Beschlussvorlage - B/17/2332-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 25.07.2022 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen beim Auftrag 320005020738/Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 543188/FL Beschaffungswesen (im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 DR 40000032) in Höhe von 535.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Außerplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 320005020738/Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 414100 Zuweisung vom Land.“

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

B/17/2295-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Am 25.07.2022 haben Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Frau Sonja Bongers nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die als Anlage dieser Drucksache beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Inhaltlich ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung auf die Zustimmung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für die Ausstattung der für die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine kurzfristig hergerichteten Gemeinschaftsunterkünfte gerichtet.

 

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit wird auf die Zeilen 19 bis 23 der Anlage (Drucksache Nr. B/17/2295-01) Bezug genommen.

 

Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW ist eine nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen; dem dient diese Drucksache.

 

Eine Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung in Anwendung von § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW kommt vorliegend bereits deshalb nicht in Betracht, weil eine Belegung der entsprechenden Standorte bereits stattgefunden hat.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...