Beschlussvorlage - B/17/2374-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 12.08.2022 (via Webex)

 

 

1) Pilgerstraße 11

 

Antrag: Fällung von 1 Berg-Ahorn

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  erneute Prüfung eines Kronenrückschnitts durch die SBO

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt, dass der auf dem Schulhof der Schwarze-Heide-Grundschule stehende Baum (Sämling, ca. 60 Jahre alt) zu nah an seinem Grundstück stünde, so dass das Astwerk über die Grundstücksgrenze hinge und es dadurch zu Beeinträchtigung seiner Kirschbäume in erheblichem Maße komme. Durch die Fällung sollen die privaten Nutzbäume nicht weiter in ihrer Entwicklung und in ihrer Fruchtbildung eingeschränkt werden. Ein am 22.10.2021 durchgeführter Pflegerückschnitt war nach Aussage des Antragstellers nicht zufriedenstellend, so dass die Fällung des Baumes beantragt wird.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Der Ahorn befindet in einem sehr guten Zustand, weist kein Totholz auf und ist überaus erhaltenswert. Mit seinem Alter von geschätzt 60 – 70 Jahren steht er dazu deutlich länger am Standort als die vom Antragsteller gepflanzten Kirschbäume (ca. 6 – 8 Jahre alt), so dass sich deren Pflanzstandorte besser am Ahorn hätten orientieren müssen.

Der Fällantrag wird daher einstimmig abgelehnt. Gleichzeitig wird die SBO damit beauftragt, einen weiteren Kronenrückschnitt zu prüfen.

 

 

2) Bayernstraße 51

 

Antrag: Fällung von 1 Krim-Linde

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  Regulierung der Pflasteranhebungen durch die WBO GmbH und Aufforderung zur Entsiegelung der privat genutzten Baumscheibe

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller bemängeln, dass das Wurzelwerk der Linde in den privaten Hausanschluss eingedrungen wäre, so dass die WBO GmbH den Wurzeleinwuchs entfernen musste. Außerdem hätte das Wurzelwerk die Gehwegplatten so angehoben, dass hieraus eine Stolpergefahr resultiere.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission wurden anhand von Fotos und einer mündlichen Erläuterung der Fachverwaltung über die Situation unterrichtet.

 

Ergebnis:

Die Linde weist eine gute Vitalität auf und steht in einem ausreichenden Abstand zum Wohngebäude. Ihre Krone wurde bereits so geschnitten, dass das Gebäude nicht beeinträchtigt wird.

Das vom Wurzelwerk aufgeworfene Gehwegpflaster kann von der WBO GmbH reguliert werden, um eventuelle Stolperkanten zu beseitigen.

Aus diesem Grund wird der Fällantrag einstimmig abgelehnt. Die vom Antragsteller versiegelte und als private Abstellfläche für seine Abfallbehälter genutzte Baumscheibe ist zu entsiegeln und der Linde wieder zur Verfügung zu stellen. Die Abfallbehälter sind auf dem Privatgrundstück abzustellen.

 

 

3) Steinbrinkstraße 280

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig) vorbehaltlich der baumfachlichen Begutachtung

Maßnahme:  keine, sofern die Platane nicht durch die Bautätigkeiten geschädigt wurde. Bei Feststellung einer baustellenbedingten Fällung sind 3 Laubbäume Umfang 20-25 cm als Ersatz zu pflanzen.

 

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück soll ein neues Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet werden. Die Bautätigkeiten laufen bereits. Die Antragstellerin beantragt nun die Fällung der Platane, da der Kronenbereich in den Bereich des geplanten Baukörpers hineinragen würde. Außerdem müsste an der Straßenecke die Feuerwehr einfahren und sich im Brandfall aufstellen können. Eine Behinderung durch den Kronenbereich wäre bei der Anleiterung der Fenster nicht auszuschließen.

 

Baumkommission:

Anhand von Fotos und Erläuterungen konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck über die Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Die vorhandene Zufahrtssituation entspricht dem jahrzehntelangen Bestand, so dass nun auftretende Probleme nicht nachvollziehbar sind. Des Weiteren weist das Bauvorhaben die Gebäudeklasse 5 auf, sodass ein zweiter baulicher Rettungsweg in den Planungen vorgesehen sein müsste. Die Verwaltung wird daher gebeten, die Stellungnahme der Feuerwehr zum Bauvorhaben einzuholen.

Da vor Ort nicht erkennbar war, ob bereits Schädigungen des Wurzelwerkes durch die laufenden Bautätigkeiten aufgetreten sind, soll durch einen Baumsachverständigen die Vitalität, die Stand- und die Verkehrssicherheit der Platane festgestellt werden. Bei positiver Prognose wird der Fällantrag einstimmig abgelehnt. Sollte die Platane hingegen nachweislich durch die Bauarbeiten abgängig oder massiv geschädigt worden sein, so sind 3 Laubbäume (Umfang 20-25 cm) als Ersatz zu pflanzen.

