Berichtsvorlage - M/17/2512-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 22.09.2022: „Flächen mit Bodenbelastungsverdacht: ‚Wilde‘ Müllkippen und verfüllte Gruben“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Jan-Luca Osthecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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22.09.2022
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Bis zur Einführung des Abfallbeseitigungsgesetzes in 1972 unterstand die Beseitigung von Abfällen keiner gesetzlichen Regulierung. Es lag in der Zuständigkeit der jeweiligen kommunalen Verwaltung, geeignete Flächen einzurichten, auf denen der mit der städtischen Müllabfuhr eingesammelte Abfall abgelagert wurde. Hieraus resultiert der Begriff der sogenannten „Bürgermeisterkippen“. Die bestehenden und noch betriebenen Anlagen wurden mit dem neuen Abfallbeseitigungsgesetz nicht sofort verboten, sondern sie waren der zuständigen Behörde zunächst nur zu melden. Weitere Entscheidungen unterlagen dann einer Einzelfallprüfung.
In Oberhausen wurde der kommunale Hausmüll seit den 1930-ger Jahren im Wesentlichen in der ehemaligen Formsandgrube Vonderort verbracht. In den 1960-iger Jahre waren mit dem deutlichen Anstieg der Müllmengen weitere Ablagerungsmöglichkeit erforderlich. In der Folge wurden zunächst verschiedene Kippstellen in Form von ehemaligen Auskiesungsflächen und Tongruben genutzt. Im Jahre 1968 löste die heutige Altdeponie Hühnerheide diese Flächen ab und diente bis zur Inbetriebnahme der GMVA in 1972 als zentrale Müllablagerungsfläche für das Stadtgebiet Oberhausen.
Im Rahmen der ersten Erfassung von altlastverdächtigen Flächen Mitte der 1980-iger Jahre wurde deutlich, dass bei diesen Müllablagerungen Gefahren für das Schutzgut Mensch oder Grundwasser nicht auszuschließen waren. In der Folge wurden die relevanten Ablagerungen einer Gefährdungsabschätzung unterzogen. Bei 6 Ablagerung erschien eine sofortige Untersuchung durch die Stadt Oberhausen geboten, bei 3 weiteren erfolgte dies erst später im Rahmen einer baugesetzlichen Überplanung der Fläche (Bebauungsplan).
Folgende städtischen Müllkippstellen waren erfasst und wurden untersucht:
Verdachtsfl.-Nr. | Name (in Anlehnung an örtlich Lage) | Untersuchungsanlass
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J09.002 | Vonderort | konkreter Gefahrenverdacht |
F04.001 | Zweibrückener Straße | konkreter Gefahrenverdacht |
F06.003 | Bromberger Straße | konkreter Gefahrenverdacht |
C09.001 | Dienststraße | konkreter Gefahrenverdacht |
H06.001 | Dorstener Str. | konkreter Gefahrenverdacht |
B05.002 | Hühnerheide | konkreter Gefahrenverdacht |
F05.001 | Matzenbergstraße | Gefahrenverdacht infolge einer Bauleitplanung mit veränderter Flächennutzung |
F05.002 | Hohe Straße/ Storchenring | Gefahrenverdacht infolge einer Bauleitplanung mit veränderter Flächennutzung |
G06.001 | Hirschstraße | Gefahrenverdacht infolge einer Bauleitplanung mit veränderter Flächennutzung |
Im Ergebnis mussten allerdings nur für zwei dieser Ablagerungen umfassende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei der Altdeponie Vonderort war aufgrund einer Deponiegasbildung und der freizeitlichen Nutzung dieses Areals eine aktive Gasfassung und Ableitung erforderlich, die seitens der Stadt auch heute noch betrieben wird. Bei einer unter anderem mit Hausmüll verfüllten Tongrube an der Bromberger Straße waren umfassendere Sanierungs-/Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Sämtliche Abdeckungen und Aufbauten (Tennisanlagen) auf der Fläche wurden abgeräumt. Im Anschluss erhielt das Areal eine Oberflächenabdichtung mit darunterliegenden Gasdrainagen, mit denen Deponiegas seitens der Stadt auch heute noch abgesaugt wird. Die Kosten dieser Arbeiten beliefen sich seinerzeit auf insgesamt ca. 8 Mio. DM.
Bei den weiteren Müllablagerungsflächen konnte kein Gefährdungspotential ermittelt werden, dass konkrete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zur Folge gehabt hätte. Zum Teil waren Deponiegaskontrollen bei angrenzenden Gebäuden erforderlich oder bei angrenzenden Neubebauungen mussten entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Bei den Müllablagerungsflächen, die im Zusammenhang mit einer Bauleitplanung untersucht wurden, entstanden z.T. Anforderungen wie Bodenaustausch und/oder Gebäudesicherung gegen eindringendes Deponiegas.
Das Grundgerüst für das heutige Kataster über Flächen mit Bodenbelastungsverdacht in Oberhausen stammt aus den Jahren 1993/94. Als Ergänzung und Zusammenfassung bereits in 1983 begonnener Einzelerfassungen wurden im städtischen Auftrag durch ein externes Fachbüro alle verfügbaren Daten ausgewertet, um landesseitig definierte gewerbliche und industrielle Altstandorte und Altablagerungen (Verfüllungen und Aufschüttungen) zu ermitteln. Insgesamt kamen dabei über 960 Verdachtsflächen zusammen. Auf der Grundlage einer ersten Bewertung wurde bei einer Vielzahl dieser Flächen eine Prüfung in Form einer organoleptischen Ansprache und einer Bodenluftmessung durchgeführt. Insgesamt haben sich auf dieser Grundlage Mitte der 1990-ger Jahre und auch in der Folge keine Anhaltspunkte für einen konkreten Gefahrenverdacht ergeben, die eine Gefahrenermittlung und –bewertung erfordert hätten. Ein Gefahrenverdacht wird seitdem dann angenommen, wenn auf einer erfassten Fläche eine Nutzungsänderung erfolgt. Insbesondere in der Bauleitplanung, aber auch im Zusammenhang mit Einzelbauvorhaben ist es erforderlich, zu prüfen, ob ein Verdacht auf Bodenbelastung vorliegt, diesem nachzugehen und in Abhängigkeit vom Ergebnis Maßnahmen festzulegen, die eine Gefahr bei der Neunutzung der Fläche ausschließen.
Anfang der 2000-er Jahre wurde das Kataster nochmals um Flächen erweitert, die nicht der gesetzlichen Definition einer Altablagerung oder eines Altstandortes entsprachen, bei denen allerdings ein Bodenbelastungsverdacht nicht auszuschließen war. Insofern umfasst das Oberhausener Kataster über Flächen mit Bodenbelastungsverdacht derzeit 1663 Einzelflächen.
