Beschlussvorlage - B/17/2480-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010300100

KIF Anne-Frank-Realschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

150.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1783-01  

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Drucksache-Nr.: B/16/4023-01  

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund, Kapitel 1 (KInvFG);

hier: Geplante Maßnahmen 2019 ff. an Schulen“

 

Drucksache-Nr.: B/17/1592-01

„Energetische Erneuerung der Lüftungsanlage an der Anne-Frank-Realschule im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: überplanmäßiger Mittelbedarf“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [  ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Wie in der o. g. Drucksache-Nr. B/16/1783-01 vom 15.06.2016 dargestellt, erhält die Stadt Oberhausen im Rahmen der Zuschussmaßnahme zum KInvFöG NRW einen Gesamtzuschuss in Höhe von 24.336.492,83 EUR. Teil dieser Maßnahme ist, wie vom Rat am 24.09.2018 in der Vorlage Drucksache-Nr. B/16/4023-01 beschlossen, eine energetische Sanierung der Lüftungsanlage der Anne-Frank-Realschule durchzuführen.

 

Entsprechend des Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KinvFG) zuletzt geändert am 21.09.2021 wurde der Förderzeitraum bis 31.12.2023 festgelegt. Die Baumaßnahmen müssen bis zu diesem Termin abgeschlossen und bis 30.06.2024 abgerechnet sein.

 

Im Februar 2022 mussten bereits überplanmäßige Mittel beantragt werden, da zum einen in 2021 keine Zahlungen entgegen der Haushaltsplanung für 2022 erfolgten und zum anderen durch die baulichen Änderungen die Kostenschätzung auf 550.000,00 EUR angepasst werden musste. Die Maßnahme wird in Höhe von 90 % durch das KInvFöG NRW gefördert. Dies entspricht einer Förderhöhe von 495.000,00 EUR bei einem gleichzeitigen Eigenanteil von 55.000,00 EUR. Da die Fördermittel erschöpft sind, steigern Mehrkosten den Eigenanteil.

 

Mittlerweile sind alle Arbeiten vergeben worden, die innerhalb der Kostenschätzung lagen. Während der Umsetzung sind allerdings Nachtragsbedarfe entstanden:

 

-          Nach dem Ausbau der alten Lüftungsanlage befanden sich Versorgungsleitungen (Heizung, Wasser), die weder sichtbar noch in den vorhandenen Plänen eingezeichnet waren, hinter den Geräten und Schächten. Um die neue Anlage für die Aula installieren zu können, mussten diese Leitungen zwingend umverlegt werden.

-          Auf Grund dieser Umverlegung der alten Versorgungsleitungen musste auch die Kanalführung der Lüftungsanlage angepasst werden. Dies hatte eine Änderung der Durchbrüche in der Ansaugkammer zur Folge.

-          Die zu demontierenden Lüftungskanäle können im Bereich der Wandanschlüsse im Keller nicht wandbündig und zerstörungsfrei demontiert werden. Um hier keinen wesentlichen Mehraufwand bei der Demontage zu haben, wurde entschieden, die Reststücke der alten Lüftungskanäle vor der Wand brandschutztechnisch zu verkleiden.

-          Im Rahmen der brandschutztechnischen Arbeiten mussten zusätzlich die alten Regenentwässerungsleitungen verlegt werden, um eine zulassungskonforme Verkleidung zu gewährleisten.

-          Ursprünglich hatte der Fachplaner eine autarke Regelung der neuen Strahlenheizung in der Turnhalle vorgesehen. Im Rahmen der Umbauarbeiten wurde entschieden, diese in die vorhandene Heiz- und Lüftungssteuerung zu integrieren um einen optimierten und energetisch wirtschaftlicheren Betrieb zu ermöglichen.

-          Die veraltete Decke der Aula musste teilweise demontiert und erneuert werden, damit die Lüftungskanäle an der vorhandenen Betondecke der Aula montiert werden konnten.

Eine Fertigstellung der Arbeiten ist in den Herbstferien avisiert. Die Abrechnungen der Firmen werden noch in 2022 erwartet, so dass die Mittel zur Beendigung der Maßnahme zwingend erforderlich sind.

 

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