Beschlussvorlage - B/17/2490-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtsparkasse Oberhausenhier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 / Entlastung der Organe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Silvia Gacek
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2021 – versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes – und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2021 Kenntnis.
- Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
- Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 2.053.237,43 EUR wird gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 21.06.2022 in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt.
Sachverhalt
Begründung
1. Ausgangslage
Nach § 24 (4) des Sparkassengesetzes NRW (SpkG NW) sind der Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach Feststellung und der Lagebericht nach Billigung durch den Verwaltungsrat, dem Rat der Stadt vorzulegen. Der Rat der Stadt beschließt aufgrund dieser Unterlagen gemäß § 8 (2) f SpkG NW über die Entlastung der Organe der Sparkasse und gemäß § 8 (2) g über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NW.
2. Jahresabschluss 2021 der Stadtsparkasse Oberhausen
- Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2021 wird verwiesen.
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung
Mit einem Bilanzgewinn im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 2,053 Mio. EUR liegt das Ergebnis auf Vorjahresniveau (2,062 Mio. EUR). Das Ergebnis der Stadtsparkasse Oberhausen im Geschäftsjahr 2021 hat sich wie folgt entwickelt:
Insgesamt sind die Erträge laut Gewinn- und Verlustrechnung um 139 TEUR bzw. 0,21 % geringfügig auf 64,95 Mio. EUR (Vorjahr: 65,09 Mio. EUR) gefallen. Das zinstragende Geschäft stellt weiterhin die bedeutendste Ertragsquelle dar. Zum einen ist der Zinsertrag infolge des im Jahresverlauf 2021 anhaltenden Niedrig- bzw. Negativzinsniveaus nochmals spürbar gesunken. Zum anderen ergab sich aufgrund von Belastungen aus der vorzeitigen Schließung von Swapgeschäften auch beim Zinsaufwand ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Swaps sind Finanzderivate, bei denen zwei Vertragspartner vereinbaren, zukünftige Zahlungsströme wie z.B. jährliche Zinszahlungen (Zinsswap) zu tauschen (Festzins gegen variablen Zins), um sich gegen künftige Zinsänderungsrisiken abzusichern. Positiv auf der Ertragsseite wirkten sich im Bereich der Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ausschüttungen aus Fondspositionen aus.
Der Provisionsüberschuss (24,6 Mio. EUR) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,4 Mio. EUR (+ 1,5 %). Haupttreiber war hierbei das angestiegene Wertpapier-Geschäft. Die geplanten Ertragssteigerungen aus dem Provisionsbereich Zahlungsverkehr konnten aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 zum AGB Änderungsmechanismus und den damit zusammenhängenden Rückerstattungen für vereinnahmte Gebühren im Privatgirobereich nicht erreicht werden.
Im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge ist ein deutlicher Anstieg um 2,2 Mio. EUR zu verzeichnen (7,1 Mio. EUR, Vorjahr 4,9 Mio. EUR). Ursächlich hierfür waren Auflösungen von Pensionsrückstellungen in Höhe von 2,9 Mio. EUR.
Beim Aufwand sind die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahreswert um 0,7 Mio. EUR gestiegen. Der Personalaufwand konnte mit 31,9 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Der Personalabbau aus dem Zukunftsprojekt „Stadtsparkasse Oberhausen 2025“ wurden weiter erfolgreich umgesetzt. Die anderen Verwaltungsaufwendungen verzeichnen einen Anstieg um 0,7 Mio. EUR bzw. 4,1 %. Maßgeblich hierfür sind die gestiegenen Pflichtbeiträge und Umlagen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich leicht um 0,1 Mio. EUR bzw. 3,3 %.
Das aggregierte Bewertungsergebnis aus dem Kredit-, Wertpapier- und Beteiligungsbereich lieferte ein negatives Ergebnis von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: negatives Ergebnis von 5,3 Mio. EUR). Im Kreditgeschäft ergaben sich im Jahr 2021 keine signifikanten Corona-Belastungen, so dass sich hier per Saldo ein positives Bewertungsergebnis von 0,3 Mio. EUR ergab. Bislang sind somit keine gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie auf die Forderungen im Kreditgeschäft zu verzeichnen. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellte sich mit einem Ergebnis von - 1,8 Mio. EUR aufgrund des insgesamt gestiegenen Zinsniveaus und den damit zusammenhängenden Entwicklungen an den Kapitalmärkten deutlich negativ dar.
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurde nochmals um 3,6 Mio. EUR aufgestockt (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) und beträgt zum Bilanzstichtag nunmehr 52,4 Mio. EUR.
Nach einem steuerlichen Aufwand in Höhe von 3,6 Mio. EUR im Vorjahr, besteht im Jahr 2021 ein Steueraufwand in Höhe von 4,3 Mio. EUR.
- Bilanz
Auf die in Anlage 2 dieser Vorlage dargestellte Bilanz der Stadtsparkasse Oberhausen zum 31.12.2021 wird verwiesen.
Der Jahresabschluss 2021 der Stadtsparkasse Oberhausen schließt
- mit der Bilanzsumme von 2.809.923.854,32 EUR, sowie
- einem Bilanzgewinn von 2.053.237,43 EUR ab.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bilanzsumme nochmals merklich um 93,3 Mio. EUR (+ 3,4 %) erhöht. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der Zufluss an bilanziellen Einlagen der Kunden sowie Zuwächse im Kundenkreditgeschäft.
