Beschlussvorlage - B/17/2373-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Teilzeit-Planstelle im Dezernat 1/Finanzen und Kultur „Fördermanagement für den Kulturbereich“ mit der Eingruppierung A 11 LBesG tg. EG 10 TVöD/ S15 TVöD SuE

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]  39.050 EUR

    Kompensation zur Stelleneinrichtung ist gegeben

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Durch den Bund und das Land werden immer mehr Mittel für die Kultur über Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen europäische Förderprogramme, die eng an das Büro für Interkultur angebunden sein müssen, da dort immer auch europäische und internationale Partner benötigt werden.

 

Da die kulturellen Angebote der Stadt freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben sind, sind die städtischen Kultureinrichtungen besonders darauf angewiesen Fördermittel zu generieren. Insbesondere für die Digitalisierung, die Anforderungen der Diversität und die kulturelle Bildung werden die zusätzlichen Fördermittel immer wichtiger, um in den Kultureinrichtungen zukunftsfähig zu bleiben und der gesamten Bevölkerung auch weiterhin zeitgemäße Angebote bieten zu können.

 

Für den gesamten Kulturbereich ist daher dringend eine Stelle zur ständigen Begleitung von Fördermaßnahmen zu installieren.

 

Um die Dringlichkeit der Stelleneinrichtung deutlich zu machen, sind im Folgenden einige Projekte aufgeführt, die in Zukunft betreut werden müssen:

 

-          Creative City: Für das Projekt, dass im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ durchgeführt wird, erhält die Stadt (hier Dezernat 1) eine Fördersumme in Höhe von 2.862.000 EUR. Das Projekt läuft von 2022-2025. Die Stadt ist u.a. für koordinierende Aufgaben, Absprachen mit dem Fördermittelgeber, Abruf und Einsatz der Fördermittel, Erstellung der Verwendungsnachweise und das Vergabeverfahren zuständig.

-          LVR-Förderung: Das Dezernat 1 hat im Rahmen der regionalen Kulturförderung 2 Anträge gestellt. Zum einen geht es um die Umsetzung eines digitalen Museums zum anderen um die Erstellung eines Kulturentwicklungskonzeptes. Auch hier sind koordinierende Aufgaben, Absprachen mit dem Fördermittelgeber sowie das Vergabeverfahren zu übernehmen.

-          C.lab: Für das Projekt c.lab hat die Stadt Oberhausen eine Fördersumme in Höhe von 500.000 EUR erhalten. Im Rahmen dieses Projektes soll die Innenstadt nachhaltiger und bedarfsgerechter gestaltet werden. Das Projekt läuft noch bis 2024. In Kooperation mit dem Institut Fraunhofer Umsicht werden Workshops und Gesprächsrunden durchgeführt und konkrete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt.

 

-          Für weitere Projekte sollen Fördermittel akquiriert werden z.B.:

  1. Umzug der Musikschule nach Sterkrade
  2. Umbau Theater Oberhausen – 2. Bauabschnitt (barrierefreier Zugang Saal 2 u.a.)
  3. Comic-Schwerpunkt Ludwig Galerie

 

 

 

 

 

 

 

Aufgaben im Fördermanagement

 

  • Fördermittelakquise im Kulturbereich auf den Ebenen EU, Bund und Land
  • Identifikation von Förderbedarfen der städtischen Kultureinrichtungen
  • Weitergabe zielgerichteter Information, Beratung und Empfehlung über Fördermöglichkeiten
  • Zentrale Ansprechperson für prüfende Stellen, Projektdurchführende, Geldgeber
  • Aktive Netzwerkpflege zu Fördermittelgebern auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene
  • Koordination des Fördermanagements mit Schnittstellen anderer Bereiche
  • Prüfung der gegebenen Förderrichtlinien/ Förderrechtliche Bestimmungen ermitteln und an die Fachbereiche kommunizieren
  • Überblick über erhaltene und ausbezahlte Fördergelder
  • Vorkalkulation benötigter Fördermittel
  • Ggf Unterstützung der Kultureinrichtung während der Phase der Antragsstellung
  • Sicherstellung eines koordinierten Ablaufs aller Förderprojekte
  • Aufbau und Pflege einer Gesamtübersicht über abgeschlossene, geplante und laufende Projekte im städtischen Kulturbereich
  • Evaluation von Förderprojekten hinsichtlich Wirkung, Effizienz und ihrem Nutzen
  • Unterstützung der Projektdurchführenden z.B. bei Qualitätskontrollen, Budgetvorgaben oder Änderungsmitteilungen an Zuwendungsgeber oder Sponsoren
  • Abstimmung der Förderanträge mit Beteiligten
  • Sicherstellung einer rechtssicheren Dokumentation von Projekten

 

Zurzeit findet unter Federführung des Dezernates 0 eine Überprüfung der Zentralisierung des Fördermanagements statt. Vorbehaltlich des endgültigen Ergebnisses dieser Überprüfung soll die Stelle zunächst im Dezernat 1 angesiedelt werden.

 

Geplant ist, die Teilzeit-Planstelle mit einer bereits vorhandenen Mitarbeiterin zu besetzen. Diese bekleidet derzeit eine Teilzeitstelle und beabsichtigt, die Arbeitszeit dann entsprechend zu erhöhen.

 

Der Stellenwert der neu einzurichtenden Stelle liegt bei A 11 LBesG tg. EG 10 TVöD/ S15 TVöD SuE, vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse und einer endgültigen Bewertung der Planstelle.

 

 

Kompensation der halben Stelle

 

Eine Kompensation der halben Stelle ist komplett gegeben und mit den Kultureinrichtungen abgesprochen, zumal sie auch von den Fördermitteln partizipieren und ihre Arbeit dadurch unterstützt wird. Sie stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

Kompensation Teilzeitstelle Fördermanagement

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Bert-Brecht-Bildungszentrum

 

 

 

830004040201

Öffentl. Bilbiothek

529100

sonstg. Aufw. für Sachleistug.

3.000,- EUR

830004040190

Bildungsangebote

501900

Aufw. f. sonstg. Beschäftigte

3.000,- EUR

Kulturbüro und Musikschule

 

 

 

860004070300

Kulturbüro

529152

Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit

1.000,- EUR

860004070100

Musikschule

529152

Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit

1.000,- EUR

Ludwiggalerie

 

 

 

880004030100

Ludwiggalerie

523800

Erstattungen an übrige Bereiche

6.000,- EUR

Theater

 

 

 

950015041900

Theater Oberhausen

531500

Aufwendungen für Zusch. A. verb. U.

25.000,- EUR

Summe

 

 

 

39.000,- EUR

 

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