Berichtsvorlage - M/17/2537-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Bezug

Drucksache-Nr. A/16/2361-01 vom 13.02.2017

Drucksache-Nr. M/16/4014-01 vom 07.09.2018

Drucksache-Nr. M/16/4943-01 vom 12.09.2019

Drucksache-Nr. M/17/1033-01 vom 13.09.2021

Entwicklung Investitionshaushalt 2022

Mit Schreiben vom 25.05.2022 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung 2022 der Stadt Oberhausen genehmigt.

In Bezug auf den Investitionshaushalt 2022 wurden insgesamt 141.394.030 EUR investive Auszahlungen genehmigt bei gleichzeitig 71.069.610 EUR geplanten investiven Einzahlungen. Daraus ergibt sich ein (negativer) Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 70.324.420 EUR. Nach Abzug der geplanten ordentlichen Tilgung in Höhe von 25.301.120 EUR ergibt sich somit für das Haushaltsjahr 2022 eine von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte Nettoneuverschuldung in Höhe von 45.023.300 EUR. Hierzu führt die Bezirksregierung in dem o.g. Schreiben folgendes aus:

„Diese angesichts der Überschuldung der Stadt kritische Summe toleriere ich wie in den Vorjahren weiterhin. Ich verweise hier auf die im Vorfeld mit Ihnen geführten Gespräche zur Unabweisbarkeit und Wirtschaftlichkeit der geplanten Investitionen. Nach wie vor gilt aber, dass alles unternommen wird, um die Ausschöpfung des in der Satzung ausgewiesenen Kreditrahmens so gering wie möglich zu halten; wenn sich abzeichnet, dass Projekte nicht oder verspätet umgesetzt werden können, scheidet eine Verwendung des Kreditrahmens für alternative Projekte aus.“

Somit ist und bleibt auch im Haushaltsjahr 2022 das Ziel, eine möglichst hohe Umsetzungsquote der originär abgebildeten planmäßigen Investitionsmaßnahmen zu realisieren. Ausnahmen werden nur akzeptiert für

Schlussrechnungen von in Vorjahren abgeschlossenen Maßnahmen

Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr, Fördermaßnahmen

Maßnahmen die bereits Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung 2022 ff. sind

Nachfinanzierung von laufenden Investitionsmaßnahmen

ggfls. einzelne Maßnahmen nach direkter Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf

Ein etwaiges, durch politische Gremien neu zu beschließendes investives Kompensationsbudget steht daher auch in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Seitens der Verwaltung werden aus den genannten Gründen ebenfalls keine Ersatzmaßnahmen o.ä. geplant.

Bezüglich des Gesamt-Investitionshaushalts 2022 lauten die aktuellen Prognosen nach der letzten Investitionskonferenz vom 13.09.2022 wie folgt:

Gesamtauszahlungsbetrag: ca. 116,7 Mio. EUR

Gesamteinzahlungsbetrag: ca. 59,4 Mio. EUR

Saldo aus Investitionstätigkeit: ca. -57,3 Mio. EUR

Die Abweichungsbeträge bezüglich der Ein- und Auszahlungen lassen sich im Wesentlichen durch Verschiebungen in Bezug auf (Straßen-)Baumaßnahmen erklären. Dies hat auch mit der angespannten Lage am Weltmarkt zu tun. Aufgrund längerer Lieferketten, kommt es zu Verzögerungen und Materialpreissteigerungen, die sich sowohl im laufenden Haushaltsjahr als auch insbesondere im Haushaltsjahr 2023 auswirken.

Die tatsächliche Aufnahme von Investitionskrediten ist in diesem Jahr in zwei Tranchen im September und Oktober geplant und wird sich insbesondere im Oktober an den dann aktuellen Kassenwirksamkeitsprognosen orientieren. Die von der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 geforderte Minderung der Kreditaufnahme in 2022, aufgrund der tatsächlichen Kreditaufnahme und des tatsächlichen Saldos aus Investitionstätigkeit in 2021, wird dann ebenfalls so umgesetzt.

Die Kassenwirksamkeitsprognosen werden von den Fachverwaltungen in Abstimmung mit dem Fachbereich 1-1-10 Finanzen, Controlling, Gebühren grundsätzlich laufend aktualisiert. Zudem finden auch in diesem Jahr wieder in regelmäßigem Abstand Investitionskonferenzen unter Leitung des Oberbürgermeisters statt, an der alle Bereiche teilnehmen, die hohe Investitionsbudgets verwalten, und dort über den Fortschritt und die Mittelabflussprognosen der Maßnahmen berichten. In diese Vorlage und die Anlage „Abweichungsliste“ sind bereits die Erkenntnisse aus der letzten Investitionskonferenz am 13.09.2022 eingeflossen.

Abweichungsliste (Anlage zur Berichtsvorlage) und Lesehinweise

Zur Information und aus Gründen der Transparenz ist in diesem Jahr wieder eine tabellarische Übersicht (Stand: 13.09.2022) über die wesentlichen Investitionsmaßnahmen (Gesamtauszahlungsvolumen bzw. Gesamteinzahlungsvolumen > 200.000 EUR), deren aktuelle Kassenwirksamkeitsprognose deutlich vom Plan abweicht (Abweichung von aktueller Kassenwirksamkeitsprognose zum Plan > 200.000 EUR), dieser Vorlage beigefügt.

Dieser Liste sind folgende Informationen zu entnehmen: Finanzstelle und Bezeichnung (Maßnahme), die Finanzpositionen sowie eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Maßnahme, die (fortgeschriebenen) Aus- und Einzahlungsansätze, die jeweiligen Ist-Stände und schließlich die aktuelle Kassenwirksamkeitsprognose für jede Finanzposition der jeweiligen Maßnahme. Der Spalte „Abweichung Planbudget / Kassenwirksamkeitsprognose“ ist dann der aktuelle Abweichungsbetrag zu entnehmen, wobei Verringerungen des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit grün gekennzeichnet sind und Erhöhungen des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit rot gekennzeichnet sind. Dieser Abweichungsbetrag wird dann in der Spalte „Bemerkungen“ kurz erläutert.

Die Übersicht enthält keine außerplanmäßigen bzw. überplanmäßigen Mittelbereitstellungen, die unterjährig bereits vom Rat beschlossen wurden. Lediglich die jeweils zur konkreten Deckung beschlossenen (reduzierten) Auszahlungsbudgets sind bereits Bestandteil der Spalte „Planbudget (fortgeschr.) Auszahlungen“ und dort farblich gekennzeichnet (lila). Zudem ist zur besseren Lesbarkeit unter der Liste ein Verzeichnis der Finanzpositionen beigefügt. Auf eine Saldendarstellung wird verzichtet, da die Übersicht lediglich die wesentlichen Abweichungen im Investitionshaushalt – und somit immer noch nur einen Bruchteil des Gesamt-Investitionshaushalts – zeigt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...