Beschlussvorlage - B/17/2393-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 17.08.2022

 

 

1) Baststraße 2a

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller bemängeln die Verschattung ihres Gebäudes durch die Krone der Platane, so dass das Gebäudedach stark vermosst sei. Außerdem möchten sie eine Photovoltaikanlage an der Gebäudeseite installieren lassen, was durch die Verschattung nicht möglich wäre. Weiterhin soll an der Giebelseite ein Stellplatz für ein E-Fahrzeug entstehen, wobei die Platane die Zufahrt behindere.

Die Platane fällt in den Geltungsbereich des B-Planes 591 „Birkenhofsiedlung“ (grafische Festsetzung). Das entsprechende Gestaltungshandbuch beschreibt den alten Baumbestand als prägend für den öffentlichen Raum.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Die Baumschutzsatzung sieht das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude als Fällgrund vor, wenn vor Fenstern der Zufluss von Licht und Sonne in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn vor Fenstern die Lichtverhältnisse in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können. Eine solche Verschattung ist in diesem Fall nicht zu erkennen.

Weiterhin existiert die im Antrag genannte Zufahrt nicht. Ebenso liegt dem Bereich 5-6 kein Antrag auf Anlage einer Gehwegüberfahrt vor, so dass der von den Antragstellern genannte Grund nicht nachvollzogen werden kann. Fraglich ist auch, ob ein Stellplatz – wie gewünscht – nach den Festsetzungen des B-Planes überhaupt errichtet werden darf.

Die Platane selbst ist sowohl im B-Plan 591 festgesetzt als auch gemäß Gestaltungshandbuch zu erhalten. Aus den vorgenannten Gründen wird der Fällantrag einstimmig abgelehnt.

 

 

 

2) Antoniestraße 83-85

 

Antrag: Fällung von 1 Feldahorn

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  Teilrückschnitt des Kronenbereichs durch die SBO und Entsieglung des privat genutzten Teilstücks der städtischen Grünfläche

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller bemängeln den Laubbefall in die Dachrinne und Fallrohre und die damit verbundene zweimal jährliche Reinigung. Außerdem soll die Vorgartenfläche neu angelegt werden, so dass der Ahorn gefällt werden muss.

In Teilen wurde das städtische Grundstück mit dem Ahorn in die private Vorfläche einbezogen und als private Stellplatzfläche genutzt.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Blüten, Laub, Ästen und Früchten keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden. Eine zweimal im Jahr erforderliche Reinigung der Dachrinne und der Fallrohre wird als zumutbar angesehen und kann durch kleine Installationen (Laubfanggitter o.ä.) reduziert werden. Aus diesem Grund lehnen die Mitglieder der Baumkommission den Fällantrag einstimmig ab.

Als Kompromisslösung ist ein Teilkronenrückschnitt zur Dachfläche durch die SBO durchzuführen. Außerdem soll – vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung – das als private Stellplatzfläche genutzte Teilstück der städtischen Grünfläche entsiegelt und wieder dem Ahorn zur Verfügung gestellt werden.

 

 

3) Glückaufstraße 13a

 

Antrag: Fällung von 1 Säulen-Ahorn

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  Durchführen eines Erziehungsschnittes durch die SBO und Überwachen der weiteren Entwicklung

 

Sachverhalt:

Gemäß der Begründung der Antragsteller zur Fällung des Ahorns wurde dieser im Jahr 2015 mit einem zu geringen Abstand zu ihrer Hauswand gepflanzt (ca. 2,20 m). Der Baum weist einen Kronenschnitt auf (Beschnitt der Terminale), der nicht von der SBO durchgeführt wurde und auf die widerrechtliche Kappung im Jahr 2016 zurückzuführen ist.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Bei Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, greift § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW (NachbG) nicht. Dieser sieht u.a. für bestimmte Bäume und Sträucher einzuhaltende Abstände von 2,00 m bzw. 4,00 m zu Grundstücksgrenzen vor. Dies gilt aber gemäß § 45 Abs. 1 a) NachbG nicht für Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen und gemäß Abs. 1 b) auch nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hinzu kommt, dass die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen gemäß § 32 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) die Einwirkungen von Pflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden haben.

