Beschlussvorlage - B/17/2507-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Aufstockung des Landesprogrammes „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ im Rahmen der Flüchtlingshilfe Ukraine im Haushaltsjahr 2022.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Ridders
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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14.09.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2022 beim Auftrag 310006050696 – Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 225.060,00 Euro für die Aufstockung des Landesprogrammes „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ zu.
Deckungsvorschlag
Außerplanmäßige Erträge/Einzahlungen beim Auftrag 310006050696 – Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 414100 für das Landesprogramm „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ in Höhe von 225.060,00 Euro.
Sachverhalt
Begründung
Im Jahr 2015 wurde durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW das Programm „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ ins Leben gerufen (Erlass vom 30.04.2015 AZ 321-6002.8.2). Mit diesem Förderprogramm werden niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen finanziell unterstützt, die den Kindern und ihren Familien den Zugang zur institutionellen Kindertagesbetreuung erleichtern sollen.
Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit einhergehenden Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen, gab es die Möglichkeit für die Kommunen zusätzliche Fördergelder zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen zu beantragen, um zusätzliche niedrigschwellige vom Land NRW geförderte Angebote für ukrainische Kinder und ihre Familien zu schaffen.
Mit Zuwendungsbescheid vom 17.06.2022 (42.30-409-21-2/22) hat das Land der Stadt Oberhausen über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine Zuwendung von 225.060,00 EUR für zusätzliche Angebote im Rahmen der Kinderbetreuung in besonderen Fällen bewilligt. Die Bewilligung erfolgt für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis 31.12.2022. Es handelt sich um die Aufstockung der Fördergelder, die ausschließlich zur Betreuung ukrainischer Kinder, verwendet werden dürfen. In diesem Kontext wurden für Oberhausen 132 zusätzliche Plätze bewilligt.
