Beschlussvorlage - B/17/2459-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) im Kindergartenjahr 2022/2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Ridders
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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14.09.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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26.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass der Landeszuschuss in Höhe von 805.600,00 EUR, für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung, im Kindergartenjahr (KJ) 2022/23 gemäß § 48 Abs. 2 KiBiz um den 25 prozentigen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 201.400,00 EUR aus städtischen Mitteln erhöht wird.
Der in der Begründung dargestellten Verteilung der Fördergelder für die Bezuschussung flexibler Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt. Zuschüsse werden nach Antragsstellung für entsprechende Angebote an die Träger von Kinderbetreuungsangeboten weitergeleitet.
Für die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse stehen im Haushalt 2022 bei dem Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Zum Haushalt 2023 werden entsprechende Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung bei dem vorgenannten Produkt und Kostenart eingeplant.
Für die städt. Kindertageseinrichtungen stehen im Haushalt 2022 beim Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 501200 – Tarifliche Beschäftigte sowie Kostenart 533128 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Zum Haushalt 2023 werden die notwendigen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.
Deckungsvorschlag
Landeszuschuss in Höhe von 805.600,00 EUR beim Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, jeweils anteilig in den Haushaltsjahren 2022/2023.
Sachverhalt
Begründung
Allgemeines
Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Erweiterung von Öffnungs- und Betreuungszeiten ausgestaltet. Die Bezuschussung des Landes NRW dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung. In § 48 KiBiz benennt der Gesetzgeber konkrete Möglichkeiten für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung hat das Jugendamt zu entscheiden, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden.
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass in allen Oberhausener Sozialräumen ein bedarfsgerechtes und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder im Elementarbereich vorgehalten werden kann.
Gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind folgende Angebotsformen in KTE (Kindertageseinrichtungen) und KTP (Kindertagespflege) förderfähig:
1. „Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,
2. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen,
3. Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17:00 Uhr und vor 07:00 Uhr,
4. bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,
5. zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie
6. ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz“
Mit LVR-Rundschreiben vom 13. Juni 2022 teilte das Landesjugendamt Rheinland per Leistungsbescheid mit, dass dem Jugendamt Oberhausen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2021/22 ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 805.600,00 EUR zur Verfügung gestellt wird. Dieser Betrag erhöht sich durch den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent um 201.400,00 EUR auf einen Betrag von insgesamt 1.007.000,00 EUR.
Die Verteilung der Mittel erfolgt orientiert an den Berechnungen aus dem Vorjahr und läuft über ein schriftliches Antragsverfahren beim Jugendamt.
Trägergespräche – Evaluation der bisherigen Angebote und Angebotsplanung
Um weiterhin an die Flexibilisierungsangebote aus den Kindergartenjahren (KJ) 2020/21 und 2021/22 anzuknüpfen und diese bedarfsgerecht weiterzuentwickeln wurde im Frühjahr 2021 eine Elternbefragung in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen durchgeführt, deren Ergebnisse im Juni 2021 dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt wurden (Vgl. Drucksache-Nr.: M/17/0696-01).
Die Ergebnisse der Elternbefragung dienten wie im Vorjahr mit ihren möglichen Konsequenzen für die Oberhausener Betreuungslandschaft als Orientierung und flossen in den Einzelgesprächen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen (KTE) ein.
Die Fragestellungen, die bereits im vergangenen Kindergartenjahren zielführend für die Gestaltung flexibler Angebote waren, fanden auch in den diesjährigen Planungsgesprächen zu Flexibilisierungsangeboten gemäß § 48 KiBiz wieder Anwendung:
1. Was ist mit Blick auf das Kindeswohl bei der Flexibilisierung zu berücksichtigen?
2. Welche Bedarfe / Nachfragen von Eltern bzgl. der Flexibilisierung sind bekannt?
3. Welche neuen Ideen zur Flexibilisierung haben Sie?
4. Was ist aus Ihrer Sicht zum Thema „Flexibilisierung“ noch zu berücksichtigen?
Die Bereitschaft der Träger, Flexibilisierungsangebote für die Oberhausener Familien zu unterbreiten, ist trotz der diversen Herausforderungen vor die sich die KTE-Landschaft gestellt sieht, sehr hoch. Trotz des zunehmenden Fachkräftemangels und Unsicherheiten bzgl. der anhaltenden Corona-Pandemie konnten für das KJ 2022/23 neue Flexibilisierungsangebote entwickelt werden, um den Bedarfen der Familien gerecht zu werden.
