Antragsvorlage - A/17/2502-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen im Bereich der Jakob-Plum-Straße und der Rothebuschstraße (jeweils auf der Seite zur Erich-Kästner-Schule) das generell geltende absolute Halteverbot in ein zeitweise geltendes absolutes Halteverbot (von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr) geändert werden kann. Als Referenzlösung kann hier die Situation an der Jacobi Schule (Fahrtrichtung Sterkrade) genutzt werden.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Von Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Jakob-Plum-Straße, Waisenhausstraße und Rothebuschstraße ist die CDU-Fraktion wiederholt auf die schwierige Parkplatzsituation – insbesondere in den Abendstunden – angesprochen worden. Durch die aktuelle Baumaßnahme an der Erich-Kästner-Schule (Umgestaltung des Schulhofes) sind weitere Parkplätze entfallen. Die beiden Änderungen der Halteverbote kann zu einer Verbesserung der gesamten Parksituation im Wohnviertel für die Anwohnerinnen und Anwohner beitragen.

 

 

Nach Vorstellung des Prüfungsergebnisses soll die Bezirksvertretung abschließend über die Maßnahme in ihrer Sitzung im November 2022 entscheiden.

 

Situation Parkraum

Jakob-Plum-Straße/ Rothebuschstraße

 

 

 

Situation Jakob-Plum-Straße – rechte Seite Erich-Kästner-Schule

 

Situation Rothebuschstraße – rechte Seite Erich-Kästner-Schule

 

Ist Situation an der Jacobi Schule

 

Bildquelle: Hermann Wischermann, 25.08.2022

 

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