene, ebenfalls für eine Belebung der Innenstadt sorge und den u.a. alteingesessenen und inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistern eine Möglichkeit biete, ihre Waren und Dienstleistungen auch nicht ortsansässigen Besuchern zu präsentieren. Durch das bereits über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Cityfest würden viele Besucher aus den umliegenden Städten in die Oberhausener Innenstadt kommen. Auf die eingereichten Antragsunterlagen des CityO.- Management e. V. (Anlage 2) wird verwiesen.

 

Durch den CityO.-Management e. V. wird damit der Sachgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 LÖG NRW in Bezug genommen. Dieser ist grundsätzlich geeignet, ein öffentliches Interesse an der Sonntagsöffnung zusätzlich zu begründen. Da vorliegend die Sonntagsöffnung bereits aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW im beschriebenen Rahmen gerechtfertigt ist, bedarf es keines zusätzlichen Grundes, sodass auf eine vertiefte Prüfung dieses zusätzlichen Grundes verzichtet werden kann.

 

Stellungnahmen der Sozialpartner

 

Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner um Stellungnahme gebeten. Hierzu wurden ihnen die beiliegenden Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehörten jeweils die detaillierten Beschreibungen der Veranstaltung mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), des Weiteren das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit der Ladenöffnung in Zusammenhang stehenden Veranstaltung mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Aktivitäten, Programme, Besucherzahlen usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und die der Flächen der Ladenöffnungen. Die Überlegungen der Verwaltung hinsichtlich der Freigabe wurden ebenfalls genannt.

 

Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 4) abgegeben:

 

  • Der evangelische Kirchenkreis Oberhausen teilte mit E-Mail vom 08.09.22 mit, dass gegen die Sonntagsöffnung angesichts der Not des Einzelhandels in der Innenstadt keine Einwände erhoben werden.

 

  • Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. teilte mit Email vom 09.09.22 mit, dass keine Bedenken bestehen und der Antrag ausdrücklich befürwortet wird.

 

  • Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr–Oberhausen teilte per E-Mail vom 09.09.22 mit, dass keine Bedenken zum verkaufsoffenen Sonntag bestehen und die Durchführung begrüßt werde.

 

  • Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte per E-Mail vom 09.09.22 mit, dass der verkaufsoffene Sonntag ausdrücklich unterstützt werde.

 

  • Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di äußert mit Mail vom 13.09.22 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 23.10.2022 und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen

 

  • Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit Email vom 14.09.22 mit, dass keine Bedenken gegen den beantragten verkaufsoffenen Sonntag bestehen würden.

 

 

Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Cityfest in Alt-Oberhausen besteht.

 

Vorbehalt aufgrund der pandemischen Lage

 

Zurzeit bestehen aufgrund der pandemischen Lage keine Einschränkungen für Veranstaltungen. Eine Prognose, ob dies auch für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag gilt lässt sich aktuell nicht vornehmen. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Pandemie und die sich anschließende Gesetzeslage abzuwarten

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Anlagen

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