Die Trägergespräche hatten in diesem Jahr einen weiteren Schwerpunkt. Es wurde gemeinsam mit den Trägervertretungen evaluiert, welche der Flexibilisierungsmaßnahmen im KJ 2021/ 2022 von den Eltern angenommen wurden und im KJ 2022/23 weitergeführt und weiterentwickelt werden.
Evaluation Flexibilisierungsmaßnahmen im KJ 2021/ 2022
Die erweiterte Öffnung über 47 Stunden hinaus und die Angebote der Randzeitenbetreuung waren für die Kindertageseinrichtungen nicht neu und von daher auch im letzten KJ 2021/22 einfach und problemlos umzusetzen.
Des Weiteren wurde das einrichtungsübergreifende Betreuungsangebot während der Schließtage zum Jahreswechsel an beiden Oberhausener Standorten von Eltern genutzt, so dass auch in diesem Jahr beabsichtigt ist, an zwei Standorten eine Betreuung zwischen Weihnachten und Neujahr erneut anzubieten.
Das flexible Betreuungsangebot für die Kinder der Schausteller, anlässlich der Fronleichnams Kirmes in Oberhausen-Sterkrade, wurde 2022 umfänglich in Anspruch genommen. Alle Familien signalisierten, auch im Jahr 2023 auf das Angebot zurückgreifen zu wollen, daher plant der Träger, dieses Angebot auch im Jahr 2023 aufrechtzuerhalten.
Die ergänzenden Kindertagespflegeangebote gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz sind unverändert gut von Familien mit Kindern in der Kita in Anspruch genommen worden.
Auch die Flexibilisierung der vorhandenen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen, also die Einzelfallangebote einer erweiterten Betreuung von fünf bis zehn Wochenstunden in familiär schwierigen Phasen, wurden von Eltern bei Bedarf angefragt und genutzt.
Das Angebot der übergreifenden Samstagsöffnung war nicht in der gewünschten Form umzusetzen. Zum einen machte das Anhalten der Corona Pandemie eine Mischung von Gruppen gemäß Betreuungsverordnung unmöglich. Zum anderen musste ein Antrag auf Betriebserlaubnis des Trägers Löwenzahn unter Stellungnahme der Stadt Oberhausen an das Landesjugendamt erfolgen. Nach mehreren Rücksprachen und in Zusammenhang mit dem erhöhten Arbeitsaufkommen durch Corona -auch beim Landesjugendamt- konnte die Betriebsgenehmigung nicht zeitnah erfolgen. Letztendlich wurde aber durch das Landesjugendamt festgestellt, dass das Angebot in dieser Form nicht genehmigungsfähig war. Das führte dazu, dass der Träger ab Ende April 2022 umgesteuert hat und für Kinder aus der eigenen Einrichtung ein Samstags-Angebot vorhalten konnten.
Das Jugendamt und Träger hat für das Kindergartenjahr 2022/23 nun ein neues Angebot für die Wochenend- und Feiertagsbetreuung entwickelt, das keine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt benötigt (s. „Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen - Angebot „Kita zuhause“).
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Fördergelder
Zur Verteilung der Zuschüsse werden durchschnittliche Personalkostenwerte einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft laut KGST 2021/22 pro Stunde im Jahr zugrunde gelegt. Die Berechnungen basieren auf der Entgelttabelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst –. In die Berechnung fließt eine 3-prozentige Tarifsteigerung für das KJ 2022/23 mit ein. In diesem Jahr werden die Gelder für das KJ 2022/23 nochmals um 2 % Punkte erhöht, da die Trägerlandschaft erwartet, dass beispielsweise eine Erhöhung der Regenerationstage, Erhöhung diverser Zusatzleistungen zur Gewinnung von Personal sich erhöhen werden. Eine wöchentliche zusätzliche Öffnungsstunde der Kindertageseinrichtung wird pauschal mit 3.400,00 EUR im Jahr bezuschusst (Jahres-Arbeitgeber-Brutto / 39 Std.). Mit diesem Betrag stehen Mittel zur Finanzierung von einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft pro Stunde im Jahr zur Verfügung. Sofern in Kindertageseinrichtungen auch samstags Betreuungsangebote stattfinden, wird diese Jahrespauschale mit einem Aufschlag von 25 Prozent versehen (s. Tab. 1).
