Berichtsvorlage - M/17/2473-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.06.2022 ergingen erste Informationen im Rahmen der Mitteilung der Verwaltung zum Auftrag an Herrn Prof. Dr. Nüsken, Evangelische Fachhochschule Bochum, zur Entwicklung eines kommunalen Kinderschutz-Systems.

 

Die Notwendigkeit eines legitimierten Kinderschutzes wurde erstmals im Bundeskinderschutzgesetz 2012 hinterlegt.

 

Mitte 2021 ist das neue KJSG in Kraft getreten. Jugendämter sind seither gehalten, den Kinderschutz entsprechend auszurichten. Die Jugendämter bereiten sich hierauf bereits seit Anfang 2020 vor. Über dies wurde im Mai 2022 das neue Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft gesetzt, so dass hierzu insgesamt ein Reformbedarf besteht.

 

Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen für sein Wohl. Aus den Rechten der Kinder folgt eine Schutzpflicht all derer, die Verantwortung für Kinder tragen. In diesem Sinne wurde Prof. Dr. Nüsken beauftragt, das bestehende Oberhausener Kinderschutzsystem zu prüfen und eine nachhaltige, ganzheitliche Ausrichtung aufzubauen. Die Auftaktveranstaltung fand unter Beteiligung des Dezernenten, der Bereichsleitung 3-1, der sämtlichen Fachbereichsleitungen, Amtsgericht, Gleichstellung, Personalrat, Bereich Personal und Organisation, Teamleitungen und Projektmitarbeitenden am 19.08.2022 statt (s. Anlage).

 

Herr Nüsken und Herr Lukasczyk präsentierten den Projektauftrag und die Projektstruktur. Im ersten Schritt, Zeitraum September bis Dezember 2022, werden Herr Nüsken und sein Team die Abbildung der Oberhausener Ist-Situation durchführen. In diesem Rahmen werden alle dem Kinderschutz zugehörigen Dokumente, wie z.B. Fachkonzepte, Ablaufdiagramme und Fachstandards etc., analysiert.

 

Im Anschluss an die Dokumentenanalysen werden die Erkenntnisse der Erhebung in einer Inputveranstaltung dem Bereich 3-1 dargeboten.

 

Darauf aufbauend werden Prof. Dr. Nüsken und sein Team im nachfolgendem Schritt Interviews (mit unterschiedlich hierarchisch eingebundenen Mitarbeitenden im Fachbereich 3-1-40) durchführen und die erhobenen Erkenntnisse aus der Dokumentenanalyse bestätigen oder widerlegen. Die Abbildung der Gegenüberstellung von Dokumentenanalyse und Experteninterviews wird das Ziel verfolgen, zu erörtern, an welchen Stellen das Oberhausener Kinderschutz-System einer Nachjustierung erfordert und welche weitere Unterstützung seitens Herr Nüsken und Team benötigt wird (Zeitraum März/ April 2023).

 

Nach erfolgter Klärung des Unterstützungsbedarfes, können alle notwendigen Überarbeitungsprozesse, die eine ganzheitliche Ausrichtung der Prozesse im Oberhausener Kinderschutz erfordern, initiiert werden. Eine solche Neuausrichtung wird sämtliche Verfahrensabläufe, Mitteilungsbögen etc., die für die Verfahrensabläufe gem. § 8a SGB VIII benötigt werden, implizieren. Ziel der Überarbeitungsprozesse ist der Aufbau eines qualitativen kommunalen Kinderschutzsystems (Ende Oktober 2023), dessen Struktur die Basis für einen kontinuierlichen Auditierungsprozess (Auditierung nach CAF) ermöglicht und somit die Qualitätsentwicklung im Oberhausener Kinderschutz (z.B. QM-Prozesse nach § 79a SGB VIII) langfristig sicherstellt.

 

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Anlagen

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