Die Forderungen an Kunden (bilanzielles Kundenkreditgeschäft) in Höhe von 2.059,6 Mio. EUR erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 79,8 Mio. EUR (+ 4,0 %). Ursächlich hierbei waren die Geschäftsausweitungen im Bereich der privaten Wohnungsbaufinanzierungen. Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich im Wesentlichen im langfristigen Bereich. Hierbei nutzten die Kunden die im historischen Vergleich nach wie vor günstigen Konditionen und bevorzugten langfristige Kreditlaufzeiten für Baufinanzierungen. Zusätzlich kam es zu einer Ausweitung der Treuhandkredite um 4,3 Mio. EUR. Hierbei handelt es sich um im Rahmen der Covid-19 Pandemie vergebene Kredite mit einer vollständigen Haftungsfreistellung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Ebenfalls erhöhten sich die Forderungen an Kreditinstitute um 14,9 Mio. EUR (+ 22,8 %).
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Barreserve zum Bilanzstichtag nur geringfügig um 0,7 Mio. EUR (- 0,2 %) reduziert, während der Bestand an Wertpapieranlagen im gleichen Zeitraum um 2,8 Mio. EUR (- 1,0 %) abgebaut wurde. Aus Mangel an Anlagealternativen und aufgrund von vorsichtigen strategischen Vorgaben wurden in 2021 keine größeren Anlagen getätigt. Unter den Wertpapieranlagen sind v.a. die Spezialfonds „Glück Auf-Fonds (Buchwert 67,2 Mio. EUR) und „HI-Gasometer-Fonds“ (Buchwert 48,0 Mio. EUR) zu nennen. Der Spezialfonds sind als gemischte Fonds konzipiert und investieren vor allem in fest und variabel verzinsliche Wertpapiere. Die Sparkasse ist bei beiden Fonds alleinige Anteilsinhaberin. Die Anteilsscheine sind übertragbar. Ausschüttungen aus den Fonds erfolgen grundsätzlich nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres, das nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist. Bisher sind keine Erträge in den Fonds thesauriert worden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Einlagengeschäft) haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut um 86,6 Mio. EUR auf 2.122,9 Mio. EUR. erhöht (2020: 2.036,3 Mio. EUR; 2019: 1.846,8 Mio. EUR). Die Zunahme des Mittelaufkommens von Kunden resultiert weitgehend aus der Entwicklung der täglich fälligen Anlagen. Vor dem Hintergrund der unsicheren weiteren wirtschaftlichen Entwicklung sowie dem nach wie vor niedrigen Zinsniveau, bevorzugten die Kunden weiterhin liquide Anlageformen.
Nach der Zuführung des Jahresüberschusses 2020 beträgt die Sicherheitsrücklage 130,6 Mio. EUR (Vorjahr: 128,6 Mio. EUR).
3. Beschlussvorschläge/Kenntnisnahmen
Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, dürfen sich wegen möglicher Interessenkollisionen nicht an der Abstimmung zu 2. beteiligen.
zu 1.: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2021
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 13.05.2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat hat am 21.06.2022 daraufhin gemäß § 15 (2) SpkG NW den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Der Jahresabschluss 2021 der Stadtsparkasse Oberhausen kann zur Kenntnis genommen werden.
zu 2.: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse Oberhausen
Es liegen keine Gründe vor, den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung zu versagen.
zu 3.: Verwendung des Jahresüberschusses/Ausschüttung
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 u.a. beschlossen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.053.237,43 EUR gemäß aufsichtsrechtlicher Empfehlungen in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen einzustellen.
4. Auswirkung auf den städtischen Haushalt
Der städtische Haushalt sieht für dieses Jahr eine Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss der Stadtsparkasse Oberhausen in Höhe von 1,0 Mio. EUR vor.
Bei der Vorstellung des Jahresabschlusses verweist der Verbandsprüfer des RSGV auf die Entscheidungshoheit des Rates der Stadt. Er bekräftigt aber die Empfehlung des Vorstandes der vollständigen Zuführung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse, wenn auch keine Ausschüttungssperre für die Stadtsparkasse Oberhausen besteht. Alle Sparkassen mussten zum Anfang des Geschäftsjahres 2022 wegen des Kriegs in der Ukraine Wertpapier-Bewertungen vornehmen. Zugleich ist erwartbar, dass durch den Zinsanstieg ebenfalls Belastungen im Bewertungsergebnis Wertpapiere zu sehen sind. Mit Blick auf die Risikotragfähigkeit und die Zukunftsaussichten hält der Verbandsprüfer eine Zuführung zur Sicherheitsrücklage für vorzugswürdig.
Nach Auffassung des RSGV haben Banken eine zentrale Aufgabe in der Wirtschaft. Dieser Aufgabe können sie nur nachkommen, wenn sie ausreichend kapitalisiert seien. Es sprechen gegenwärtig keine durchgreifenden Argumente dagegen, den Empfehlungen der Aufsicht nicht zu folgen, von einer Gewinnausschüttung in diesem Jahr abzusehen. Somit kann die im Haushalt vorgesehene Bruttoausschüttung von 1,0 Mio. € nicht realisiert werden.
Kurzfassung
Auf eine Kurzfassung wird angesichts der jeweiligen kurzen Begründungen zu den einzelnen Beschlussgegenständen verzichtet.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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753,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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