Projekte sind von dieser Berechnungsgrundlage ausgenommen und werden im Anhang separat dargestellt.
Tab. 1 und 2: Berechnung eines Jahres-Stundensatzes für eine Fach- und Ergänzungskraft


Förderung von flexiblen Angeboten in Oberhausen
Auf Basis der einrichtungsscharfen Auswertung der Elternbefragung sowie der darauf Bezug nehmenden Trägergespräche werden im KJ 2022/23 folgende Betreuungsangebote gemäß § 48 KiBiz in Oberhausen vorgehalten:
Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
Gefördert werden Kindertageseinrichtungen, die tatsächlich über 47 Stunden pro Woche hinaus geöffnet haben. Durch die Förderung werden einerseits Kindertageseinrichtungen unterstützt, die ihre Öffnungszeit entsprechend erweitern. Anderseits finden Kindertageseinrichtungen Berücksichtigung, die aktuell schon Öffnungszeiten von mehr als 47 Wochenstunden vorhalten.
Die Förderung setzt ein, wenn die 47 Wochenstunden um mindestens eine halbe Stunde überschritten werden. In Oberhausen öffnen 30 Kindertageseinrichtungen mehr als 47 Stunden in der Woche.
Im KJ 2022/23 stehen hierfür insgesamt Zuschüsse in Höhe von 343.500,00 EUR zur Verfügung (s. Anlage I, Tab. 1).
Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen
Fünf Oberhausener Kindertageseinrichtungen werden sich im KJ 2022/23 an einer Wochenendbetreuung zu Hause bei den Eltern mit Kindern in der eigenen Kindertageseinrichtung versuchen. Fünf Kindertageeinrichtungen des Trägers Löwenzahn bieten jeweils zweimal wöchentlich sowohl am Wochenende als auch an Feiertagen eine zusätzliche, individuelle Betreuungszeit in der Familie von bis zu 5 Stunden am Tag an. Diese flexible Angebotsstruktur „Kita zuhause“ ist für Eltern mit besonderem und außergewöhnlichem Betreuungsbedarf in Notfällen oder bei Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten entwickelt worden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kinder, die bereits in unserer Kita betreut werden und findet durch Fachkräfte der jeweiligen Kita im häuslichen Umfeld statt. Das Angebot „Kita zuhause“ hat für diese besonderen Bedarfsfälle das Wohl der Kinder und eine nicht-institutionalisierte Unterstützung der Familie zum Ziel. Kinder werden zuhause, im bekannten Rahmen und auch in „sonst üblichen“ Tagesstrukturen betreut.
Dieses Angebot wird mit einer Summe von 135.000, 00 EUR bezuschusst (s. Anlage I, Tab. 2).
Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17:00 Uhr und vor 07:00 Uhr
Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarf es teilweise auch erweiterter Öffnungszeiten in Form einer Randzeitenbetreuung in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Das KiBiz definiert diese sogenannten Randzeiten als Betreuungszeiten vor 07:00 Uhr morgens und nach 17:00 Uhr am Nachmittag. Im KJ 2022/23 bieten sechs Kindertageseinrichtungen und 18 Kindertagespflegestellen Randzeitenbetreuung an.
Die Satzung der Kindertagespflege hat die bisherigen Eckpfeiler zur Randzeitenbetreuung modifiziert und das Zeitfenster zur Randzeitenbetreuung am KiBiz orientiert deutlich vergrößert. Dadurch ist für Kindertagespflegepersonen der Anreiz geschaffen worden, sich noch stärker als bislang der Randzeitenbetreuung zu öffnen.
Dieses Angebot wird in Höhe von 76.500,00 EUR für die Kindertageseinrichtungen und orientiert an der Satzung der Kindertagespflege (Vgl. Drucksachen-Nr.: B/17/0694-01) in Höhe von 16.740,00 EUR für die Kindertagespflege bezuschusst (s. Anlage I, Tab 3 und 4).
Zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote
Projekt „Sterkrader Kirmes-Kita für Kinder aus Familien beruflich Reisender Juni 2023“
Im Rahmen der Möglichkeit über die Förderung flexibler Angebote soll ein zusätzliches Betreuungsangebot bei unregelmäßigem Bedarf in Oberhausen geschaffen werden. Die Zielsetzung des Pilotprojektes ist es, im Kath. Familienzentrum St. Clemens am Eugen-zur-Nieden-Ring 6 eine Gruppe für 10 bis 15 Kindern von Schaustellerfamilien, die im Rahmen ihrer Geschäfte auf der Fronleichnamskirmes 2023 in Oberhausen tätig sind, auch im nächsten Jahr zu installieren. Die Kindertageseinrichtung hält im Zeitraum vom 06. Juni bis zum 13. Juni 2023 ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Kinder von Schaustellerfamilien vor. Die Eltern werden gezielt angesprochen und an der bedarfsgerechten Ausgestaltung eines Bildungsangebotes beteiligt. Über das Sterkrader Angebot kann eine Anbahnung von Elternbildung erfolgen, die für die frühe Bildung von Kindern beruflich Reisender unabdingbar ist.
Die Kinder werden in der Räumlichkeit der oben benannten Kindertageseinrichtung, die sich mitten auf dem Festplatz der Sterkrader Kirmes befindet, betreut. So bleiben den Eltern lange Anfahrtswege erspart und die Kinder werden nicht aus dem gewohnten Umfeld ausgegrenzt. Zu den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung ist ein Kontakt zu den anderen Kindern, die sich in der Regelbetreuung befinden, möglich (orientiert an den dann bestehenden Kontaktregeln zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen im Rahmen von Regelungen zu Corona). Gegenseitige Einladungen zum gemeinsamen Spiel sind geplant. Separate Angebote sollen den besonderen Bedürfnissen von Kindern auf der Reise gerecht werden. Die Eltern werden über Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die auch auf der Reise umgesetzt werden können, informiert und bei Bedarf auf die Möglichkeit einer Frühförderung aufmerksam gemacht.
Basierend auf den Kostenangaben des Trägers wird ein Zuschuss in Höhe von 12.000,00 EUR berücksichtigt (s. Anlage I, Tab. 5).
Betreuungsangebot zwischen Weihnachten und Silvester
Die Tage zwischen Weihnachten und Silvester sind klassische Schließtage in Kindertageseinrichtungen, in denen keine Betreuung vorgehalten wird. Nichtsdestotrotz gibt es Eltern, die auch in dieser Zeit ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen müssen und eine Betreuung für ihre Kinder benötigen. Um diesen Eltern ein Angebot zu schaffen, bieten zwei Einrichtungen des Kita-Zweckverbandes, das Kath. FZ St. Clemens sowie die die Kath. KTE Herz-Jesu I Kindertagesbetreuung in diesem Zeitraum an. Die Betreuung findet vom 27. bis zum 30. Dezember 2022 statt und gilt für max. 20 Kinder pro Einrichtung. Die Anmeldung steht nur denjenigen Kindern offen, die in den Einrichtungen des Kita Zweckverbandes bereits betreut werden.
Das Angebot wird mit Mitteln in Höhe von 10.800,00 EUR bezuschusst (s. Anlage I, Tab. 6).
Flexibilisierung der vorhandenen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen
Insgesamt machen sich in Oberhausen im KJ 2022/23 doppelt so viele Kindertageseinrichtungen auf den Weg auch innerhalb der vorgehaltenen Betreuungszeiten ein flexibleres Betreuungsangebot für ihre Kinder und Familien vorzuhalten. Feedback-Gespräche mit Eltern in den bisherigen sieben KTE haben deutlich gemacht, dass Familien im Zuge der Flexibilisierung in besonderen Situationen flexible Lösungen innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen benötigen. Vor allem werden flexiblere Möglichkeiten für Bring- und Abholzeiten gebraucht oder zusätzliche Zeiten, in denen vorübergehende Betreuungsbedarfe der Eltern vorhanden sind, die von den ursprünglichen gebuchten Betreuungszeiten abweichen. Hierunter fallen wie im Vorjahr unter anderem Eltern, die an Sprach-, Integrationskursen oder Maßnahmen des Jobcenters teilnehmen und für diesen Zeitraum vorübergehend einen anderen Betreuungsbedarf haben. Ebenso sind Eltern betroffen, die zwar nicht unbedingt im Schichtdienst arbeiten, dennoch nicht jeden Tag die gleichen Arbeitszeiten oder Arbeitsstätten haben, sodass unterschiedliche Fahrtwege eingeplant werden müssen oder die viel Projektarbeit leisten, so dass immer wieder planbare Phasen der Mehrarbeit entstehen können.
