Beschlussvorlage - B/17/2506-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Stadt Oberhausen am Projektaufruf des Bundeshier: Bundesprogramm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- A. Beulshausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2022
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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20.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt die Teilnahme der Stadt Oberhausen am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ mit einer maximalen Beteiligung in Höhe von 25% der Gesamtkosten (Eigenanteil für Kommunen in Haushaltsnotlage).
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung am Interessensbekundungsverfahren durch Erstellen und Einreichen einer Projektskizze teilzunehmen.
Sachverhalt
Begründung
Der Bereich 2-5/Sport verfolgt das Ziel -wie in den vergangenen Jahren auch- die Ertüchtigung und Sanierung der Oberhausener Sportlandschaft, nach Möglichkeit unter Einbindung von Fördermitteln, laufend fortzusetzen.
Ende Juli 2022 erfolgte der Projektaufruf 2022 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Gefördert werden investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Hervorgehoben wird darüber hinaus die besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Eine Projektskizze ist bis spätestens 30.09.2022 beim Bundesinstitut für Bauen, Stadt- und Raumforschung (BBSR) online einzureichen. Bis zum 23.09.2022 ist dem für Städtebau zuständigen Landesressort eine formlose Anzeige zuzuleiten, dass und mit welchem Projekt eine Teilnahme am Förderprogramm beabsichtigt ist.
Nach den Förderrichtlinien ist ein Ratsbeschluss zur Beteiligung der Kommune am Förderprogramm erforderlich.
Mit Blick auf die enge Zeitschiene, arbeiten Sportverwaltung und ein einbezogenes Ingenieurbüro aktuell unter Hochdruck an den Grundlagenplanungen. Eine Kostenberechnung liegt bislang nicht vor. Erste Einschätzungen deuten auf ein Projektvolumen von ca. 2,5 Mio. Euro hin. Die im Interessensbekundungsverfahren einzureichende Projektskizze ist Grundlage für den Auswahlprozess. Im weiteren Verfahren, bei Auswahl des Projekts durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, ist eine Weiterentwicklung möglich und auch gängige Praxis.
Die städtische Turnhalle an der Ripsdörnestraße liegt im Oberhausener Stadtbezirk Osterfeld. In der Vergangenheit war die Turnhalle der direkt benachbarten, ehemaligen Fröbelschule zugeordnet, die über Jahrzehnte im Quartier Rothebusch als Hauptschule sowie zuletzt als Förderschule in Betrieb war. Nach der Schließung der Fröbelschule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurden das alte Schulgebäude sowie die dazugehörige Turnhalle ab 2015 als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt. Nach Schließung der Flüchtlingsunterkunft wurde der in der Turnhalle seinerzeit schon bestehende hohe Sanierungsstau nicht beseitigt. Stattdessen wurde das Turnhallengebäude in den letzten Jahren als Lagerraum genutzt. (Ausstattungsgegenstände für Flüchtlingsunterkünfte).
Bereits in der Vergangenheit wurden im Zuge der Schulentwicklungsplanung und der lfd. Haushaltskonsolidierung verschiedene Turnhallen und Gymnastikräume geschlossen (Turnhalle Tackenbergschule, Turnhalle Albert-Schweitzer-Schule, Gymnastikraum Robert-Koch-Schule (alt)). Eine weitere Verdichtung des Sportbetriebs in anderen Hallen des Stadtbezirks ist nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund ist die Wiederinbetriebnahme der Turnhalle an der Ripsdörnestraße eine notwendige Planungsoption. Neben der dringend erforderlichen Erneuerung des Innenraums, ist eine umfangreiche energetische Sanierung (Photovoltaik und Solarthermie) sachlich unabdingbar und förderrechtlich opportun. Zusätzlich gehört im Zuge einer ganzheitlichen und integrierten Planung die Option einer Grünbedachung zum Prüfungsportfolio.
Teile der umliegenden Fläche des alten Schulgebäudes der Fröbelschule (Altbau) wurden bereits vermarktet. Hier soll in absehbarer Zeit eine Straßenrandbebauung (Wohnraum) entstehen. Der sog. Neubau bleibt vorerst erhalten, da von dort ein direkter Zugang zur Turnhalle gegeben ist. Aus planungsrechtlichen Gründen können weder der Neubau noch die Turnhalle einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Die sanierte Turnhalle würde im Ergebnis unter anderem dem Schul- und Vereinssport, Sportkursen und freien Gruppen des Bezirks Osterfeld wieder als moderner Sportraum zur Verfügung stehen.
Darüberhinausgehende Überlegungen der Stadt Oberhausen, im Austausch mit dem Stadtsportbund und dem Sportbildungswerk Oberhausen, münden in Planungen, den neueren Teil der ehemaligen Fröbelschule (Baujahr: 1968) auch zukünftig als Immobilie zu nutzen und in ein neues "Haus des Sports" umzuwandeln. Mit einer direkt an das Gebäude angeschlossenen, sanierten Turnhalle würden sich allen Beteiligten neue Synergieeffekte eröffnen. Der zusätzliche Bewegungsraum in unmittelbarer Nähe des Sportbildungswerkes und des Stadtsportbundes könnte zu einer Erweiterung und Ausdifferenzierung des bereits bestehenden Sportangebotes führen und neue Angebotsstrukturen ermöglichen, die unmittelbar der Bevölkerung zugutekämen.
Eine Konkretisierung des Projekts erfolgt im Anschluss an die Auswahlentscheidung in einem umfassenden Beteiligungsprozess mit den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern.
