Beschlussvorlage - B/17/2393-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Kalthoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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13.09.2022
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 17.08.2022
1) Baststraße 2a
Antrag: Fällung von 1 Platane
Ergebnis: Ablehnung (einstimmig)
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Die Antragsteller bemängeln die Verschattung ihres Gebäudes durch die Krone der Platane, so dass das Gebäudedach stark vermosst sei. Außerdem möchten sie eine Photovoltaikanlage an der Gebäudeseite installieren lassen, was durch die Verschattung nicht möglich wäre. Weiterhin soll an der Giebelseite ein Stellplatz für ein E-Fahrzeug entstehen, wobei die Platane die Zufahrt behindere.
Die Platane fällt in den Geltungsbereich des B-Planes 591 „Birkenhofsiedlung“ (grafische Festsetzung). Das entsprechende Gestaltungshandbuch beschreibt den alten Baumbestand als prägend für den öffentlichen Raum.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.
Ergebnis:
Die Baumschutzsatzung sieht das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude als Fällgrund vor, wenn vor Fenstern der Zufluss von Licht und Sonne in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn vor Fenstern die Lichtverhältnisse in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können. Eine solche Verschattung ist in diesem Fall nicht zu erkennen.
Weiterhin existiert die im Antrag genannte Zufahrt nicht. Ebenso liegt dem Bereich 5-6 kein Antrag auf Anlage einer Gehwegüberfahrt vor, so dass der von den Antragstellern genannte Grund nicht nachvollzogen werden kann. Fraglich ist auch, ob ein Stellplatz – wie gewünscht – nach den Festsetzungen des B-Planes überhaupt errichtet werden darf.
Die Platane selbst ist sowohl im B-Plan 591 festgesetzt als auch gemäß Gestaltungshandbuch zu erhalten. Aus den vorgenannten Gründen wird der Fällantrag einstimmig abgelehnt.
2) Antoniestraße 83-85
Antrag: Fällung von 1 Feldahorn
Ergebnis: Ablehnung (einstimmig)
Maßnahme: Teilrückschnitt des Kronenbereichs durch die SBO und Entsieglung des privat genutzten Teilstücks der städtischen Grünfläche
Sachverhalt:
Die Antragsteller bemängeln den Laubbefall in die Dachrinne und Fallrohre und die damit verbundene zweimal jährliche Reinigung. Außerdem soll die Vorgartenfläche neu angelegt werden, so dass der Ahorn gefällt werden muss.
In Teilen wurde das städtische Grundstück mit dem Ahorn in die private Vorfläche einbezogen und als private Stellplatzfläche genutzt.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.
Ergebnis:
Nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung stellt das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Blüten, Laub, Ästen und Früchten keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden. Eine zweimal im Jahr erforderliche Reinigung der Dachrinne und der Fallrohre wird als zumutbar angesehen und kann durch kleine Installationen (Laubfanggitter o.ä.) reduziert werden. Aus diesem Grund lehnen die Mitglieder der Baumkommission den Fällantrag einstimmig ab.
Als Kompromisslösung ist ein Teilkronenrückschnitt zur Dachfläche durch die SBO durchzuführen. Außerdem soll – vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung – das als private Stellplatzfläche genutzte Teilstück der städtischen Grünfläche entsiegelt und wieder dem Ahorn zur Verfügung gestellt werden.
3) Glückaufstraße 13a
Antrag: Fällung von 1 Säulen-Ahorn
Ergebnis: Ablehnung (einstimmig)
Maßnahme: Durchführen eines Erziehungsschnittes durch die SBO und Überwachen der weiteren Entwicklung
Sachverhalt:
Gemäß der Begründung der Antragsteller zur Fällung des Ahorns wurde dieser im Jahr 2015 mit einem zu geringen Abstand zu ihrer Hauswand gepflanzt (ca. 2,20 m). Der Baum weist einen Kronenschnitt auf (Beschnitt der Terminale), der nicht von der SBO durchgeführt wurde und auf die widerrechtliche Kappung im Jahr 2016 zurückzuführen ist.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.