Bereits im Jahr 2016 wurde der damals einjährige Jungbaum, der in einer für städtische Verhältnisse großen Baumscheibe steht, unterhalb der Krone gekappt, konnte sich im Laufe der Jahre aber selbständig regenerieren und neu austreiben. Durch den fehlenden Leittrieb hat sich die Krone kugelförmig entwickelt. Die Fachverwaltung kann prüfen, ob die Krone durch einen Erziehungsschnitt einen Ersatzleittrieb entwickeln kann.

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Fällantrag einstimmig ab und empfehlen den vorgeschlagenen Erziehungsschnitt von der SBO durchführen zu lassen. Weiterhin sollte die Entwicklung des Baumes zukünftig besonders beobachtet werden, um eine erneute Kappung zu verhindern.

 

 

4) Mergelstraße 1

 

Antrag: Fällung von 1 Silber-Linde

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller bemängelt die Verschattung der Räumlichkeiten durch die hoch gewachsene Linde. Außerdem beeinträchtigt seiner Aussage nach das Wurzelwerk den Gehweg, so dass das Pflaster regelmäßig reguliert werden müsste. Weiterhin würden herabfallende Äste eine Gefahrensituation darstellen, und die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen wären durch das Wurzelwerk gefährdet.

Die Silber-Linde weist einen sehr guten Wuchs und eine gute Vitalität auf und kann als absolut erhaltenswert betrachtet werden.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Die Baumschutzsatzung sieht das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude als Fällgrund vor, wenn vor Fenstern die Lichtverhältnisse in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können. Eine starke Verschattung ist in diesem Fall nicht zu erkennen.

Bereits in der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 19.01.2021 wurde ein Fällantrag abgelehnt, der als Begründung das durch die Linde aufgeworfene Gehwegpflaster aufführte. Diese Pflasteranhebungen wurden damals durch eine großräumige Regulierung beseitigt.

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Fällantrag einstimmig ab.

 

 

5) Wacholderweg 17

 

Antrag: Fällung von 2 Ahornen

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Auf dem Dach des Antragstellers befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Gemäß seiner Begründung führt die Verschattung der Anlage durch die beiden Ahorne zu einer verringerten Stromerzeugung. Außerdem würden die Bäume vor dem Küchenfenster stehen, so dass die Küche tagsüber oft künstlich beleuchtet werden müsse. Die Bäume befinden sich im Geltungsbereich des B-Planes 582 sowie des Gestaltungshandbuches und stehen bereits länger am Standort als die PV-Anlage auf dem Dach des Antragstellers existiert.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Die Baumschutzsatzung sieht das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude als Fällgrund vor, wenn vor Fenstern die Lichtverhältnisse in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können. Eine starke Verschattung durch die städtischen Bäume ist nicht zu erkennen. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass der private Nachbarbaum ursächlich für die Verschattung der PV-Anlage sein könnte.

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen daher den Fällantrag einstimmig ab.

 

 

6)  verschiedene Grundstücke

 

Antrag:  Fällung diverser Bäume (toter und abgängiger Bäume)

Ergebnis:  genehmigt

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung, an Ort und Stelle

 

Sachverhalt

Durch die heißen und langanhaltenden trockenen Sommer der letzten Jahre sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung durch die SBO vertrocknet. Die Bäume sind irreparabel geschädigt. Es handelt sich um folgende Standorte:

 

