Beschlussvorlage - B/17/2381-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2022 beim Auftrag 330003010107-Pandemie Grundschulen, Kostenart 523800-Erstattungen an übrige Bereiche, in Höhe von 452.100,00 EUR zu.

Deckungsvorschlag:

Mehrertrag in Höhe von 334.800,00 EUR durch Erstattungen des Landes NRW in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (418.500,00 EUR) beim Auftrag 330003010107-Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100-Zuweisungen vom Land, sowie Einsparungen beim Auftrag 310006050303-Ferienangebote, Kostenart 533123-Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 33.600,00 EUR und Kostenart 543188-FL Beschaffungswesen in Höhe von 83.700,00 EUR.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen“ für Kinder und Jugendliche stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes den Schulen für 2021 und 2022 insgesamt 430 Mio. Euro zur Verfügung. Mit diesem Programm werden Schulen mit den vier Bausteinen „Extra-Geld“, „Extra-Zeit“, „Extra-Personal“ und „Extra-Blick“ darin unterstützt, die Folgen der Pandemie so gut wie möglich aufzuarbeiten und auszugleichen.

 

Extra-Zeit

 

Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits im März 2021 das Programm „Extra-Zeit zum Lernen“ gestartet. Zunächst wurden damit außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote bis zum Ende der Sommerferien 2022 gefördert. Das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ zum Ausgleich von pandemiebedingten Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen wurde im Mai 2022 verlängert und flexibilisiert. Damit hat nun auch das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ eine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2022.

 

Das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ ermöglicht eine Vielzahl von Angeboten. Für folgende Angebote können Fördermittel beim Land beantragt werden:

 

  • individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen
  • Individuelle Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gem. §15 AO-SF
  • Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen

 

 

Gefördert werden Personal- und Sachkosten, die für die Durchführung der außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote entstehen. Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die auf maximal 500 EUR pro Tag (6 Zeitstunden) und Gruppe begrenzt sind, gewährt. Die Gruppengröße beträgt 8 bis 15 Teilnehmende. Die Betreuung pro Gruppe soll grundsätzlich durch zwei Personen stattfinden. Sollten an einem Standort mehrere Gruppen eingerichtet werden, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden, solange am Standort eine übergeordnete Aufsicht durch pädagogisch qualifiziertes Personal gewährleistet ist.

 

In 2021 wurden insgesamt 115 Lernangebote durch das Land gefördert:

 

Osterferien     23 Gruppenangebote    57.884,52 EUR

Sommerferien    46 Gruppenangebote  180.050,42 EUR

Herbstferien                 46 Gruppenangebote      147.633,45 EUR

     115 Gruppenangebote 385.568,39 EUR

 

Die Gesamtaufwendungen für alle 115 außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote betrugen 388.568,39 EUR. Das Land hat diese Maßnahmen mit 80% =308.454,71 EUR gefördert. Der Eigenanteil der Stadt betrug in 2021 insgesamt 77.113,68 EUR.

 

In 2022 hat sich die Anzahl der außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote nochmals erhöht. So wurden für die Osterferien Fördermittel für insgesamt 43 Gruppenangebote beantragt und durchgeführt.

 

Für die Sommerferien 2022 lagen Anträge für 44 Gruppenangebote vor. Für die Herbstferien 2022 wird mit einer Anzahl von Anträgen vergleichbar derer in den Herbstferien 2021 gerechnet. Hinzu kommen in den Sommerferien 28 Gruppenangebote, die aufgrund der Rückführung der Ferienangebote für Kinder des Offenen Ganztages nun im Verantwortungsbereich des Bereichs 3-3/Schule liegen.

 

In der ersten Hälfte der Sommerferien 2022 vom 27.06.-15.07.2022 und in den Herbstferien 2022 vom 04.10.-14.10.2022 werden an 9 Schulstandorten Betreuungsangebote für Kinder im Offenen Ganztag angeboten. Diese Betreuungsangebote in den Sommer- und Herbstferien 2022 werden nicht in ihrer bekannten Art und Weise als Ferienspiele, sondern als zusätzliche Standorte für eine individuelle Lernförderung für Grundschulkinder durchgeführt. Daher können in 2022 auch für diese Angebote Fördermittel über das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ beantragt werden. Es ist aber zu berücksichtigen, dass für diese Angebote keine Teilnehmerbeiträge erhoben werden können. Den Kindern soll während der Betreuungszeit eine warme Mahlzeit angeboten werden. Für die Teilnahme am Mittagessen sind Entgelte zu entrichten. Für Bezieher von Sozialleistungen ist das Mittagessen kostenfrei (BUT-Leistung). Die Abrechnung der Entgelte für das Mittagessen erfolgt in 2022 weiterhin über den Bereich 3-1-50/Jugendförderung.