 

 

4) Kooksweg

 

Antrag: Fällung von 2 Scheinzypressen

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Die Antragsteller bemängeln die verschattende Wirkung und damit die beeinträchtigte Nutzung des rückwärtig angrenzenden Privatgrundstückes. Außerdem bitten sie um die Umsetzung der in den textlichen Festsetzungen des B-Planes 395, 1. Änderung, festgesetzten Heckenpflanzung, die hinter dem Grundstück durch die Scheinzypressen unterbrochen ist. Die ursprünglich in diesem Abschnitt vorhandene Heckenbepflanzung war in der Vergangenheit eingegangen, auf eine erneute Anpflanzung wurde aufgrund der mangelnden Entwicklungsmöglichkeiten damals verzichtet.

 

Baumkommission:

Anhand von Fotos und Erläuterungen konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck über die Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Die Zypressen machen einen vitalen Eindruck. Die rechtlichen Auswirkungen der B-Plan-Festsetzungen wurden bereits vom Bereich 4-6 / Recht bei einem Ortstermin erläutert.

Die Baumschutzsatzung sieht das Argument der Verschattung durch einen Baum lediglich in Bezug auf das Gebäude als Fällgrund vor, wenn vor Fenstern die Lichtverhältnisse in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinterliegende Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können. Eine Verschattung der Wohnräume ist aufgrund des großen Abstandes zwischen dem Wohngebäude und den Bäumen nicht zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Fällantrag einstimmig abgelehnt.

 

 

5) Am Walde 33

 

Antrag: Fällung von 1 Esche

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Da sich das von einem Baumsachverständigen zurückgeschnittene Wurzelwerk der Esche in einigen Jahren erneut in Richtung der privaten Grundstücksmauer entwickeln könnte, wird die Fällung des Baumes beantragt. Der Antragsteller hatte sich ursprünglich an den Bereich Umwelt gewandt, da das Wurzelwerk das Gehweg- und Zufahrtspflaster hochgedrückt hatte und die Grundstücksmauer beschädigt wurde. Die Pflasteranhebungen wurden von der WBO GmbH beseitigt, die weiteren Beschädigungen am Privateigentum wurden als Versicherungsfall durch einen Baumsachverständigen untersucht. Im Gutachten kam der Baumsachverständige zu dem Ergebnis, dass sich die Wurzeln der Esche erneut in Richtung des Privatgrundstückes ausbilden könnten, so dass eine Wurzelsperre einzubauen ist. Weil zwischen dem Antragsteller, dem Eigentümer des Nachbargrundstückes und dem Bereich Recht kein für den Antragsteller zufriedenstellender Konsens gefunden werden konnte, wird nun die Fällung beantragt.

 

Baumkommission:

Anhand von Fotos und Erläuterungen konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck über die Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Die Esche stellt den einzigen großen Baum auf der gesamten Straße dar und weist eine zufriedenstellende Vitalität auf. Laut Gutachten des Baumsachverständigen wurden die schädigenden Wurzelabschnitte bereits gekappt und die Pflasteranhebungen wurden von der WBO GmbH beseitigt. Lediglich die Möglichkeit eines späteren erneuten Wurzelwuchses in Richtung Grenzmauer stellt keinen hinreichenden Grund dar, um den Baum vorsorglich zu fällen. Gemäß Baumgutachten ist eine Wurzelsperre entlang der Mauer einzubauen, „um eine erneute Starkwurzelentwicklung entlang des Mauerfundamentes zu verhindern.“

Da die durch das Wurzelwerk hervorgerufen Schädigungen bereits beseitigt werden konnten und eine zukünftige Schädigung durch den Einbau einer Wurzelsperre vermieden werden kann, wird der Fällantrag einstimmig abgelehnt.

 

 

6) Erzberger Straße 18 / 20a

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Unentschieden

Maßnahme:  Beschluss in der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade. Bei Zustimmung zum Fällantrag sind 3 Ersatzbäume zu pflanzen.

