Antragsvorlage - A/17/2433-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Jährliche Abgabe von Rechenschaftsberichten über die Tätigkeit der soziokulturellen Zentren.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.
- Bearbeitung:
- Erich Friedrich Noldus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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06.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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26.09.2022
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Von den 78 in der „Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen e.V. (Soziokultur NRW)“ organisierten soziokulturellen Zentren in NRW sind fünf in Oberhausen beheimatet. Keine andere Stadt in NRW hat eine vergleichbare Zahl aufzuweisen.
Die Stadt Oberhausen wendet (einschließlich externer Fördergelder) jährlich erhebliche Mittel im mindestens sechsstelligen Bereich auf, um diese soziokulturellen Zentren und ihre Aktivitäten zu finanzieren. Die Finanzierung erfolgt entweder durch direkte Geldzuwendungen oder indirekt durch die Instandhaltung von Gebäuden, die den Zentren zur Nutzung überlassen werden (zum Beispiel SOVAT e.V. – Zentrum Altenberg).
Neben den städtischen Zuschüssen, die aus unterschiedlichen Sachkonten des städtischen Haushalts stammen, bilden Fördergelder aus Landesprogrammen usw. eine der Haupteinnahmequellen. Oftmals ist der Erhalt von Fördergeldern an die Erbringung eines Eigenanteils durch die Stadt Oberhausen oder an weitere Bedingungen geknüpft.
In der Sitzung des Kulturausschusses vom 28. 1. 2020 wurde die fehlende Transparenz bei der Verwendung der den soziokulturellen Zentren zufließenden Mittel bemängelt. Der Kulturdezernent erklärte laut Niederschrift, „dass die städtischen Fördergelder im Rahmen des Gesamtprogrammes der soziokulturellen Zentren verwendet werden. Die Zuschüsse der Stadt machen dabei nur einen vergleichsweise kleinen Teil zur Finanzierung der Programme aus. Die Zuordnung von konkreten Verwendungsnachweisen ist daher aufwendig. Er schlägt vor, dass ein jährlicher inhaltlicher Bericht über das Programm der soziokulturellen Zentren erstellt und dem Kulturausschuss vorgelegt wird.“
Die Stadt Oberhausen leistet sich den in NRW einmaligen Luxus von fünf soziokulturellen Zentren, die zuletzt städtische Zuschüsse für die freie Kulturarbeit in einer Gesamthöhe von 147597 € (B/17/1508-01) erhalten hat. In dieser Gesamtsumme sind 21191 € inbegriffen, welche die AWO unter diesem Titel erhalten hat, ohne daß die AWO Mitglied in der „Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren“ ist.
Daneben steht es den soziokulturellen Zentren bzw. den in SOVAT zusammengeschlossenen Vereinen frei, Zuschüsse beim Kulturausschuß direkt zu beantragen, soweit jene dessen Eigenetat entnommen werden.
Der Kulturdezernent hat selbst in der genannten Sitzung des Kulturausschusses vom 28. 1. 2020 festgestellt, daß die Fördersystematik undurchschaubar ist. Herr Buchloh hat als zuständiger Bereichsleiter erklärt, daß eine systematische Übersicht in Listenform sehr wohl möglich sei.
Es ist daher unerläßlich, daß dem Kulturausschuß (und damit auch dem Rat der Stadt) durch die Verpflichtung der soziokulturellen Zentren zur jährlichen Leistung von Rechenschaftsberichten die Möglichkeit gegeben wird, seiner Verpflichtung zur Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern in mindestens sechsstelliger Höhe nachzukommen.
Die Rechenschaftsberichte sind so zu gestalten, daß sie den Anforderungen entsprechen, welche in den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) unter Punkt 6 (aktuelle Fassung) an sog. einfache Verwendungsnachweise gestellt werden.
