Beschlussvorlage - B/17/2458-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der JHA beschließt, dass der anerkannte Träger der Jugendhilfe Kitarino gGmbH die Trägerschaft für die geplante Kindertageseinrichtung am Standort Kirchhellener Str. 319 (Investorenmodell) übernehmen wird.

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Konsequenzen

 

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Sachverhalt

Begründung

Laut § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besteht der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Wie in der Beschlussvorlage des Rates der Stadt im Februar 2022 dargestellt (vgl. Drucksache-Nummer: B/17/1501-01), erfordert der Anstieg der Kinderzahlen in Oberhausen weiterhin eine Ausweitung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, um diesem Rechtsanspruch gerecht werden zu können. Neben temporären Lösungen, die den akuten Platzbedarf decken sollen, strebt die Fachverwaltung vornehmlich dauerhafte Lösungen des KTE-Ausbaus an.

 

Bereits zu Beginn des Jahres 2016 wurde bekannt, dass stadtweit zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Durch die, über mehrere Jahre, steigenden Kinderzahlen, konnte dieser zusätzliche Bedarf nicht kurzfristig gedeckt werden. Trotz der Schaffung weiterer Betreuungsplätze durch diverse Neubauprojekte und Erweiterungsbauten befindet sich die Stadt Oberhausen daher nach wie vor im KTE-Ausbau. Über Bedarfe und Baumaßnahmen im Zuge des KTE-Ausbaus wird fortlaufend im JHA berichtet. Darüber hinaus steht die Fachverwaltung über die FAG nach § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege (KTE/KTP) im ständigen Austausch mit den Trägervertreter*innen der, in Oberhausen ansässigen, Kindertageseinrichtungen.

 

Seit Bekanntwerden des notwendigen Ausbaubedarfes zu Beginn des Jahres 2016 wurden die Träger der freien Jugendhilfe, die in der Arbeitsgruppe KTE/KTP nach § 78 SGB VIII vertreten sind, in regelmäßigen Abständen dahingehend befragt, ob grundsätzliches Interesse an der Übernahme der Trägerschaft neuer Einrichtungen besteht, bzw. ob bereits bestehende Einrichtungen erweitert werden können/sollen. Tun sich Flächen im Oberhausener Stadtgebiet auf, die für den Bau einer Kindertageseinrichtung geeignet sind und in unmittelbarer Nähe zu bereits bestehenden Einrichtung liegen, so werden in einem ersten Schritt gezielt diejenigen Träger aus der direkten Nachbarschaft angesprochen. Besteht kein Interesse, so werden auch die übrigen Träger befragt. Erst wenn keiner der hiesigen Träger von Kindertageseinrichtungen Interesse bekundet, tritt die Stadt als kommunaler Träger einer neuen Kindertageseinrichtung auf.  

 

Darüber hinaus wurden u.a. durch die Veröffentlichung des Entwicklungsplans 2016, die fortlaufende Berichterstattung in politischen Gremien, wie dem JHA oder in der Presse auch andere potentielle Träger sowie Investoren auf den notwendigen KTE-Ausbau in Oberhausen aufmerksam. Sie nehmen Kontakt zu der Stadt Oberhausen auf, um Flächen für Kindertageseinrichtungen anzubieten. Liegen diese in einem Sozialraum, in dem konkreter Ausbaubedarf besteht so sind sie intensiv durch die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung zu prüfen. Sind alle formellen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertageseinrichtung erfüllt, so nimmt die Fachverwaltung das konkrete Projekt in die KTE-Ausbauplanung auf. Auch bei dem hier dargestellten Neubauprojekt an der Kirchhellener Str. handelt es sich um ein solches Investorenmodell. Vorausgesetzt der Beschlussfassung wird der nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der Jugendhilfe (vgl. Anlage 1), Kitarino gGmbH, die Trägerschaft für die neu entstehende Einrichtung übernehmen.

 

Umbau im Bestand auf der Kirchhellener Str. 319 – Gnome Immobilien GmbH

Der Standort Kirchhellener Str. 319 befindet sich im Sozialraum 75 – Sterkrade Nord. Laut Bedarfskalkulation für das Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2022/23 besteht der aktuelle Bedarf in Oberhausen Nord darin, 10 zusätzliche Gruppen in Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Die Planung für den Umbau eines ehemaligen Restaurants in eine Kindertageseinrichtung an der Kirchhellener Str. sieht vor, dass hier eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung entstehen soll. Dies wird auch in der Profilplanung für das KJ 2023/24 Berücksichtigung finden.

 

Bezogen auf den konkreten Standort Kirchhellener Str. ist der Investor Gnome Immobilien GmbH, aufmerksam geworden durch die mediale Berichterstattung zum KTE-Ausbau in Oberhausen, auf den Bereich 3-1 zugegangen. Vorgeschlagen hat er für den entstehenden Neubau den Träger Kitarino gGmbH, mit dem der Investor in anderen Kommunen bereits erfolgreich Neubauprojekte von Kindertageseinrichtungen umgesetzt hat.

Das pädagogische Konzept des Trägers ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Da der Träger keinem Dachverband angeschlossen ist, sondern selbst über ein Team pädagogischer Fachberatung verfügt, wird ein Trägervertreter regelmäßig an der FAG nach § 78 SGB VIII KTE/KTP teilnehmen, sobald die Einrichtung an der Kirchhellener Str. den Betrieb aufgenommen hat. Es werden keine zusätzlichen Elternbeiträge anfallen.

In der Fachausschusssitzung sind Vertreter*innen von Kitarino gGmbH anwesend, die den Träger vorstellen und für etwaige Fragen zur Verfügung stehen.

 

Nach aktuellem Stand ist mit einer Fertigstellung im KJ 2023/24 zu rechnen.

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Anlagen

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