Beschlussvorlage - B/17/2164-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den als Anlage 1 beigefügten Spielraumentwicklungsplan der Stadt Oberhausen 2022-2025.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage 2 beigefügte Förderung von Spielplatzaktivitäten für den Zeitraum 2022-2025.

 

Die Finanzmittel in Höhe von 26.950,00 EUR stehen für das Haushaltsjahr 2022 im Produkt 060102 – Spielräume für Kinder, Auftrag 310006010290 – Spielplätze, Kostenart 531830 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Spielplätze zur Verfügung.

 

In den Haushaltsjahren 2023-2025 stehen die Finanzmittel, vorbehaltlich der Beschlussfassung über den jeweiligen Haushalt, in der erforderlichen Höhe ebenfalls zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/2671-01 Spielraumentwicklungsplan 2017

M/16/3232-01 Bestandsanalyse von inklusiven Spielgeräten auf Spielflächen in Oberhausen

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 03.07.2017 die Fortschreibung des Spielraumentwicklungsplans im Fünfjahresrhythmus beschlossen.

 

Die vorliegende Fortschreibung knüpft an das Vorhaben des ersten Plans an und versteht sich als Instrument zur zukunftsorientierten Planung der öffentlichen Spielräume.

 

Der vorliegende Spielraumentwicklungsplan ist somit der konzeptionelle Rahmen, in dem die öffentlichen Spielangebote für Kinder und Jugendliche gemäß der sich wandelnden demographischen und sozialstrukturellen Bedingungen und Anforderungen entwickelt werden. Analog zur städtebaulichen Fachplanung dient der Spielraumentwicklungsplan als strategisches Instrument für die kinder- und jugendfreundliche Planung und Entwicklung der Stadt.

Der Spielraumentwicklungsplan verknüpft systematisch die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung. Seine Anwendung gewährleistet, dass bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten im Stadtgebiet die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.

Der Plan richtet den Blick auf das gesamte Wohnumfeld von Kindern und Jugendlichen als Spiel-, Erlebnis- und Erfahrungsraum. Spielflächen sind demnach nur ein Teilaspekt, er erfasst, bewertet und berücksichtigt alle öffentlichen Freiräume, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten und aktiv werden. Er gewährleistet auf dieser Basis für jeden Sozialraum ein bedarfsgerechtes, öffentliches Spiel- und Freiraumangebot.

Der Spielraumentwicklungsplan ist somit die Handlungsgrundlage für Planung und Realisierung von Spielflächenneuanlagen, für spielwertverbessernde Maßnahmen, für die konzeptionelle Arbeit des Kinderbüros sowie die Pflege und Unterhaltung bestehender Anlagen in städtischer Zuständigkeit.

 

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Anlagen

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