Beschlussvorlage - B/17/2301-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 1.757.926 EUR im Finanzplan/-rechnung beim Produkt 030109-Allgemeine Schulangelegenheiten wie folgt zu.

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

PN0301

Bereitstellung schulischer Einrichtungen

7431.87

Vorauszahlung Drittleistungen

1.046.153,00

PN 0301

Bereitstellung schulischer Einrichtungen

7230.00

Auszahlungen für Erstattungen

711.773,00

 

 

 

 

1.757.926,00

 

Deckungsvorschlag:

Es ergibt sich eine Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan/-rechnung). Durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung (lfd. Nr. 27) ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan/-rechnung 2022.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/17/1654-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Land NRW hat im Zuge der Umsetzung der Bund-Ländervereinbarung „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in NRW im Oktober 2021 der Stadt Oberhausen eine Fachbezogene Pauschale für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 in Höhe von 1.795.076,00 EUR überwiesen. Mit der Maßnahme „Extra-Geld“ erhalten die kommunalen Schulträger Budgets mit dem Ziel, die Schulen vor Ort konkret darin zu unterstützen, pandemiebedingte Defizite auszugleichen. Dazu erhalten die Träger von öffentlichen Schulen Schulbudgets und Schulträgerbudgets und Mittel für Bildungsgutscheine.

 

Die Fachbezogene Pauschale in Höhe von 1.795.076 EUR wurde vom Land NRW im Oktober 2021 in einer Summe für den Zeitraum 18.08.2021 bis 31.12.2022 der Stadt Oberhausen überwiesen. Die nicht zur Deckung der Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 benötigten Erträge wurden passiviert, d.h. es wurde ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten über 1.757.926,00 EUR gebildet.

 

Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurden die in 2021 nicht verausgabten Mittel durch die Bildung einer Rückstellung (lfd. Nr. 27) in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

 

Auftrag 330003010907-Pandemie

Kostenart 543187-Aufwendungen für Schulgirokonten  1.046.153,00 EUR 

Kostenart 523800-Erstattungen an übrige Bereiche    711.773,00 EUR

Gesamt:       1.757.926,00 EUR

 

Im Haushaltsjahr 2022 ergeben sich durch die Inanspruchnahme der Rückstellung Nr. 27 keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan/-rechnung, gleichwohl aber auf den entsprechenden Finanzplan/-rechnung, da zusätzliche liquide Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

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