Um diesen zusätzlichen bzw. unregelmäßigen Bedarfen gerecht werden zu können, sind ein personeller Mehraufwand sowie Umstrukturierungen in der Personalorganisation erforderlich, die durch eine finanzielle Förderung in Höhe von insgesamt 272.000,00 EUR bezuschusst werden (s. Anlage I, Tab. 7).
Ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz:
Ergänzende Kindertagespflege wird im KJ 2022/23 insbesondere in den Sozialräumen SR 71 OB Mitte/Styrum, SR 72 Oberhausen-Ost, SR 75 Sterkrade Nord und SR 76 Osterfeld angeboten. In diesen Sozialräumen besteht bei Eltern aufgrund der beruflichen Verpflichtungen mehr Betreuungsbedarf als eine Stunde außerhalb der Öffnungszeit der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflegepersonen können diese Tageskinder über die von ihnen regelmäßig betreuten Tageskinder zusätzlich betreuen. Andere Kindertagespflegepersonen können Tageskinder ausschließlich außerhalb der Betreuungszeit der Kindertageseinrichtung betreuen. Auch Wochenend-, oder Feiertagesbetreuung kann angeboten werden. Ein breites Angebot wird für die von den Eltern benötigte Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereitgehalten.
Die Berechnung der ergänzenden Kindertagespflege ergibt sich aus der Satzung der Kindertagespflege in Oberhausen (Vgl. Drucksachen-Nr.: B/17/0694-01), so dass sich die Bezuschussung insgesamt auf einen Wert in Höhe von 59.304,00 EUR beläuft (Vgl. Anlage I, Tab. 8).
Bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen
Bei den individuellen Lebensentwürfen spielt der Faktor Zeit eine große Rolle, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Gerade was die Öffnungszeiten von Einrichtungen betrifft, kann es hier zu Konflikten kommen. So werden Schließzeiten im Laufe eines Jahres oft als zu lange betrachtet, wird eine ganzjährige Öffnungszeit von Eltern gewünscht. Unterschiedliche Geschwisterkonstellationen führen zu ganz individuellen Wünschen in Bezug auf Ferienregelungen, wie auch die häufig anzutreffende Situation, dass Elternteile nach Trennung oder Scheidung in neuen Familienzusammenhängen leben und diese im Umgang mit dem Kind mitberücksichtigt werden müssen. Um diesen Eltern ein Angebot zu schaffen, bietet die Kindertageseinrichtung Giraffenland in Ihrer Einrichtung eine fast ganzjährig durchgehende Öffnung an und verzichten vor allem auf Schließzeiten während der Ferien (Ausnahmeregelung: Vom 24.12. bis 01.01. ist die Einrichtung geschlossen).
Das Angebot wird mit Mitteln in Höhe von 23.850,00 EUR bezuschusst (s. Anlage I, Tab. 9).
Ausblick
Die Oberhausener Träger von Kinderbetreuungsangeboten haben nun die Möglichkeit über ein Interessensbekundungsverfahren bis zum 01.12.2022 weitere Angebote im Rahmen der Flexibilisierung von Betreuungszeiten bei der örtlichen Jugendhilfeplanung einzureichen. Es können noch insgesamt Fördermittel in Höhe von bis zu 57.306,00 EUR für das KJ 2022/23 abgerufen werden. Der entsprechende Vordruck ist der Vorlage beigefügt (s. Anlage II)
Basierend auf den Erfahrungen aus dem KJ 2022/23 und unter Berücksichtigung der sich stetig entwickelnden Elternbedarfe sind die vorgehaltenen Angebote jährlich zu evaluieren und die Förderkriterien dementsprechend anzupassen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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