 

Folgende Gruppenangebote wurden in 2022 durchgeführt bzw. sind in Planung:

 

außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote Ostern 2022

 

 

 

 

 

Standort/

 

beantragte

Anzahl der

Durchführungszeitraum

Antragsteller

Zuwendung

Gruppen

 

 

 

 

 

 

Verein zur Betreuung von Schulkindern

 

 

Brüder-Grimm-Schule

8.000,00

4

11.04.-14.04.2022

 

 

 

 

 

Die Kurbel

 

 

 

 

Hirschkampschule

8.000,00

2

11.04.-22.04.2022

Theodor-Heuss-Realschule

12.000,00

3

11.04.-22.04.2022

 

 

 

 

 

AWO Oberhausen

 

 

 

Sophie-Scholl-Gymnasium

14.000,00

7

11.04.-22.04.2022*

Concordiaschule

6.000,00

3

11.04.-14.04.2022

Ruhrschule

 

8.000,00

2

11.04.-22.04.2022

Schule am Siedlerweg

4.000,00

2

11.04.-14.04.2022

 

 

 

 

 

Kompetenzwerk

 

 

 

Alsfeldschule

16.000,00

4

11.04.-22.04.2022

Melanchtonschule

20.000,00

6

11.04.-22.04.2022

Steinbrinkschule

20.000,00

6

11.04.-22.04.2022

Grundschule Buschhausen

16.000,00

4

11.04.-22.04.2022

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

132.000,00

43

 

80% Förderung

105.600,00

 

 

20% Eigenanteil Stadt

26.400,00

 

 

 

*tägliches Angebot für 3 Stunden

 

außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote Sommer 2022

 

 

 

 

 

Standort/

 

beantragte

Anzahl der

Durchführungszeitraum

Antragsteller

Zuwendung

Gruppen

 

 

 

 

 

 

Verein zur Betreuung von Schulkindern

 

 

Brüder-Grimm-Schule

20.000,00

4

27.06.-08.07.2022

 

 

 

 

 

Caritasverband Oberhausen

 

 

 

Projekthaus Osterfeld*

5.000,00

2

27.06.-08.07.2022

 

 

 

 

 

AWO Oberhausen

 

 

 

Sophie-Scholl-Gymnasium

12.500,00

5

25.07.-05.08.2022

Wunderschule I

2.500,00

1

27.06.-01.08.2022

Wunderschule II

2.500,00

1

04.07.-08.07.2022

Concordiaschule I

20.000,00

4

27.06.-08.07.2022

Concordiaschule II

2.500,00

1

11.07.-15.07.2022

Ruhrschule I

 

2.500,00

1

04.07.-08.07.2022

Ruhrschule II

 

2.500,00

1

11.07.-15.07.2022

Schule am Siedlerweg I

5.000,00

2

27.06.-01.07.2022

Schule am Siedlerweg II

5.000,00

2

04.07.-08.07.2022

Brüder-Grimm-Schule

2.500,00

1

11.07.-15.07.2022

 

 

 

 

 

Kompetenzwerk

 

 

 

Alsfeldschule

30.000,00

6

27.06.-05.08.2022

Melanchtonschule

30.000,00

6

27.06.-05.08.2022

Steinbrinkschule

30.000,00

6

27.06.-05.08.2022

Grundschule Buschhausen

30.000,00

6

27.06.-05.08.2022

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

202.500,00

49

 

80% Förderung

162.000,00

 

 

20% Eigenanteil Stadt

40.500,00

 

 

 

 

 

 

 

*in Kooperation mit der Robert- Koch-Schule und der Erich-Kästner-Schule

 

Zusätzliche Lernangebote in den Sommerferien an 9 Standorten an 15 Tagen:

 

Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote Sommer 2022

 

 

 

 

 

Standort/

 

beantragte

Anzahl der

Durchführungszeitraum

Antragsteller

Zuwendung

Gruppen

 