 

Sachverhalt:

Auf dem Grundstück der Melanchthonschule befinden sich grenzverlaufend vier Platanen, die die Nutzung des Grundstückes der Antragsteller, insbesondere die Gartenfläche, stark beeinträchtigen. Neben der Gefahr durch herabfallendes Totholz bemängeln die Antragsteller die Beeinträchtigung durch Laubbefall, den erhöhten Reinigungsaufwand und die Verschattung der Kinder- und Schlafzimmer. Außerdem würden die ausladenden Kronendächer die Möglichkeiten zur alternativen Energieversorgung (Photovoltaik oder Solarthermie) einschränken. Weiterhin befürchten sie einen Imageverlust bei Besuchern durch zu wenige bzw. späte Reinigungen der Pflasterflächen und der Terrasse. Da die Antragsteller jedoch trotz der genannten Beeinträchtigungen naturverbunden sind, beantragen sie lediglich die Fällung einer Platane.

 

Baumkommission:

Anhand von Fotos und Erläuterungen konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck über die Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Die Platanen standen altersbedingt bereits vor Errichtung des Wohngebäudes an ihren Standorten und weisen eine gute Vitalität auf. Lediglich die beantragte Platane erscheint mäßig vital.

Zwar sind die vorgebrachten Probleme nachvollziehbar, jedoch wären diese durch die Fällung einer Platane nicht vollständig gelöst, sondern lediglich reduziert und durch die verbleibenden drei Bäume weiterhin gegeben. Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich daher nicht einstimmig entscheiden, so dass eine finale Entscheidung in der Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade zu treffen ist.

 

 

7) Gabelstraße 32

 

Antrag: Fällung von 1 Rosskastanie

Ergebnis:  Ablehnung (einstimmig)

Maßnahme:  Einkürzung der Teilkronen und Entnahme des durchgerissenen Starkastes durch die SBO (gemäß Baumgutachten)

 

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstückes bemängelt die durch die Rosskastanie eingeschränkte Sicht aus seiner Zufahrt. Außerdem befürchtet er Personen- und Sachschäden durch herabfallende Äste. Weiterhin weist er darauf hin, dass das Wurzelwerk bereits in die Abwasserleitung eingedrungen sei.

Die SBO hat vor Ort einen Riss an einem Druckzwiesel und eine Rindenanomalie am Starkast festgestellt, so dass ein Baumsachverständiger zur Begutachtung der Vitalität sowie der Stand- und Verkehrssicherheit beauftragt wurde. Dieser stellte fest, dass der Riss nur oberflächlich ist und keine Beeinträchtigung der Vitalität besteht. Der auffällige Starkast ist fachgerecht zu entnehmen und ausrangende kleinere Teilkronen sollten eingekürzt werden. Ansonsten ist die Rosskastanie in einem vitalen Zustand (Vitalitätsstufe I).

 

Baumkommission:

Anhand von Fotos und Erläuterungen konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck über die Situation verschaffen.

 

Ergebnis:

Der Abstand der Kastanie zum Wohngebäude ist ausreichend groß, die Sichtverhältnisse können durch vorsichtiges Ausfahren verbessert werden, so dass ein gefahrloses Einfahren auf die Straße gegeben ist (vgl. § 10 StVO).

Bezüglich der Vitalität, der Stand- und Verkehrssicherheit wurde ein Baumsachverständiger mit einem Gutachten beauftragt. Hieraus ergibt sich eine positive Prognose für die Kastanie, so dass keine Fällung begründet ist, sondern lediglich die Einkürzung kleinerer Teilkronen empfohlen wird. Außerdem ist der durchgerissene Starkast zeitnah zu entnehmen.

Aus den vorgenannten Gründen lehnen die Mitglieder der Baumkommission den Fällantrag einstimmig ab.

 

 

8)  verschiedene Grundstücke

 

Antrag:  Fällung diverser Bäume (toter und abgängiger Bäume)

Ergebnis:  genehmigt

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Sachverhalt

Durch die heißen und langanhaltenden trockenen Sommer der letzten Jahre sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung durch die Servicebetriebe Oberhausen (SBO), vertrocknet. Die Bäume sind irreparabel geschädigt. Es handelt sich um folgende Standorte:

 

Standort

Baumart/en

Altonaer Straße 5

Götterbaum

An der Pannhütte 2

Fraxinus angustifolia

Bremenkampstr. 53

Betula pendula

Brombergerstr. 13/15

Schwedische Mehlbeere

Gesamtschule West, Egelsfurthstraße 66, ggü Nr. 57/55

Prunus

Gesamtschule West, Egelsfurthstraße 66, ggü Nr. 57/55

Salix

Gesamtschule West, Egelsfurthstraße 66, Schulgarten

Sorbus

Gesamtschule West, Egelsfurthstraße 66, Schulgarten, hinter Weierstr. 64

Berg-Ahorn

Gesamtschule West, Egelsfurthstraße 66, Schulgarten,hinter Weierstr. 64

Erle

Gesamtschule West, ehem_Hausmeisterwohnung, Egelsfurthstr. Neben 70 rechts

Salix

Gesamtschule West, ehem_Hausmeisterwohnung, Egelsfurthstr. Neben 70 rechts

Prunus

Gundschule Schmachtendorf, Oranienstr. 57, Pollsenweg ggü 13/15 ziemlich mittig

Eiche

Gundschule Schmachtendorf, Oranienstr. 57, Pollsenweg ggü 13/15 ziemlich mittig

Prunus

Gundschule Schmachtendorf, Oranienstr. 57, Pollsenweg ggü 15/17

Betula

Gundschule Schmachtendorf, Oranienstraße 57, Pollsenweg ggü 7

Berg-Ahorn

Gymnasialstraße links neben Nr. 16 (Finanzamt)

