Beschlussvorlage - B/17/2400-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung den aus

 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagennachweis

und Anhang

 

bestehenden Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht 2021 der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen, wie aus dem Auszug aus dem Prüfungsbericht ersichtlich, fest.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 1.894.767,61 Euro auf

neue Rechnung vorzutragen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dem Betriebsleiter der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
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Konsequenzen

Bezug

Drucksache B/17/0968-01 vom 20.09.2021

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes 2020

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses – Sitzung am 01.12.2021, Drucksachen-Nr. B/17/1419-01 – wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses die BDO Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, beauftragt.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 09. August 2022 erteilt.

Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 08.09.2022 unter Hinzuziehung des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes der BDO Concunia GmbH ausführlich vorgestellt und beraten.

Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht 2021 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen. Da das Wirtschaftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.894.767,61 Euro abgeschlossen wurde, regt die Betriebsleitung an, den Jahresüberschuss 2021 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Verlustvortrag in Höhe von - 3.426.267,59 Euro zu verrechnen.

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Anlagen

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