Ergebnis:
Bei Bäumen, die im öffentlichen Raum stehen, greift § 41 des Nachbarrechtsgesetzes NRW (NachbG) nicht. Dieser sieht u.a. für bestimmte Bäume und Sträucher einzuhaltende Abstände von 2,00 m bzw. 4,00 m zu Grundstücksgrenzen vor. Dies gilt aber gemäß § 45 Abs. 1 a) NachbG nicht für Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen und gemäß Abs. 1 b) auch nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hinzu kommt, dass die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen gemäß § 32 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) die Einwirkungen von Pflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Ergänzung zu dulden haben.
Bereits im Jahr 2016 wurde der damals einjährige Jungbaum, der in einer für städtische Verhältnisse großen Baumscheibe steht, unterhalb der Krone gekappt, konnte sich im Laufe der Jahre aber selbständig regenerieren und neu austreiben. Durch den fehlenden Leittrieb hat sich die Krone kugelförmig entwickelt. Die Fachverwaltung kann prüfen, ob die Krone durch einen Erziehungsschnitt einen Ersatzleittrieb entwickeln kann.
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Fällantrag einstimmig ab und empfehlen den vorgeschlagenen Erziehungsschnitt von der SBO durchführen zu lassen. Weiterhin sollte die Entwicklung des Baumes zukünftig besonders beobachtet werden, um eine erneute Kappung zu verhindern.
4) Mergelstraße 1
Antrag: Fällung von 1 Silber-Linde
Ergebnis: Ablehnung (einstimmig)
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller bemängelt die Verschattung der Räumlichkeiten durch die hoch gewachsene Linde. Außerdem beeinträchtigt seiner Aussage nach das Wurzelwerk den Gehweg, so dass das Pflaster regelmäßig reguliert werden müsste. Weiterhin würden herabfallende Äste eine Gefahrensituation darstellen, und die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen wären durch das Wurzelwerk gefährdet.
Die Silber-Linde weist einen sehr guten Wuchs und eine gute Vitalität auf und kann als absolut erhaltenswert betrachtet werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.
Ergebnis:
Die Baumschutzsatzung sieht das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude als Fällgrund vor, wenn vor Fenstern die Lichtverhältnisse in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können. Eine starke Verschattung ist in diesem Fall nicht zu erkennen.
Bereits in der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 19.01.2021 wurde ein Fällantrag abgelehnt, der als Begründung das durch die Linde aufgeworfene Gehwegpflaster aufführte. Diese Pflasteranhebungen wurden damals durch eine großräumige Regulierung beseitigt.
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Fällantrag einstimmig ab.
5) Wacholderweg 17
Antrag: Fällung von 2 Ahornen
Ergebnis: Ablehnung (einstimmig)
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Auf dem Dach des Antragstellers befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Gemäß seiner Begründung führt die Verschattung der Anlage durch die beiden Ahorne zu einer verringerten Stromerzeugung. Außerdem würden die Bäume vor dem Küchenfenster stehen, so dass die Küche tagsüber oft künstlich beleuchtet werden müsse. Die Bäume befinden sich im Geltungsbereich des B-Planes 582 sowie des Gestaltungshandbuches und stehen bereits länger am Standort als die PV-Anlage auf dem Dach des Antragstellers existiert.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.
Ergebnis:
Die Baumschutzsatzung sieht das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude als Fällgrund vor, wenn vor Fenstern die Lichtverhältnisse in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können. Eine starke Verschattung durch die städtischen Bäume ist nicht zu erkennen. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass der private Nachbarbaum ursächlich für die Verschattung der PV-Anlage sein könnte.
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen daher den Fällantrag einstimmig ab.