 

 

 

 

 

Verein zur Betreuung von Kindern

 

 

Schwarze-Heide-Schule

22.500,00

3

27.06.-15.07.2022

Schule am Froschenteich

22.500,00

3

27.06.-15.07.2022

Rolandschule

22.500,00

3

27.06.-15.07.2022

 

 

 

 

 

Die Kurbel

 

 

 

 

Hirschkampschule

22.500,00

3

27.06.-15.07.2022

Wunderschule

22.500,00

3

27.06.-15.07.2022

Melanchtonschule

22.500,00

3

27.06.-15.07.2022

 

 

 

 

 

AWO Oberhausen

 

 

 

Marienschule

22.500,00

3

27.06.-15.07.2022

 

 

 

 

 

Verein zur Betreuung von Kindern der Hartmannschule

Hartmannschule

22.500,00

3

27.06.-15.07.2022

 

 

 

 

 

Caritasverband Oberhausen

 

 

 

Robert-Koch-Schule

30.000,00

4

27.06.-15.07.2022

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

210.000,00

28

 

80% Förderung

168.000,00

 

 

20% Eigenanteil Stadt

42.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungskostenpauschale 10%

21.000,00

 

 

Für die Herbstferien rechnet die Verwaltung mit dem gleichen Antragsvolumen, wie im Vorjahr 2021 (147.633,45 EUR, aufgerundet 150.000,00 EUR). Hinzu kommen in den Herbstferien ebenfalls die 28 Gruppenangebote mit einem Antragsvolumen von 126.000,00 EUR, plus die 10% Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 12.600,00 EUR. Die Standorte für die Herbstferien sind noch nicht bekannt. Sie werden durch den Arbeitskreis „Qualitätszirkel der freien Träger in der OGS“ erarbeitet und festgelegt.

 

 

Voraussichtlich förderfähige Gesamtaufwendungen:   

 

Osterferien       132.000,00 EUR

Sommerferien I      202.500,00 EUR

Sommerferien II      210.000,00 EUR

Herbstferien I       150.000,00 EUR

Herbstferien II                               126.000,00 EUR

 

Gesamt:       820.500,00 EUR

 

Nicht förderfähige Aufwendungen:

 

Damit die freien Träger die zusätzlichen 28 Angebote in den Sommer- und Herbstferien an 9 Standorten anbieten können, benötigen sie zusätzliche Mittel. Den Trägern ist angelehnt an das OGS-Abrechnungsverfahren eine 10%ige Verwaltungskostenpauschale auf die nachgewiesenen Personalkosten zu gewähren. Voraussichtlich werden hierfür folgende zusätzliche Mittel benötigt:

 

Sommerferien:      21.000,00 EUR

Herbstferien:                               12.600,00 EUR

Verwaltungskostenpauschale:    33.600,00 EUR

 

Gesamtaufwendungen 2022:     854.100,00 EUR

Planansatz 2022:                            402.000,00 EUR

Mehrbedarf:       452.100,00 EUR

 

Für das Haushaltsjahr 2022 sind unter dem Auftrag 330003010107-Pandemie Grundschulen, Kostenart 523800-Erstattung an übrige Bereiche überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 452.100,00 EUR zu beantragen.

 

Deckungsvorschlag:

 

Eine Refinanzierung über Elternbeiträge ist für die außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote nach den geltenden Förderrichtlinien nicht möglich.

 

Das Land NRW gewährt Zuwendungen für die Durchführung außerschulischer Angebote und fördert 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mehrertrag beim Auftrag 330003010107-Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100-Zuweisungen vom Land in Höhe von 334.800,00 EUR.

 

Erwartete Landesförderung2022:   656.400,00 EUR

Planansatz 2022:                       321.600,00 EUR

Mehrertrag:      334.800,00 EUR

 

Die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 33.600,00 EUR werden in Absprache mit dem Fachbereich 3-1-50/ Jugendförderung aus den ersparten Mitteln des Bereichs 3-1/ Kinder, Jugend und Familie, Auftrag 310006050303-Ferienangebote, Kostenart 533123-Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen bereitgestellt. Des Weiteren werden in Absprache mit dem Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie 83.700,00 EUR durch Einsparungen beim Auftrag 310006050303-Ferienangebote, Kostenart 543188-FL Beschaffungswesen gedeckt.

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