Berichtsvorlage - M/17/2349-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Hinsichtlich der Auswirkungen des Ukraine-Krieges hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) am 11.04.2022 per Verordnung (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) zunächst geregelt, wie mit den Aufwendungen verfahren werden soll. Es soll zunächst eine gesonderte buchhalterische Erfassung erfolgen. Außerdem wurde die Verpflichtung zur Aufstellung einer Nachtragssatzung aufgrund von im Zusammenhang mit dem Krieg entstandenen Mehraufwendungen aufgehoben. Der Kämmerer hat dem Rat der Stadt zum Ende eines Quartals einen Bericht vorzulegen, erstmals zum Stichtag 30. Juni 2022.

Um die Transparenz der im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden sowie weiterer Hilfen und Unterstützungsleistungen anfallenden Erträge und Aufwendungen sicherzustellen, wurden entsprechende Aufträge, zur Bewirtschaftung durch die betroffenen Bereiche, angelegt. Außerdem konnten in den konsumtiven Controlling-Gesprächen des 1. Halbjahres 2022 unverbindliche Prognosen erstellt werden.

Folglich belaufen sich mit Stand 30.06.2022 die Erträge auf 3.155.503 EUR und Aufwendungen auf

-3.681.745 EUR (saldiert -526.242 EUR). Die zum Jahresende prognostizierten Erträge betragen 16.256.625 EUR und die Aufwendungen -17.877.854 EUR (saldiert -1.621.229 EUR). Es ist absehbar, dass diverse weitere Aufwendungen anfallen werden, welche derzeit nicht verlässlich beziffert werden können. Diese werden im nächsten Quartalsbericht zum 30.09. ihren Niederschlag finden.

 

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Anlagen

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