Beschlussvorlage - B/17/2408-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nach- und Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Andrea Kreischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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29.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt nimmt die Vorschläge des Beirats für Menschen mit Behinderung zur Neuaufnahme von Organisationen und Einrichtungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025 folgende, von den jeweiligen Organisationen, Einrichtungen oder Verbänden schriftlich benannten Vertreterinnen und Vertreter, zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderung:
Organisation/Einrichtung | Mitglied | stellvertretendes Mitglied |
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Oberhausen-Duisburg e.V. | Barbara Körner (neu)
für Gabriele Hardt |
N.N. |
Caritas Oberhausen | Stephanie Schütte (neu)
für Paul Grünewald | Michael Kreuzfelder |
Evangelische Stiftung Hephata Wohnen gGmbH | Bernd Maasjost (neu)
für Marion Spee | Spee, Marion (neu)
für Bernd Maasjost |
FRIEDENSDORF INTERNATIONAL | Myriam Günzke (neu)
für Sebastian Tinnefeld |
Claudia Peppmüller |
intego Oberhausen | Sabine Stratmann (neu)
für Jürgen Müller | Jana Mölleken (neu)
für Sabine Stratmann |
Integrationsfachdienst (IFD) | Sabine Stratmann | Jana Mölleken (neu)
für Jürgen Müller |
Lebenshilferat | Petra Kempken (neu)
für N.N. |
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TuS Alstaden 1887/97 e.V. | N.N.
für Rolf-Peter Sommerfeldt |
N.N. |
Sachverhalt
Begründung
Die Neuaufnahme in den Beirat für Menschen mit Behinderung ist im §2 Abs. 3 und 4 der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013 geregelt:
„Die Vertreterinnen und Vertreter der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind dem Rat der Stadt Oberhausen von den jeweiligen Organisationen und Einrichtungen schriftlich zu benennen.
Der Rat der Stadt Oberhausen kann weitere Beiratsmitglieder bestellen, die nicht einer der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen angehören müssen. Der Beirat kann dem Rat der Stadt Vorschläge für die Bestellung weiterer Beiratsmitglieder unterbreiten; an die Vorschläge des Beirates ist der Rat der Stadt nicht gebunden.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,7 kB
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