Salix

Hagedornstr. 75

Krim-Linde

Hartmannstr., Post, links neben Nr. 66

Nadelbaum

Hegelstraße 15

Gemeine Esche

Hünenbergstr. 251

Eiche

Immenstr. 15

Eiche

Kirchhellener Str. 66

Amerikanische Eiche, Roteiche

Kispi Am Römerwall, links neben Nr. 5

Bergahorn

Kispi Flugstraße auf Seite der Bahnstr. im linkeren vorderen Bereich

Schwarzpappel

Kispi Franzosenstraße, hinter Sandspielbereich

Fagus sylvatica

Kispi Franzosenstraße, Nahe bei Wegverbindung Kreienbergweg

Fagus sylvatica

Kispi Lindnerstraße ggü 224//Westmarkstraße

Crataegus

Kispi Lindnerstraße ggü 228//Buschmannsfeld

Silberahorn

Königschule Grundschule, Kolkmannstraße 1, 2. Eingang, linker Grenzbereich

Crataegus

Königschule Grundschule, Kolkmannstraße 1, 2. Eingang, linker Grenzbereich

Crataegus

Königschule Grundschule, Kolkmannstraße 1, 2. Eingang, linker Grenzbereich

Crataegus

KTE Bahnstr., hintere Linke Ecke, Grenzbereich

Wallnuss

KTE Dianastr. 70, linker Grenzbereich, neben Nr. 74 rechts

Prunus

Lindnerstr. 155 Ecke Feldstr.

Spitz-Ahorn

Lindnerstr. ggü. 158_160

Spitz-Ahorn

Markgrafenstr. zwischen Hülskathstr. und Biefangstr.

Silber-Ahorn

Pfalzgrafenstraße ggü 24

Weißdorn mehrstämmig

Schmachtendorfer Str. ggü. 171 bei Bushaltestellen

Spitz-Ahorn

Schwarze-Heide-Grundschule_Roßbachstr. 21, hinter Biefangstr. 16/18

Feld-Ahorn

Schwarze-Heide-Grundschule_Roßbachstr. 21, Schulhofbereich bei Rasenfläche

Spitz-Ahorn

SpA Biefangstraße neben 27

Pyramiden-Pappel

SpA Biefangstraße neben 28

Pyramiden-Pappel

Sporthalle Holten, Kastellstr. 48, rechter Grenzbereich

Alnus

Tenterstraße 12

Corylus colurna

Tenterstraße 5

Corylus colurna

 

Baumkommission:

Die Baumkommission konnte sich anhand eines Einblicks in das Baumkataster sowie in eine daraus generierte Liste einen Überblick über die Bäume machen, die aus Gefahrenabwehrgründen gefällt werden müssen. Die Fachverwaltung erläuterte der Baumkommission diverse aktuell auftretende Schaderreger sowie die Umstände, welche das Ausbreiten dieser begünstigen. Aufgrund dieser Schilderungen konnten sich die Baumkommissionsmitglieder von den in Rede stehenden Bäumen einen Eindruck machen.

 

Ergebnis:

Die Baumkommission stimmt den Fällungen der gelisteten Bäume zu. Es ist eine 1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle geplant, soweit der Standort es zulässt.

 

 

9) Sonstiges

 

Die SBO setzt seit einiger Zeit an einigen Baumstandorten Feuchte-Messsensoren ein und lässt die Messergebnisse auswerten, um den Bewässerungsbedarf zu ermitteln. Dabei hat sich gezeigt, dass die Bodensituation am Holtener Marktplatz sehr schlecht ist und einige Baumscheiben eine hohe Durchnässung aufweisen. Zwischenzeitlich sind dadurch die gepflanzten Berg-Ahorne allesamt ausgefallen und mussten entnommen werden. Um ein nachhaltiges Nachpflanzen an den Standorten zu gewährleisten, wird aktuell zusammen mit einem externen Fachunternehmen eine geeignete Strategie und Planung zur langfristigen Verbesserung entwickelt, die zeitnah umgesetzt werden soll.

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