Standort

Baumart/en

RWO Stadion Niederrhein Parkplätze 2b, 2c

Rot-Ahorn

Kniestr. 14

Schmalblättrige Esche

Arminstr. 2

Berg-Ahorn

SpA Emscherinsel LZ V/OB Lindnerstr. Ggü RWO Parkplatz  2a, 2b, 2c

Betula pendula

Sterkrader Straße 151

Berg-Ahorn

Hügelstr. Ecke Kniestr. 43

Corylus colurna

Bottroper Str. 216

Berg-Ahorn

Teutstraße 6

Amerikanische Eiche, Roteiche

Völklinger Straße 1 mi

Malus

Osterfelder Str./ggü Botropper Str. 177

Robinie, "Monophylla"

Osterfelder Str./ggü Botropper Str. 183 Parkplatz

Robinie, "Monophylla"

Henselstraße 11 Ecke Heinestr.

Feld-Ahorn

Bergstr. 5

Malus Evereste BB

Greenstr. 9//Freiligrathstr.

Kugel-Ahorn

Bergstr. 25/27

Platane

Dorstener Str. 371 links

Betula pendula

Bocholter Str. 28

Amerikanische Eiche, Roteiche

Giesbertstraße 19

Betula pendula

Droste Hülshofstr. 3 li

Berg-Ahorn

Harkortstr 15e

Silber-Ahorn

Harkortstr 13d

Spitz-Ahorn

Harkortstr 11d

Silber-Ahorn

Harkortstr 11a

Silber-Ahorn

Harkortstr 9c

Silber-Ahorn

Harkortstr 7d

Silber-Ahorn

Harkortstr. 5a

Berg-Ahorn

Harkortstr 3b

Silber-Ahorn

Andreas Hofer Str. ggü. 42

Spitz-Ahorn

Andreas Hofer Str. ggü. 21

Spitz-Ahorn

Dülmener Str. 45

Prunus

Dülmener Str. nb. 49

Prunus

Michelstr.//Kampstr.

Spitz-Ahorn

Michelstr.//Kampstr.

Spitz-Ahorn

Michelstr. 53 li

Berg-Ahorn

Waisenhausstr. 50

Crataegus

Waisenhausstr. 48

Pflaumenblättrigen Weißdorn

Waisenhausstr. 44

Pflaumenblättrigen Weißdorn

Waisenhausstr. 40 re

Pflaumenblättrigen Weißdorn

Waisenhausstr. 36/38

Pflaumenblättrigen Weißdorn

Waisenhausstr. 36

Pflaumenblättrigen Weißdorn

Siepenstraße 37

Mehlbeere

Rübekampstr. ggü 33

Salix

Rübekampstr. ggü 45/49

Betula

Koppenburgstr. 39

Berg-Ahorn

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, Grenzbereich zur R.-W.-Allee

Silber-Ahorn

Sg Schillerschule, Arminstr. 2, hinter Hauptgebäude bei Dreierreck

Betula

Zur Koppenburgsmühle 5

Birne

Zur Koppenburgsmühle 1

Birne

Osterfelder Heide Schule, Kapellenstr.14, bei Kispi Giesbertstr.

Crataegus

Teutoburger Str./Volksgartenweg

Betula

Hügelstr. gegenüber 69

Hainbuche

Erich Kästner Schule, Rothebuschstr. neben 19 rechts

Kirsche

 

Baumkommission:

Die Baumkommission konnte sich anhand eines Einblicks in das Baumkataster sowie in eine daraus generierte Liste einen Überblick über die Bäume machen, die aus Gefahrenabwehrgründen gefällt werden müssen. Die Fachverwaltung erläuterte der Baumkommission diverse aktuell auftretende Schaderreger sowie die Umstände, welche das Ausbreiten dieser begünstigen. Aufgrund dieser Schilderungen konnten sich die Baumkommissionsmitglieder von den in Rede stehenden Bäumen einen Eindruck machen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt den Fällungen der gelisteten Bäume zu. Es ist eine 1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle geplant, soweit der Standort es zulässt.

 

 

 

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