6) verschiedene Grundstücke
Antrag: Fällung diverser Bäume (toter und abgängiger Bäume)
Ergebnis: genehmigt
Maßnahme: 1 zu 1 Ersatzpflanzung, an Ort und Stelle
Sachverhalt
Durch die heißen und langanhaltenden trockenen Sommer der letzten Jahre sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung durch die SBO vertrocknet. Die Bäume sind irreparabel geschädigt. Es handelt sich um folgende Standorte:
Standort | Baumart/en |
RWO Stadion Niederrhein Parkplätze 2b, 2c | Rot-Ahorn |
Kniestr. 14 | Schmalblättrige Esche |
Arminstr. 2 | Berg-Ahorn |
SpA Emscherinsel LZ V/OB Lindnerstr. Ggü RWO Parkplatz 2a, 2b, 2c | Betula pendula |
Sterkrader Straße 151 | Berg-Ahorn |
Hügelstr. Ecke Kniestr. 43 | Corylus colurna |
Bottroper Str. 216 | Berg-Ahorn |
Teutstraße 6 | Amerikanische Eiche, Roteiche |
Völklinger Straße 1 mi | Malus |
Osterfelder Str./ggü Botropper Str. 177 | Robinie, "Monophylla" |
Osterfelder Str./ggü Botropper Str. 183 Parkplatz | Robinie, "Monophylla" |
Henselstraße 11 Ecke Heinestr. | Feld-Ahorn |
Bergstr. 5 | Malus Evereste BB |
Greenstr. 9//Freiligrathstr. | Kugel-Ahorn |
Bergstr. 25/27 | Platane |
Dorstener Str. 371 links | Betula pendula |
Bocholter Str. 28 | Amerikanische Eiche, Roteiche |
Giesbertstraße 19 | Betula pendula |
Droste Hülshofstr. 3 li | Berg-Ahorn |
Harkortstr 15e | Silber-Ahorn |
Harkortstr 13d | Spitz-Ahorn |
Harkortstr 11d | Silber-Ahorn |
Harkortstr 11a | Silber-Ahorn |
Harkortstr 9c | Silber-Ahorn |
Harkortstr 7d | Silber-Ahorn |
Harkortstr. 5a | Berg-Ahorn |
Harkortstr 3b | Silber-Ahorn |
Andreas Hofer Str. ggü. 42 | Spitz-Ahorn |
Andreas Hofer Str. ggü. 21 | Spitz-Ahorn |
Dülmener Str. 45 | Prunus |
Dülmener Str. nb. 49 | Prunus |
Michelstr.//Kampstr. | Spitz-Ahorn |
Michelstr.//Kampstr. | Spitz-Ahorn |
Michelstr. 53 li | Berg-Ahorn |
Waisenhausstr. 50 | Crataegus |
Waisenhausstr. 48 | Pflaumenblättrigen Weißdorn |
Waisenhausstr. 44 | Pflaumenblättrigen Weißdorn |
Waisenhausstr. 40 re | Pflaumenblättrigen Weißdorn |
Waisenhausstr. 36/38 | Pflaumenblättrigen Weißdorn |
Waisenhausstr. 36 | Pflaumenblättrigen Weißdorn |
Siepenstraße 37 | Mehlbeere |
Rübekampstr. ggü 33 | Salix |
Rübekampstr. ggü 45/49 | Betula |
Koppenburgstr. 39 | Berg-Ahorn |
Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, Grenzbereich zur R.-W.-Allee | Silber-Ahorn |
Sg Schillerschule, Arminstr. 2, hinter Hauptgebäude bei Dreierreck | Betula |
Zur Koppenburgsmühle 5 | Birne |
Zur Koppenburgsmühle 1 | Birne |
Osterfelder Heide Schule, Kapellenstr.14, bei Kispi Giesbertstr. | Crataegus |
Teutoburger Str./Volksgartenweg | Betula |
Hügelstr. gegenüber 69 | Hainbuche |
Erich Kästner Schule, Rothebuschstr. neben 19 rechts | Kirsche |
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich anhand eines Einblicks in das Baumkataster sowie in eine daraus generierte Liste einen Überblick über die Bäume machen, die aus Gefahrenabwehrgründen gefällt werden müssen. Die Fachverwaltung erläuterte der Baumkommission diverse aktuell auftretende Schaderreger sowie die Umstände, welche das Ausbreiten dieser begünstigen. Aufgrund dieser Schilderungen konnten sich die Baumkommissionsmitglieder von den in Rede stehenden Bäumen einen Eindruck machen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt den Fällungen der gelisteten Bäume zu. Es ist eine 1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle geplant, soweit der Standort es zulässt.
